Berechne deine Arbeitsstunden, Überstunden und sieh live wie viel du verdienst – Kostenlos, präzise und ohne Anmeldung
Du willst wissen, wie viele Stunden du im Monat arbeitest, was dein genauer Stundenlohn ist oder wie viele Überstunden du bereits angesammelt hast? Unser kostenloser Arbeitsstunden-Rechner hilft dir dabei, deine Arbeitszeit präzise zu erfassen und zu berechnen.
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Die Berechnung der monatlichen Arbeitsstunden ist einfacher als gedacht. Die Grundformel lautet:
Arbeitsstunden pro Monat = Wochenarbeitszeit × 52 Wochen ÷ 12 Monate
Beispiel bei 40-Stunden-Woche: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden pro Monat
Um deinen Stundenlohn zu berechnen, teilst du dein Monatsgehalt durch die Anzahl deiner monatlichen Arbeitsstunden:
Monatsgehalt: 3.500€ brutto
Arbeitsstunden: 173,33h
Stundenlohn: 20,19€
Monatsgehalt: 2.625€ brutto
Arbeitsstunden: 130h
Stundenlohn: 20,19€
Monatsgehalt: 4.200€ brutto
Arbeitsstunden: 151,67h
Stundenlohn: 27,69€
Überstunden entstehen, wenn du mehr arbeitest als vertraglich vereinbart. So berechnest du sie korrekt:
Überstunden = Ist-Stunden – Soll-Stunden
Beispiel: 175 Ist-Stunden – 160 Soll-Stunden = 15 Überstunden
Wert der Überstunden: 15h × 20,19€ = 302,85€ brutto
Netto-Auszahlung: Ca. 181,71€ netto (bei 60% Netto-Quote)
Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat variiert je nach Wochenarbeitszeit und Tarifvertrag. Hier die wichtigsten Arbeitszeitmodelle in Deutschland:
40 Stunden pro Woche
8 Stunden pro Tag × 5 Tage
173,33 Stunden pro Monat
35 Stunden pro Woche
7 Stunden pro Tag × 5 Tage
151,67 Stunden pro Monat
38,5 Stunden pro Woche
Schichtarbeit üblich
166,83 Stunden pro Monat
Gesetzliche Pausenregelungen in Deutschland:
Beispiel-Rechnung mit Pause:
Arbeitsbeginn: 08:00 Uhr
Arbeitsende: 17:00 Uhr
Pause: 45 Minuten
Tatsächliche Arbeitszeit: 8 Stunden 15 Minuten
Seit dem EuGH-Urteil sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Unser Rechner hilft dir dabei, deine Arbeitszeiten selbst zu dokumentieren.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die maximale Arbeitszeit und Mindestruhezeiten:
Es gibt verschiedene Arten von Stundenlöhnen, die du kennen solltest:
Der Stundenlohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Berechnung: Bruttogehalt ÷ Arbeitsstunden pro Monat.
Der Stundenlohn nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben. Faustregel: Ca. 60% des Brutto-Stundenlohns (abhängig von Steuerklasse).
Berücksichtigt auch Fahrtzeit, Überstunden und Zusatzleistungen. Wichtig für Vergleich zwischen Jobs.
Bei einer 40-Stunden-Woche sind es durchschnittlich 173,33 Stunden pro Monat. Die genaue Zahl variiert je nach Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat.
Teile dein Nettogehalt durch die monatlichen Arbeitsstunden. Als Faustregel gilt: Der Netto-Stundenlohn beträgt etwa 60% des Brutto-Stundenlohns (abhängig von Steuerklasse und Abzügen).
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden. Pro Woche dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden (berechnet über 6 Monate).
Die Auszahlung wird voll versteuert – es bleiben oft nur ~60 % netto. Wer die Wahl hat, fährt mit Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 in der Regel besser.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, die auf maximal 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 6 Monaten der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Pausen und Ruhezeiten sind zwingend vorgeschrieben.
| Beschäftigungsmodell | Wochenstunden | Monatsstunden ca. | Jahresstunden ca. | Gesetzliche Basis |
|---|---|---|---|---|
| Vollzeit (Standard) | 40 h | 173 h | 2.080 h | Tarifvertrag/Arbeitsvertrag |
| Vollzeit (37,5 h) | 37,5 h | 163 h | 1.950 h | Häufig im öffentlichen Dienst |
| Teilzeit 80 % | 32 h | 139 h | 1.664 h | TzBfG |
| Teilzeit 50 % | 20 h | 87 h | 1.040 h | TzBfG |
| Minijob (538 €) | ca. 10–13 h | ca. 42–56 h | ca. 520–672 h | SGB IV § 8 |
Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist. Ein pauschaler Ausschluss der Überstundenvergütung im Arbeitsvertrag ist nur bei sehr gut verdienenden Arbeitnehmern zulässig. Arbeitgeber müssen Überstunden seit dem EuGH-Urteil 2019 systematisch erfassen.
Das ArbZG erlaubt eine Verlängerung der Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Werktag. Pro Woche sind maximal 60 Stunden möglich. Über einen Ausgleichszeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen darf der Durchschnitt von 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.
Jahresgehalt ÷ Jahresarbeitsstunden = Stundenlohn. Bei 40.000 € Jahresgehalt und 2.080 Jahresstunden: 40.000 ÷ 2.080 = ca. 19,23 €/Stunde. Wichtig: Urlaubstage und Feiertage reduzieren die tatsächlichen Arbeitstage. Bei 30 Tagen Urlaub + 10 Feiertagen = ca. 1.832 tatsächliche Arbeitsstunden/Jahr.
Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr) ist nach ArbZG besonders geregelt: Nachtarbeitnehmer dürfen im Durchschnitt nur 8 Stunden in der Nacht arbeiten, bei einem Ausgleichszeitraum von einem Monat. Arbeitgeber müssen auf Verlangen eine arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten und bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Tagarbeitsplatz bereitstellen.