Steuer- und SV-Werte 2026

💶 1.500 € brutto in netto (2026)

Die kurze Antwort steht direkt hier unten – berechnet mit derselben Steuer-Engine wie unser interaktiver Brutto-Netto-Rechner. Darunter: alle sechs Steuerklassen und jeder einzelne Abzug.

1.500 € brutto sind in Steuerklasse I

1.176 €

netto pro Monat • 14.109 € pro Jahr • 78,4 % vom Brutto

💸 Abzüge im Detail (Steuerklasse I)

Rentenversicherung:−140 €
Krankenversicherung:−131 €
Pflegeversicherung:−27 €
Arbeitslosenversicherung:−20 €
Lohnsteuer:−7 €

📊 Einordnung

Brutto-Stundenlohn (40h):8,65 €
Jahresbrutto:18.000 €
SV-Anteil am Brutto:21,1 %
Steueranteil (SK I):0,5 %

📋 1.500 € brutto: Netto in allen sechs Steuerklassen

SteuerklasseNetto/Monat ca.Netto/Jahr ca.Abzüge/Monat
Steuerklasse I1.176 €14.109 €−324 €
Steuerklasse II1.183 €14.193 €−317 €
Steuerklasse III1.183 €14.193 €−317 €
Steuerklasse IV1.176 €14.109 €−324 €
Steuerklasse V939 €11.269 €−561 €
Steuerklasse VI911 €10.930 €−589 €

Berechnungsbasis: 2026er-Werte, KV-Zusatzbeitrag 2,9 % (Kassendurchschnitt), ohne Kirchensteuer, mit Kindern (kein PV-Zuschlag). Kirchensteuer, dein tatsächlicher Zusatzbeitrag oder Freibeträge verschieben das Ergebnis – rechne deinen Fall im interaktiven Rechner.

💡 Was in dieser Gehaltsregion besonders ist

In dieser Gehaltsregion dominiert nicht die Steuer, sondern die Sozialversicherung: Die Lohnsteuer ist dank Grundfreibetrag noch überschaubar, aber gut ein Fünftel des Bruttos geht an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ein Detail, das der Standardrechner nicht abbildet: Bis 2.000 € brutto gilt der Übergangsbereich (früher „Midijob") mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen – dein tatsächliches Netto kann also noch etwas über dem hier ausgewiesenen Wert liegen, ohne dass dir Rentenpunkte verloren gehen.

Zum Vergleich: Der Mindestlohn von 13,90 € entspricht bei Vollzeit rund 2.409 € brutto. Wer darunter liegt, arbeitet entweder in Teilzeit – dann lohnt der Blick in den Teilzeit-Rechner – oder sollte die eigene Eingruppierung prüfen.

Dieses Gehalt liegt 4.312 € unter der KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €).