🏦 Abgeltungsteuer-Rechner 2026

Berechne die Steuer auf deine Kapitalertraege - Zinsen, Dividenden und Kursgewinne inklusive Sparer-Pauschbetrag

25%
Kapitalertragsteuer
1.000 €
Sparer-Pauschbetrag
5,5%
Solidaritaetszuschlag
Zinsen Dividenden Kursgewinne Sparer-Pauschbetrag 100% Kostenlos

Berechnung

Kapitalertragsteuer (25%) 0 €
Solidaritaetszuschlag (5,5%) 0 €
Kirchensteuer 0 €
Steuern gesamt 0 €
Netto pro Jahr 0 €
Netto pro Monat 0 €
Steuerpflichtige Ertraege 0 €
Effektiver Steuersatz 0 %
Steuerersparnis durch Pauschbetrag 0 €
Tipp: Stelle Freistellungsauftraege bei deinen Banken, um den Sparer-Pauschbetrag optimal zu nutzen. Bei Ehepaaren sind 2.000 EUR moeglich.

Steueraufschluesselung

Brutto-Kapitalertraege 0 €
- Sparer-Pauschbetrag 0 €
= Steuerpflichtige Ertraege 0 €
- Kapitalertragsteuer (25%) 0 €
- Solidaritaetszuschlag (5,5%) 0 €
- Kirchensteuer 0 €
= Netto-Ertrag 0 €
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25% Pauschalsteuer

Einheitlicher Steuersatz auf alle Kapitalertraege seit 2009

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Sparer-Pauschbetrag

1.000 EUR (ledig) bzw. 2.000 EUR (verheiratet) steuerfrei

📊

Alle Ertragsarten

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Fonds-Ausschuettungen

Kirchensteuer

8% oder 9% automatischer Abzug durch die Bank

🔄

Guenstigerpruefung

Bei niedrigem Einkommen kann die Differenz erstattet werden

100% Kostenlos

Unbegrenzt nutzbar ohne Registrierung oder versteckte Kosten

Haeufig gestellte Fragen zur Abgeltungsteuer

Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Besteuerung von Kapitalertraegen in Deutschland seit 2009. Sie betraegt 25% Kapitalertragsteuer plus 5,5% Solidaritaetszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von Banken und Depotanbietern einbehalten (Quellensteuer).
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?
Der Sparer-Pauschbetrag betraegt 2026 1.000 EUR fuer Ledige und 2.000 EUR fuer zusammenveranlagte Ehepaare. Kapitalertraege bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. Um den Pauschbetrag zu nutzen, stelle Freistellungsauftraege bei deinen Banken.
Welche Kapitalertraege unterliegen der Abgeltungsteuer?
Der Abgeltungsteuer unterliegen: Zinsen (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld, Anleihen), Dividenden (Aktien, Fonds, ETFs), Kursgewinne (Aktien, ETFs, Fonds, Zertifikate) sowie Ertraege aus Optionsscheinen und strukturierten Produkten.
Wie wird die Kirchensteuer bei Kapitalertraegen berechnet?
Die Kirchensteuer wird mit 8% (Bayern, Baden-Wuerttemberg) oder 9% auf die Kapitalertragsteuer berechnet. Durch eine spezielle Ermaeessigungsformel sinkt dabei die effektive Kapitalertragsteuer von 25% auf ca. 24,5%. Die Bank erhaelt dein Religionsmerkmal vom Bundeszentralamt fuer Steuern und fuehrt die Kirchensteuer automatisch ab.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalertraege bis zur Hoehe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei zu lassen. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen (z.B. 500 EUR bei Bank A, 500 EUR bei Bank B). Die Summe aller Auftraege darf 1.000/2.000 EUR nicht uebersteigen.
Kann ich die Abgeltungsteuer zurueckholen?
Ja, wenn dein persoenlicher Steuersatz unter 25% liegt (z.B. bei Rentnern oder Studenten), kannst du per Guenstigerpruefung in der Steuererklaerung (Anlage KAP) die Differenz zurueckholen. Das Finanzamt prueft automatisch, welche Besteuerung guenstiger ist.
Wie werden ETFs und Fonds besteuert?
ETFs und Fonds unterliegen der Abgeltungsteuer. Zusaetzlich gibt es Teilfreistellungen: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immobilienfonds 60-80%. Bei thesaurierenden ETFs kann eine Vorabpauschale anfallen, wenn der ETF im Jahr Wertzuwachs hatte.
Wie funktioniert die Verlustverrechnung?
Verluste aus Kapitalanlagen koennen mit Gewinnen verrechnet werden. Wichtig: Aktienveraeusserungsverluste duerfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Andere Verluste (z.B. aus Anleihen) koennen auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Die Bank fuehrt Verlustvortragstoepfe automatisch.
Stand: Januar 2026 · Aktuell für das Steuerjahr 2026 | 📚 Quellen: § 20 EStG, § 32d EStG (Abgeltungsteuersatz 25%), Sparerpauschbetrag 2026

Abgeltungsteuer 2026 verstehen und berechnen

Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingefuehrt und vereinfacht die Besteuerung von Kapitalertraegen erheblich. Statt wie frueher alle Kapitalertraege in der Steuererklaerung anzugeben und mit dem persoenlichen Steuersatz zu versteuern, wird jetzt eine pauschale Steuer direkt von den Banken einbehalten. Die Steuer "gilt ab" - sie hat abgeltende Wirkung.

Die Besteuerung von Kapitalertraegen

Die Abgeltungsteuer setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Die effektiven Gesamtsteuersaetze betragen damit:

Welche Ertraege sind steuerpflichtig?

