💰 Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026
ALG 1 berechnen mit 60% / 67% – Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? • Mit Kind / Ohne Kind • Aktuelle 2026 Werte
📐 Arbeitslosengeld 1 berechnen: Formel & Beispiele
Formel: ALG 1 berechnen (60% / 67%)
Brutto - 20% SV - Steuerpauschale = Pauschaliertes Netto × 0,60 (oder 0,67) = ALG 1
Beispiel ohne Kind (Steuerklasse I): 3.000€ - 600€ (SV) - 570€ (Steuer) = 1.830€ → 1.830€ × 0,60 = 1.098€ ALG 1
Beispiel mit Kind (Steuerklasse I): 3.000€ - 600€ (SV) - 570€ (Steuer) = 1.830€ → 1.830€ × 0,67 = 1.226€ ALG 1
🧮 ALG 1 Rechner 2026
ℹ️ Wichtige Hinweise zu deinem ALG 1
- Steuerfrei: Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- Krankenversicherung: Du bist weiterhin gesetzlich krankenversichert (Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit)
- Rentenversicherung: Die Agentur für Arbeit zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge (ca. 80% deines letzten Gehalts)
- Höchstbetrag: ALG 1 wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (2026: )
📊 Arbeitslosengeld 1: Beispielrechnungen 2026
Beispiel 1: Alleinstehend ohne Kind
Ausgangssituation:
- Brutto-Gehalt: 3.000€ pro Monat
- Steuerklasse I
- Ohne Kind → 60% Leistungssatz
Berechnung:
3.000€ - 600€ (20% SV) - 570€ (19% Steuer) = 1.830€ (pauschaliertes Netto)
1.830€ × 0,60 = 1.098€ ALG 1 pro Monat
Verlust: 1.902€ weniger als Gehalt (nur 36,6% vom Brutto-Gehalt)
Beispiel 2: Verheiratet mit 2 Kindern
Ausgangssituation:
- Brutto-Gehalt: 4.500€ pro Monat
- Steuerklasse III
- Mit Kindern → 67% Leistungssatz
Berechnung:
4.500€ - 900€ (20% SV) - 405€ (9% Steuer) = 3.195€ (pauschaliertes Netto)
3.195€ × 0,67 = 2.141€ ALG 1 pro Monat
Verlust: 2.359€ weniger als Gehalt (nur 47,6% vom Brutto-Gehalt)
Beispiel 3: Höheres Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze
Ausgangssituation:
- Brutto-Gehalt: 8.000€ pro Monat (über BBG)
- Steuerklasse IV
- Mit Kind → 67% Leistungssatz
- Westdeutschland (BBG: 7.550€)
Berechnung:
7.550€ (BBG) - 1.510€ (20% SV) - 1.435€ (19% Steuer) = 4.605€ (pauschaliertes Netto)
4.605€ × 0,67 = 3.085€ ALG 1 pro Monat
Verlust: 4.915€ weniger als Gehalt (nur 38,6% vom ursprünglichen Brutto-Gehalt)
Hinweis: Einkommen über der BBG wird nicht berücksichtigt
⏱️ Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?
Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und deinen Versicherungsmonaten ab:
| Alter | Versicherungsmonate | Anspruchsdauer ALG 1 |
|---|---|---|
| Unter 50 Jahre | 12 Monate | 6 Monate |
| Unter 50 Jahre | 16 Monate | 8 Monate |
| Unter 50 Jahre | 20 Monate | 10 Monate |
| Unter 50 Jahre | 24 Monate | 12 Monate (Maximum) |
| 50 bis 54 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
| 55 bis 57 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
| Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate (Maximum) |
💡 Wichtig zu wissen:
- Mindestanspruch: Du musst mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
- Bezugszeitraum: Die Versicherungsmonate müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit liegen
- Keine Anrechnung: Zeiten mit Elterngeld, Wehrdienst oder FSJ verlängern den Bezugszeitraum
- Sperrzeit: Bei selbstverschuldeter Kündigung gibt es eine Sperrzeit von 12 Wochen
👶 Unterschied: ALG 1 mit Kind (67%) vs. ohne Kind (60%)
Der erhöhte Leistungssatz von 67% gilt, wenn du oder dein Partner für mindestens ein Kind Kindergeld bezieht. Der Unterschied:
| Brutto-Gehalt | ALG 1 ohne Kind (60%) | ALG 1 mit Kind (67%) | Unterschied pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2.000€ | 732€ | 817€ | +85€ |
| 2.500€ | 915€ | 1.021€ | +106€ |
| 3.000€ | 1.098€ | 1.226€ | +128€ |
| 3.500€ | 1.281€ | 1.430€ | +149€ |
| 4.000€ | 1.464€ | 1.634€ | +170€ |
| 5.000€ | 1.830€ | 2.043€ | +213€ |
📌 Wann gilt der erhöhte Leistungssatz von 67%?
- ✅ Du hast mindestens ein Kind unter 18 Jahren
- ✅ Für das Kind wird Kindergeld bezogen (du oder dein Partner)
- ✅ Das Kind lebt in deinem Haushalt
- ✅ Gilt auch für Stiefkinder und Pflegekinder
- ❌ Bei volljährigen Kindern nur mit Kindergeldbezug (Ausbildung/Studium bis 25 Jahre)
📋 Wichtige Infos zum Arbeitslosengeld 1
Was ist das Leistungsentgelt?
Das Leistungsentgelt ist dein durchschnittliches Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Von diesem Betrag werden pauschal 20% Sozialversicherungsbeiträge und eine Steuerpauschale (je nach Steuerklasse 9-33%) abgezogen, um das pauschalierte Nettoentgelt zu erhalten. Davon erhältst du dann 60% bzw. 67% als ALG 1. Das pauschalierte Netto liegt typischerweise bei 60-65% des Brutto-Gehalts.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Das Arbeitslosengeld wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet:
- Westdeutschland: 7.550€ pro Monat (90.600€ pro Jahr)
- Ostdeutschland: 7.450€ pro Monat (89.400€ pro Jahr)
Beispiel: Verdienst du 10.000€ brutto, wird das ALG 1 nur auf Basis von 7.550€ (West) berechnet. Der darüber liegende Betrag wird nicht berücksichtigt. Bei Steuerklasse I mit Kind wären das etwa 3.076€ ALG 1 pro Monat.
Kranken- und Rentenversicherung
Während du Arbeitslosengeld 1 beziehst, bist du weiterhin kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit. Auch Rentenversicherungsbeiträge werden für dich eingezahlt – allerdings auf Basis von ca. 80% deines letzten Bruttogehalts. Das bedeutet: Du sammelst weiterhin Rentenpunkte, aber etwas weniger als während der Beschäftigung.
Steuern und Progressionsvorbehalt
Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei – du musst also keine Lohnsteuer darauf zahlen.
ABER: Das ALG 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:
- Das ALG 1 wird zu deinen anderen Einkünften addiert
- Dadurch steigt dein persönlicher Steuersatz
- Der höhere Steuersatz gilt dann für deine steuerpflichtigen Einkünfte
- Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du ALG 1 bezogen hast
Beispiel: Du hast 6 Monate gearbeitet (18.000€) und 6 Monate ALG 1 bezogen (ca. 6.600€). Das ALG 1 wird zu deinem Einkommen addiert → Gesamteinkommen 24.600€. Daraus wird dein Steuersatz berechnet. Diesen zahlst du aber nur auf die 18.000€ Arbeitseinkommen.
Hinzuverdienst beim ALG 1
Du darfst während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 bis zu 165€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darüber wird auf dein ALG 1 angerechnet. Bei einem Minijob (520€) würde dein ALG 1 also entsprechend gekürzt.
Anspruch auf ALG 1
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn du:
- ✅ Arbeitslos gemeldet bist (bei der Agentur für Arbeit)
- ✅ Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (mind. 15 Stunden pro Woche)
- ✅ In den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst
- ✅ Dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast (spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses)
💡 Tipps zum Arbeitslosengeld 1
1. Frühzeitig arbeitssuchend melden
Melde dich spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit. Bei kürzerer Kündigungsfrist: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Beendigung. Sonst droht eine Sperrzeit von 1 Woche.
2. Keine selbstverschuldete Kündigung
Bei einer selbstverschuldeten Kündigung (Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder verhaltensbedingte Kündigung) droht eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit erhältst du kein ALG 1. Versuche daher, einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln oder dich vom Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen zu lassen.
3. Steuerklasse rechtzeitig wechseln
Das ALG 1 wird auf Basis der Steuerklasse berechnet. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit kann sich lohnen:
- Verheiratete: Wechsel auf Steuerklasse III (höheres ALG 1)
- Wichtig: Steuerklassenwechsel muss mindestens 1 Jahr vor Arbeitslosigkeit erfolgen
- Achtung: Steuernachzahlung bei Jahresausgleich möglich
4. Weiterbildung nutzen
Während des ALG-1-Bezugs kannst du Weiterbildungen absolvieren, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Mit einem Bildungsgutschein werden die Kosten zu 100% übernommen. Das verbessert deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich.
5. Nach ALG 1: Bürgergeld (ALG 2)
Wenn dein ALG-1-Anspruch ausläuft, kannst du Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld 2 / Hartz 4) beantragen. Das ist eine Grundsicherungsleistung, die jedoch deutlich niedriger ist als ALG 1 und vom Vermögen und Einkommen des Partners abhängt.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) 2026 verstehen
Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur fuer Arbeit. Es sichert Arbeitnehmer finanziell ab, die ihren Job verloren haben und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Mit unserem ALG-1-Rechner 2026 berechnest du praezise, wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.
Leistungssaetze 2026: 60% vs. 67%
Das Arbeitslosengeld 1 betraegt einen bestimmten Prozentsatz deines pauschalierten Nettoentgelts:
| Situation | Leistungssatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Ohne Kinder | 60% | Kein Kindergeld-Anspruch |
| Mit Kind(ern) | 67% | Kindergeld-Bezug fuer mind. 1 Kind |
So wird das ALG 1 berechnet
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Brutto: 3.000 EUR
./. Sozialversicherung (20%): 600 EUR
./. Steuerpauschale (19%): 570 EUR
= Pauschaliertes Netto: 1.830 EUR
x Leistungssatz: 60%
= ALG 1: 1.098 EUR pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Das ALG 1 wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet:
- Westdeutschland: 7.550 EUR/Monat (90.600 EUR/Jahr)
- Ostdeutschland: 7.450 EUR/Monat (89.400 EUR/Jahr)
- Einkommen darueber: Wird nicht beruecksichtigt
- Max. ALG 1 (West, 67%): ca. 3.076 EUR/Monat
Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit
Die maximale Bezugsdauer haengt von deinem Alter und deiner Versicherungszeit ab:
| Alter | Versicherungsmonate | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| Unter 50 Jahre | 12-23 Monate | 6-12 Monate |
| 50-54 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
| 55-57 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
| Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate |
Du musst in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschaeftigt gewesen sein, um ALG 1 zu erhalten.
Steuern und Progressionsvorbehalt
Das ALG 1 ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt:
- Steuerfrei: Auf ALG 1 zahlst du keine Einkommensteuer
- Progressionsvorbehalt: ALG 1 erhoeht deinen Steuersatz
- Steuererklaerung: Pflicht bei ALG-1-Bezug
- Nachzahlung moeglich: Ruecklagen bilden!
Hinzuverdienst beim ALG 1
Du darfst waehrend des ALG-1-Bezugs arbeiten - mit Einschraenkungen:
| Freibetrag | Max. Arbeitszeit | Anrechnung |
|---|---|---|
| 165 EUR/Monat | Max. 15 Stunden/Woche | Ueber 165 EUR wird angerechnet |
- Frueh melden: 3 Monate vor Jobende arbeitssuchend melden
- Sperrzeit vermeiden: Keine Eigenkuendigung ohne wichtigen Grund
- Steuerklasse pruefen: Bei Verheirateten Wechsel auf III erwaegen
- Weiterbildung nutzen: Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur
- Rechtzeitig planen: Nach ALG 1 kommt ggf. Buergergeld
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich bei 3.000€ brutto?
Bei 3.000€ brutto (Steuerklasse I) erhältst du etwa 1.098€ ALG 1 ohne Kind (60%) bzw. 1.226€ mit Kind (67%) pro Monat. Bei Steuerklasse III wären es etwa 1.277€ (ohne Kind) bzw. 1.426€ (mit Kind).
Wann bekomme ich 67% statt 60% ALG 1?
Den erhöhten Leistungssatz von 67% erhältst du, wenn du oder dein Partner für mindestens ein Kind Kindergeld bezieht. Ohne Kind gilt der Grundleistungssatz von 60%.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?
Die Dauer hängt von deinem Alter und deinen Versicherungsmonaten ab. Unter 50 Jahren: maximal 12 Monate. Ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit: maximal 24 Monate.
Muss ich auf Arbeitslosengeld 1 Steuern zahlen?
Nein, ALG 1 ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet: Das ALG 1 erhöht deinen Steuersatz für andere Einkünfte. Du musst eine Steuererklärung abgeben.
Kann ich während des ALG-1-Bezugs arbeiten?
Ja, du darfst bis zu 165€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darüber wird auf dein ALG 1 angerechnet. Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos.
Was ist der Höchstbetrag beim ALG 1?
Der Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze: 2026 sind das maximal etwa 2.759€ (West, Steuerklasse I, ohne Kind) bzw. 3.076€ (West, Steuerklasse I, mit Kind) pro Monat. Bei Steuerklasse III sind bis zu 3.453€ (mit Kind) möglich.
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Arbeitslosengeld I 2026: Voraussetzungen und Höhe
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit – keine Sozialleistung. Wer Anspruch hat, erhält 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % mit Kind). Voraussetzung ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit.
ALG I Bezugsdauer: Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?
| Versicherungszeit (letzte 5 Jahre) | Bezugsdauer | Mindestalter |
|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | Kein Mindestalter |
| 16 Monate | 8 Monate | Kein Mindestalter |
| 20 Monate | 10 Monate | Kein Mindestalter |
| 24 Monate | 12 Monate | Kein Mindestalter |
| 30 Monate | 15 Monate | Mindestens 50 Jahre |
| 36 Monate | 18 Monate | Mindestens 55 Jahre |
| 48 Monate | 24 Monate | Mindestens 58 Jahre |
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II (Bürgergeld)?
Das ALG I ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung – Sie haben durch Ihre Beitragszahlungen einen Anspruch erworben. Das Bürgergeld (früher ALG II) ist eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung, die unabhängig von früheren Einzahlungen gewährt wird. ALG I hat Vorrang, wer jedoch zu wenig ALG I erhält, kann aufstockend Bürgergeld beantragen.
Was passiert, wenn ich während der Arbeitslosigkeit einen Minijob annehme?
Ein Minijob bis 538 €/Monat wird nicht auf das ALG I angerechnet, solange die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden bleibt. Übersteigt das Einkommen 538 €, wird der übersteigende Betrag auf das ALG I angerechnet. Bei mehr als 15 Wochenstunden erlischt der Anspruch auf ALG I.
Gibt es eine Sperrzeit beim ALG I?
Ja. Wer das Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden entlassen wird, erhält in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein ALG I gezahlt. Bei einem Aufhebungsvertrag gilt die Sperrzeit meist ebenfalls, außer es liegt ein wichtiger Grund vor (z. B. Umzug zum Partner).
Wie berechnet sich das pauschalierte Nettoentgelt?
Die Bundesagentur für Arbeit verwendet keine individuelle Gehaltsabrechnung, sondern ein pauschaliertes Verfahren: Vom Bruttolohn werden Pauschalbeträge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das Ergebnis ist das „pauschalierte Nettoentgelt", von dem Sie dann 60 % (67 % mit Kind) erhalten. Der genaue Betrag weicht daher oft vom tatsächlichen Nettogehalt ab.
ALG I vs. Bürgergeld: Wichtige Unterschiede im Überblick
| Kriterium | Arbeitslosengeld I | Bürgergeld (ehem. ALG II) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Versicherungsleistung (SGB III) | Steuerfinanzierte Grundsicherung (SGB II) |
| Höhe | 60 % / 67 % des Nettoentgelts | Regelsatz 563 €/Monat (2026) + Kosten Unterkunft |
| Voraussetzung | Anwartschaftszeit erfüllt | Hilfebedürftigkeit, Vermögens-/Einkommensprüfung |
| Bezugsdauer | Maximal 24 Monate | Kein zeitliches Limit |
| Krankenversicherung | Beiträge werden übernommen | Beiträge werden übernommen |
| Mitwirkungspflichten | Bewerbungsnachweise, Meldepflicht | Eingliederungsvereinbarung, intensivere Betreuung |