Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich? Berechne dein KUG mit 60% oder 67% kostenlos – inklusive Aufstockung und Netto-Berechnung.
💡 Wichtig: Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt!
Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist ein wichtiges Instrument der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Es sichert Arbeitsplaetze, wenn Unternehmen voruebergehend weniger Arbeit haben - sei es durch wirtschaftliche Krisen, Lieferengpaesse oder Auftragsrueckgaenge. Mit unserem KUG-Rechner 2026 berechnest du praezise, wie viel Geld du in Kurzarbeit erhaeltst.
Das Kurzarbeitergeld betraegt einen bestimmten Prozentsatz der Netto-Entgeltdifferenz:
| Situation | Leistungssatz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Ohne Kinder | 60% | Standard-Satz |
| Mit mind. 1 Kind | 67% | Erhoehter Satz |
| In Krisenzeiten (ab 4. Monat)* | 70% / 77% | Bei Verlaengerung |
| In Krisenzeiten (ab 7. Monat)* | 80% / 87% | Bei Verlaengerung |
* Die erhoehten Saetze gelten nur, wenn die Bundesregierung per Verordnung eine Verlaengerung beschliesst.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Normales Netto: ca. 2.200 EUR
Netto fuer 50% Arbeit: ca. 1.100 EUR
Netto-Differenz: 1.100 EUR
KUG (60%): 1.100 x 60% = 660 EUR
Gesamt-Netto: 1.100 + 660 = 1.760 EUR (80% des normalen Nettos)
Die maximale Bezugsdauer haengt von der aktuellen Rechtslage ab:
Je nach Arbeitsausfall erhältst du unterschiedlich hohe Betraege:
| Arbeitsausfall | Gehalt (Arbeit) | + KUG (60%) | = Gesamt-Netto ca. |
|---|---|---|---|
| 25% | 75% Netto | 15% Netto | 90% des normalen Nettos |
| 50% | 50% Netto | 30% Netto | 80% des normalen Nettos |
| 75% | 25% Netto | 45% Netto | 70% des normalen Nettos |
| 100% | 0% Netto | 60% Netto | 60% des normalen Nettos |
Bei 50% Kurzarbeit erhaeltst du etwa 80% deines normalen Nettos. Bei 100% Kurzarbeit (gar keine Arbeit) nur noch 60%. Teilzeit-Kurzarbeit ist daher finanziell vorteilhafter als kompletter Arbeitsausfall!
Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf:
| Aufstockung auf | Bedeutung | Beispiel (1.000 EUR Netto-Ausfall) |
|---|---|---|
| 80% | AG zahlt 20% zusaetzlich | 600 EUR KUG + 200 EUR AG = 800 EUR |
| 90% | AG zahlt 30% zusaetzlich | 600 EUR KUG + 300 EUR AG = 900 EUR |
| 100% | Voller Netto-Ausgleich | 600 EUR KUG + 400 EUR AG = 1.000 EUR |
Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Pruefe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob eine Aufstockung vorgesehen ist. In Krisenzeiten waren Aufstockungen bis 80% zeitweise steuerfrei.
Das Kurzarbeitergeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei - aber mit einem Haken:
Durch den Progressionsvorbehalt kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Beispiel: Bei 20.000 EUR Jahresgehalt + 5.000 EUR KUG wird dein Steuersatz anhand von 25.000 EUR berechnet - und auf die 20.000 EUR angewendet. Bilde rechtzeitig Ruecklagen!
Nicht jeder bekommt automatisch KUG. Diese Voraussetzungen muessen erfuellt sein:
Ein Nebenjob ist grundsaetzlich moeglich, aber:
Eine Sonderform fuer das Baugewerbe bei witterungsbedingten Ausfaellen:
| Merkmal | Konjunkturelles KUG | Saison-KUG |
|---|---|---|
| Grund | Wirtschaftliche Gruende | Witterungsbedingt |
| Branchen | Alle | Bau, Gartenbau, etc. |
| Zeitraum | Ganzjaehrig | Dez. - Maerz |
| Leistungssatz | 60% / 67% | 60% / 67% |
Das Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt:
Die Berechnung erfolgt auf Basis des pauschalierten Nettoentgelts. Das bedeutet: Die Differenz zwischen Ihrem normalen Nettogehalt und dem reduzierten Nettogehalt in Kurzarbeit wird mit 60% bzw. 67% multipliziert.
Beispiel: Bei 3.500€ Brutto, Steuerklasse 1, 50% Arbeitszeitausfall:
• Normales Netto: ~2.200€
• Netto für 50% Arbeit: ~1.100€
• Differenz: 1.100€
• KUG (60%): 660€
• Gesamt-Netto: 1.100€ + 660€ = 1.760€
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt regulär 12 Monate.
Verlängerung in Krisenzeiten:
Wichtig: Die Höhe des KUG kann sich bei längerer Bezugsdauer staffeln. In manchen Verordnungen wurde das KUG ab dem 4. Monat auf 70%/77% und ab dem 7. Monat auf 80%/87% erhöht.
Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Ablauf:
1. Antragstellung durch Arbeitgeber:
2. Auszahlung:
Wichtig: Als Arbeitnehmer müssen Sie selbst keinen Antrag stellen. Ihr Arbeitgeber kümmert sich um alles.
Ja und Nein. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
ABER: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt:
Beispiel:
• Ohne KUG: 30.000€ Jahreseinkommen → Steuersatz 15%
• Mit KUG: 20.000€ Gehalt + 5.000€ KUG → Steuersatz wird anhand von 25.000€ berechnet (z.B. 18%)
• Sie zahlen 18% Steuern auf die 20.000€ (statt 15%)
Ja, absolut! Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf, um die finanzielle Belastung für ihre Mitarbeiter zu reduzieren.
Typische Aufstockungen:
Steuerliche Behandlung:
Wichtig: Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag!
Ja, aber mit Einschränkungen. Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist grundsätzlich erlaubt.
Wichtige Regeln:
Beispiel:
• Normales Gehalt: 3.000€
• In Kurzarbeit: 1.500€ Gehalt + 600€ KUG = 2.100€
• Nebenjob-Verdienst: 800€
• Anrechnung: 800€ werden auf KUG angerechnet → KUG sinkt oder entfällt
• Aber: Gesamt-Einkommen darf 3.000€ nicht übersteigen
Tipp: Besprechen Sie einen geplanten Nebenjob immer vorher mit Ihrem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur, um Überraschungen zu vermeiden!
Bei 50% Kurzarbeit (also halber Arbeitszeit) erhalten Sie:
Konkrete Beispielrechnung bei 3.000€ Brutto (Steuerklasse 1, ohne Kind):
Sie erhalten also etwa 80% Ihres normalen Nettogehalts bei 50% Kurzarbeit. Mit Kind (67% KUG) wären es sogar rund 85% Ihres normalen Nettos.
Wichtig: Bei 100% Kurzarbeit (keine Arbeit) erhalten Sie nur 60%/67% Ihres pauschalierten Nettogehalts, also deutlich weniger als bei Teilzeit-Kurzarbeit!
Es gibt zwei Arten von Kurzarbeitergeld mit unterschiedlichen Regelungen:
1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG):
2. Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG):
Unser Rechner bezieht sich auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld, das in wirtschaftlichen Krisen (Corona, Rezession, etc.) zum Einsatz kommt.
Das Kurzarbeitergeld (KUG) sichert Arbeitnehmer ab, wenn ihr Unternehmen vorübergehend weniger Arbeit hat. Der Arbeitgeber zeigt Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an; die BA übernimmt dann einen Teil des Verdienstausfalls direkt beim Arbeitnehmer.
| Bruttogehalt/Monat | Entfall 50 % | KUG 60 % (ohne Kind) | KUG 67 % (mit Kind) | Verbleibendes Netto ca. |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.000 € | 360 € | 402 € | ca. 1.200–1.250 € |
| 3.000 € | 1.500 € | 540 € | 603 € | ca. 1.750–1.850 € |
| 4.000 € | 2.000 € | 720 € | 804 € | ca. 2.300–2.450 € |
| 5.000 € | 2.500 € | 900 € | 1.005 € | ca. 2.800–2.950 € |
Regulär kann Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate bezogen werden. Die Bundesregierung kann per Verordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern (wie in der Corona-Pandemie). Voraussetzung ist stets, dass die Kurzarbeit vorübergehend und vermeidbar ist.
Restlicher Urlaub aus dem Vorjahr muss grundsätzlich vor der Kurzarbeit aufgebraucht werden. Laufender Jahresurlaub muss hingegen nicht voll eingebracht werden – es genügt, wenn der Urlaubsanspruch angemessen berücksichtigt wird. In der Praxis verlangen Agenturen für Arbeit die Nutzung von Überstundenguthaben und Vorjahresurlaub.
Ja. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf das tatsächlich gezahlte Entgelt. Für das KUG selbst übernimmt die Bundesagentur für Arbeit pauschal 50 % der auf das KUG entfallenden SV-Beiträge – und in bestimmten Fällen bis zu 100 % (z. B. bei Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit).
Das KUG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG selbst wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr reguläres Einkommen. In der Steuererklärung wird das KUG in der Anlage N eingetragen und wirkt sich auf den Gesamtsteuersatz aus.
| Kriterium | Kurzarbeit | Kündigung + ALG I |
|---|---|---|
| Einkommen | 60/67 % des Nettoverlusts + Restzahlung AG | 60/67 % des pausch. Nettoentgelts |
| Beschäftigungsverhältnis | Bleibt bestehen | Endet mit Kündigungsfrist |
| Rentenansprüche | Werden weiter aufgebaut | Unterbrochen |
| Sperrzeit | Keine | Ggf. 12 Wochen bei Eigenkündigung |
| Rückkehroption | Automatisch bei Ende der Kurzarbeit | Neue Bewerbung erforderlich |
| Empfehlung | Besser bei vorübergeh. Schwäche des AG | Besser bei dauerhafter Stellenstreichung |