Der Abgeltungsteuer unterliegen nahezu alle Kapitalertraege:

Ausnahmen: Immobilienverkaeufe (nach 10 Jahren steuerfrei), bestimmte Lebensversicherungen, GmbH-Beteiligungen ueber 1%.

Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein jaehrlicher Freibetrag fuer Kapitalertraege:

Um den Pauschbetrag zu nutzen, musst du Freistellungsauftraege bei deinen Banken einrichten. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen (z.B. 400 EUR bei Bank A, 600 EUR bei Bank B). Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer einbehalten und du musst sie ueber die Steuererklaerung zurueckholen.

Rechenbeispiel: Bei 3.000 EUR Kapitalertraegen und 1.000 EUR Pauschbetrag sind nur 2.000 EUR steuerpflichtig. Du sparst durch den Pauschbetrag ca. 264 EUR Steuern (1.000 x 26,375%).

Kirchensteuer bei Kapitalertraegen

Die Kirchensteuer auf Kapitalertraege hat einige Besonderheiten:

Die Ermaeessigungsformel: Bei Kirchensteuerpflicht wird die KESt so berechnet: KESt = Kapitalertrag x 25% / (1 + KiSt-Satz x 0,25). Das fuehrt zu einer geringfuegig niedrigeren Gesamtbelastung.

Guenstigerpruefung: Weniger als 25%?

Wenn dein persoenlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt, kann sich die Guenstigerpruefung lohnen. Das Finanzamt prueft auf Antrag (Anlage KAP in der Steuererklaerung), ob die Besteuerung mit deinem persoenlichen Steuersatz guenstiger waere. Das ist relevant fuer:

Verlustverrechnung: Minus mit Plus verrechnen

Verluste aus Kapitalanlagen koennen mit Gewinnen verrechnet werden - aber mit Einschraenkungen:

Die Bank fuehrt automatisch Verlustvortragstoepfe und verrechnet innerhalb des Jahres. Bei Bankwechsel kannst du eine Verlustbescheinigung anfordern.

ETF und Fonds: Teilfreistellung beachten

Fuer Investmentfonds gelten seit 2018 Teilfreistellungen, die einen Teil der Ertraege steuerfrei stellen:

Bei thesaurierenden ETFs wird jaehrlich eine Vorabpauschale faellig, die auf den rechnerischen Mindestgewinn erhoben wird. Diese wird bei spaeteren Verkauf angerechnet.

Steuertipps fuer Anleger

Abgeltungsteuer 2026: Was wird besteuert und wie hoch ist sie?

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) + ggf. Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Der effektive Steuersatz liegt damit bei ca. 26,375 % ohne Kirchensteuer. Sie gilt für Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und Fondsausschüttungen.

Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare). Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei – Freistellungsauftrag bei der Bank nicht vergessen!

Abgeltungsteuer: Beispielrechnung nach Anlageertrag

KapitalertragSteuerfrei (bis Pauschbetrag)Zu versteuernAbgeltungsteuer (25%)Soli (5,5%)Gesamt Steuer
500 €500 €0 €0 €0 €0 €
1.000 €1.000 €0 €0 €0 €0 €
2.000 €1.000 €1.000 €250,00 €13,75 €263,75 €
5.000 €1.000 €4.000 €1.000,00 €55,00 €1.055,00 €
10.000 €1.000 €9.000 €2.250,00 €123,75 €2.373,75 €
20.000 €1.000 €19.000 €4.750,00 €261,25 €5.011,25 €

Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer

Gilt die Abgeltungsteuer auch für ETF-Gewinne?

Ja. Bei thesaurierenden ETFs fällt seit 2018 die Vorabpauschale an – eine jährliche Mindestbesteuerung auf fiktive Erträge. Bei Verkauf werden dann die bereits versteuerten Beträge angerechnet. Ausschüttende ETFs unterliegen der normalen Abgeltungsteuer auf die Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf ebenfalls.

Kann ich die Abgeltungsteuer mit dem persönlichen Steuersatz verrechnen?

Ja – mit der sogenannten Günstigerprüfung. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung (Anlage KAP) beantragen, dass Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden. Das lohnt sich besonders für Rentner und Geringverdiener.

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für alle Steuern auf Kapitalerträge. Die Abgeltungsteuer ist eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer: Sie gilt seit 2009, beträgt pauschal 25 % und hat abgeltende Wirkung – das bedeutet, die Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden (sofern kein Vorteil durch Günstigerprüfung besteht).

Werden ausländische Kapitalerträge auch besteuert?

Ja. Ausländische Dividenden und Zinsen unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Häufig zieht das Ausland jedoch bereits eine Quellensteuer ab. Diese kann in vielen Fällen auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden (bis max. 15 % laut Doppelbesteuerungsabkommen).

Abgeltungsteuer vs. Günstigerprüfung: Wann lohnt sich was?

KriteriumAbgeltungsteuer (25%)Günstigerprüfung (pers. Steuersatz)
SteuersatzPauschal 25 %Individueller Grenzsteuersatz
Pflicht zur SteuererklärungNein (Abgeltung durch Bank)Ja (Anlage KAP erforderlich)
Lohnt sich wennGrenzsteuersatz > 25 %Grenzsteuersatz < 25 %
Typische NutzergruppeGut verdienende BerufstätigeRentner, Studierende, Geringverdiener
VerlustverrechnungNur mit Kapitalerträgen möglichEingeschränkt, nur innerhalb Kapital
KirchensteuerWird automatisch einbehalten (opt-in)Wird in der Steuererklärung berechnet