🚗 Kfz-Steuer-Rechner 2026
Berechne die jährliche Kfz-Steuer für PKW (Benzin/Diesel) ab 01.07.2009. Mit CO2-Staffelung, Hubraumanteil und interaktiver Grafik.
Kfz-Steuer berechnen
So nutzt du den Kfz-Steuer-Rechner
1. Fahrzeugdaten eingeben
Wähle Kraftstoffart (Benzin oder Diesel) und trage das Datum der Erstzulassung ein. Dieses bestimmt den CO2-Freibetrag.
2. Hubraum & CO2 eintragen
Den Hubraum (in ccm) und den CO2-Wert (g/km) findest du im Fahrzeugschein unter V.5 und V.7 – oder in den Fahrzeugpapieren.
3. Ergebnis & Aufschlüsselung prüfen
Der Rechner zeigt die Jahressteuer aufgeteilt in Hubraumanteil und CO2-Anteil mit der progressiven Staffelung im Detail.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Kraftfahrzeugsteuer (kurz: Kfz-Steuer) ist eine jährliche Steuer, die jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs zahlen muss. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet und per SEPA-Lastschrift jährlich eingezogen. Die Höhe der Steuer hängt für PKW (Erstzulassung ab 01.07.2009) von zwei Faktoren ab: dem Hubraum und den CO2-Emissionen.
Hubraumanteil: Benzin vs. Diesel
Der Hubraumanteil wird für jede angefangene 100 ccm Hubraum berechnet. Der Steuersatz unterscheidet sich je nach Kraftstoffart:
- Benzin (Otto): 2,00 € je angefangene 100 ccm
- Diesel: 9,50 € je angefangene 100 ccm
Der deutlich höhere Satz für Diesel ist historisch begründet: Dieselkraftstoff wird an der Tankstelle geringer besteuert als Benzin. Die höhere Kfz-Steuer gleicht diesen Vorteil aus – im Gesamtvergleich sind die Steuerlasten ähnlich hoch.
Rechenbeispiel Diesel: 1.968 ccm ÷ 100 = 19,68 → aufgerundet 20 Einheiten × 9,50 € = 190,00 € Hubraumanteil
CO2-Anteil: Freibetrag und Staffelung
Zusätzlich zum Hubraumanteil fällt ein CO2-Anteil an. Dabei gilt ein Freibetrag, unterhalb dessen keine CO2-Steuer erhoben wird. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Jahr der Erstzulassung:
| Erstzulassung | CO2-Freibetrag |
|---|---|
| bis 31.12.2011 | 120 g/km |
| 01.01.2012 – 31.12.2013 | 110 g/km |
| ab 01.01.2014 | 95 g/km |
Nur der CO2-Ausstoß oberhalb des Freibetrags wird besteuert. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 2021 gilt ein einheitlicher Satz von 2,00 €/g. Ab 2021 greift die progressive CO2-Staffelung.
Die CO2-Staffelung ab 2021 im Detail
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für neu zugelassene PKW eine progressive CO2-Staffelung. Je höher der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs, desto teurer wird jedes zusätzliche Gramm CO2 besteuert. Das soll Käufer zu emissionsärmeren Fahrzeugen motivieren.
| CO2-Bereich (g/km) | Steuersatz je g/km |
|---|---|
| 95 – 115 g/km | 2,00 € |
| 115 – 135 g/km | 2,20 € |
| 135 – 155 g/km | 2,50 € |
| 155 – 175 g/km | 2,90 € |
| 175 – 195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Die Staffelung funktioniert ähnlich wie die Einkommensteuer: Jede Stufe gilt nur für den in ihr liegenden Anteil – nicht für den Gesamtausstoß. Bei einem Fahrzeug mit 160 g/km (Freibetrag: 95 g/km) werden die ersten 20 g mit 2,00 €, die nächsten 20 g mit 2,20 €, die nächsten 20 g mit 2,50 € und die letzten 5 g mit 2,90 € besteuert.
Elektroautos und Hybride
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind in Deutschland bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Plug-in-Hybride (PHEV) zahlen nur den Hubraumanteil für den Verbrennungsmotor – der CO2-Anteil entfällt, da der offizielle WLTP-CO2-Wert im Testverfahren sehr niedrig ausfällt. Klassische Vollhybride ohne externe Lademöglichkeit zahlen hingegen die volle Steuer nach Hubraum und CO2.