💰 Abfindungsrechner 2026: Fünftelregelung & Netto berechnen

Abfindung berechnen mit Fünftelregelung – Nettoauszahlung • Steuerersparnis • Regelabfindung • Aktuelle 2026 Steuerwerte

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💡 Wichtig zu wissen:
  • Abfindungen sind sozialversicherungsfrei (keine RV, KV, AV, PV)
  • Die Fünftelregelung lohnt sich fast immer
  • Bei Auszahlung im Januar: Oft niedrigere Steuerlast

🎯 Was ist die Fünftelregelung bei Abfindungen?

Steuerersparnis durch vergünstigte Besteuerung

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für Abfindungen nach § 34 EStG. Dabei wird die Abfindung rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, um die Steuerprogression zu mildern und damit die Steuerlast zu senken.

So funktioniert die Fünftelregelung:
  • Abfindung wird durch 5 geteilt
  • 1/5 wird zum Jahresgehalt addiert
  • Differenz zur Steuer ohne Abfindung wird berechnet
  • Diese Differenz wird × 5 genommen = Gesamtsteuer
  • Meist deutlich günstiger als Normalversteuerung

📖 Abfindung berechnen: Das musst du wissen

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und wird meist bei Aufhebungsverträgen oder betriebsbedingten Kündigungen gezahlt.

Regelabfindung: 0,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr

Die Regelabfindung nach § 1a KSchG beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Beispiel: Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 € Bruttogehalt: 10 × 0,5 × 4.000 € = 20.000 € Abfindung.

Ist die Abfindung sozialversicherungsfrei?

Ja! Abfindungen sind komplett sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung an. Nur die Einkommensteuer (mit Fünftelregelung) wird fällig.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung lohnt sich fast immer, besonders bei:

  • Höheren Abfindungen (ab ca. 10.000 €)
  • Mittleren bis hohen Jahresgehältern
  • Einmalzahlungen (keine Verteilung auf mehrere Jahre)

Optimierungstipps für deine Abfindung

  • Auszahlung im Januar: Oft niedrigere Steuerlast im neuen Jahr
  • Jahreswechsel nutzen: Verteilung auf 2 Kalenderjahre prüfen
  • Verhandlung: Höhere Abfindung statt langer Kündigungsfrist
  • Steuerberater: Bei hohen Summen (>50.000 €) professionelle Beratung

❓ Häufig gestellte Fragen zur Abfindung

💰 Wie wird die Abfindung versteuert?

Abfindungen werden mit der Einkommensteuer versteuert. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ermöglicht eine begünstigte Besteuerung: Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, wodurch die Steuerprogression gemildert wird. Dies führt meist zu einer deutlichen Steuerersparnis gegenüber der Normalversteuerung.

Wichtig: Abfindungen sind sozialversicherungsfrei – es fallen keine Beiträge für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung an!

Wie hoch ist die Regelabfindung?

Die Regelabfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel dient als Orientierung, ist aber nicht verpflichtend.

Berechnungsbeispiele:
• 5 Jahre Betriebszugehörigkeit, 3.000 € Bruttogehalt: 5 × 0,5 × 3.000 € = 7.500 € Abfindung
• 15 Jahre Betriebszugehörigkeit, 5.000 € Bruttogehalt: 15 × 0,5 × 5.000 € = 37.500 € Abfindung

In der Praxis werden oft höhere Abfindungen verhandelt, besonders bei längerer Betriebszugehörigkeit oder wenn die Kündigung umstritten ist.

Muss ich auf die Abfindung Sozialversicherung zahlen?

Nein! Abfindungen sind komplett sozialversicherungsfrei. Das bedeutet:

❌ Keine Rentenversicherung (RV)
❌ Keine Krankenversicherung (KV)
❌ Keine Arbeitslosenversicherung (AV)
❌ Keine Pflegeversicherung (PV)

✅ Nur Einkommensteuer (mit Fünftelregelung) wird fällig

Dies macht Abfindungen steuerlich attraktiver als normales Gehalt, bei dem zusätzlich rund 20% Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung lohnt sich fast immer, besonders aber in diesen Fällen:

✅ Bei höheren Abfindungen (ab ca. 10.000 €)
✅ Bei mittleren bis hohen Jahresgehältern (progressiver Steuersatz)
✅ Bei einmaliger Auszahlung (Zusammenballung der Einkünfte)
✅ Bei außerordentlichen Einkünften neben dem regulären Gehalt

Die Steuerersparnis kann mehrere tausend Euro betragen! Unser Rechner zeigt dir den genauen Unterschied zwischen Normalversteuerung und Fünftelregelung.

Bekomme ich nach einer Abfindung Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, aber es gibt Einschränkungen:

Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag:
Wenn du selbst einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kann eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld verhängt werden. In dieser Zeit erhältst du kein Arbeitslosengeld.

Ruhezeit bei hoher Abfindung:
Bei sehr hohen Abfindungen kann eine Ruhezeit eintreten, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Tipp: Lass dich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags von der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt beraten!

Kann ich die Auszahlung der Abfindung verteilen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Verteilung auf mehrere Jahre kann steuerlich vorteilhaft sein:

Verteilung auf 2 Kalenderjahre:
Wenn ein Teil der Abfindung im Dezember und der Rest im Januar ausgezahlt wird, können beide Teile jeweils die Fünftelregelung nutzen. Dies kann die Gesamtsteuerlast weiter senken.

Wichtig:
• Muss im Aufhebungsvertrag vereinbart werden
• Arbeitgeber muss zustimmen
• Fünftelregelung gilt pro Kalenderjahr nur einmal
• Bei hohen Summen (>100.000 €) Steuerberater konsultieren

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Nein, grundsätzlich nicht. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ausnahmen:
§ 1a KSchG: Regelabfindung bei betriebsbedingter Kündigung ohne Kündigungsschutzklage
Sozialplan: Betriebsbedingte Kündigungen mit Betriebsrat
Tarifvertrag: Wenn im Tarifvertrag geregelt
Aufhebungsvertrag: Frei verhandelbar
Gerichtlicher Vergleich: Nach Kündigungsschutzklage

In der Praxis werden Abfindungen oft verhandelt, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.

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