Steuer- und SV-Werte 2026

💶 4.000 € brutto in netto (2026)

Die kurze Antwort steht direkt hier unten – berechnet mit derselben Steuer-Engine wie unser interaktiver Brutto-Netto-Rechner. Darunter: alle sechs Steuerklassen und jeder einzelne Abzug.

4.000 € brutto sind in Steuerklasse I

2.642 €

netto pro Monat • 31.700 € pro Jahr • 66,0 % vom Brutto

💸 Abzüge im Detail (Steuerklasse I)

Rentenversicherung:−372 €
Krankenversicherung:−350 €
Pflegeversicherung:−72 €
Arbeitslosenversicherung:−52 €
Lohnsteuer:−512 €

📊 Einordnung

Brutto-Stundenlohn (40h):23,08 €
Jahresbrutto:48.000 €
SV-Anteil am Brutto:21,1 %
Steueranteil (SK I):12,8 %

📋 4.000 € brutto: Netto in allen sechs Steuerklassen

SteuerklasseNetto/Monat ca.Netto/Jahr ca.Abzüge/Monat
Steuerklasse I2.642 €31.700 €−1.358 €
Steuerklasse II2.747 €32.967 €−1.253 €
Steuerklasse III2.962 €35.542 €−1.038 €
Steuerklasse IV2.642 €31.700 €−1.358 €
Steuerklasse V2.306 €27.673 €−1.694 €
Steuerklasse VI2.269 €27.231 €−1.731 €

Berechnungsbasis: 2026er-Werte, KV-Zusatzbeitrag 2,9 % (Kassendurchschnitt), ohne Kirchensteuer, mit Kindern (kein PV-Zuschlag). Kirchensteuer, dein tatsächlicher Zusatzbeitrag oder Freibeträge verschieben das Ergebnis – rechne deinen Fall im interaktiven Rechner. Zwischen Steuerklasse III und V liegen bei diesem Gehalt 656 € im Monat – für Ehepaare der wichtigste Hebel.

💡 Ein Gehalt nahe am Durchschnitt – was das bedeutet

Dieses Gehalt liegt in der Nähe des deutschen Durchschnittsverdienstes von rund 4.200 € brutto im Monat (Basis: vorläufiges Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung). Das heißt auch: Ein Jahr Arbeit bringt ungefähr einen Rentenpunkt – aktuell gut 40 € Monatsrente pro Punkt.

Der Grenzsteuersatz liegt hier bereits deutlich über dem Durchschnittssteuersatz: Von einer Gehaltserhöhung kommt nur noch etwas mehr als die Hälfte netto an. Das ist kein Grund, nicht zu verhandeln – aber ein Grund, in Brutto-Schritten von mindestens 200 bis 300 € zu denken, damit sich der Unterschied auf dem Konto auch anfühlt.

Dieses Gehalt liegt 1.812 € unter der KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €).