Steuer- und SV-Werte 2026

💶 10.000 € brutto in netto (2026)

Die kurze Antwort steht direkt hier unten – berechnet mit derselben Steuer-Engine wie unser interaktiver Brutto-Netto-Rechner. Darunter: alle sechs Steuerklassen und jeder einzelne Abzug.

10.000 € brutto sind in Steuerklasse I

5.790 €

netto pro Monat • 69.483 € pro Jahr • 57,9 % vom Brutto

💸 Abzüge im Detail (Steuerklasse I)

Rentenversicherung:−786 €
Krankenversicherung:−509 €
Pflegeversicherung:−105 €
Arbeitslosenversicherung:−110 €
Lohnsteuer:−2.594 €
Solidaritätszuschlag:−107 €

📊 Einordnung

Brutto-Stundenlohn (40h):57,69 €
Jahresbrutto:120.000 €
SV-Anteil am Brutto:15,1 %
Steueranteil (SK I):27,0 %

📋 10.000 € brutto: Netto in allen sechs Steuerklassen

SteuerklasseNetto/Monat ca.Netto/Jahr ca.Abzüge/Monat
Steuerklasse I5.790 €69.483 €−4.210 €
Steuerklasse II5.957 €71.485 €−4.043 €
Steuerklasse III6.715 €80.576 €−3.285 €
Steuerklasse IV5.790 €69.483 €−4.210 €
Steuerklasse V5.307 €63.680 €−4.693 €
Steuerklasse VI5.257 €63.085 €−4.743 €

Berechnungsbasis: 2026er-Werte, KV-Zusatzbeitrag 2,9 % (Kassendurchschnitt), ohne Kirchensteuer, mit Kindern (kein PV-Zuschlag). Kirchensteuer, dein tatsächlicher Zusatzbeitrag oder Freibeträge verschieben das Ergebnis – rechne deinen Fall im interaktiven Rechner. Zwischen Steuerklasse III und V liegen bei diesem Gehalt 1.408 € im Monat – für Ehepaare der wichtigste Hebel.

💡 Beide Beitragsbemessungsgrenzen überschritten

Oberhalb von 8.450 € brutto im Monat sind beide Beitragsbemessungsgrenzen überschritten: Die Sozialversicherung ist damit ein Fixbetrag von rund 1.510 €, egal wie viel du darüber verdienst. Jeder zusätzliche Euro wird nur noch vom Spitzensteuersatz (42 %) plus Soli erfasst – die Grenzbelastung liegt bei etwa 44 Prozent.

Das verändert die Optimierungslogik: Klassische SV-Spar-Modelle bringen nichts mehr, steuerliche Gestaltung dafür umso mehr – von der maximalen bAV-Ausschöpfung bis zur Frage, ob eine Abfindung mit Fünftelregelung oder eine Verschiebung von Einkünften ins Folgejahr rechnerisch besser abschneidet. Ab dieser Größenordnung rechnet sich in aller Regel auch professionelle Steuerberatung.

Dieses Gehalt liegt über der KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze.