Aktualisiert für 2026

💼 Kurzarbeitergeld Rechner 2026

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich? Berechne dein KUG mit 60% oder 67% kostenlos – inklusive Aufstockung und Netto-Berechnung.

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Ihr reguläres monatliches Bruttogehalt ohne Kurzarbeit
Ihre reguläre monatliche Arbeitszeit ohne Kurzarbeit
Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in Kurzarbeit
Viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig auf, z.B. auf 80% oder 90%
Ihr voraussichtliches Netto-Einkommen in Kurzarbeit
0 €
0 € weniger als normal
Normales Brutto-Gehalt: 0 €
Brutto für geleistete Arbeit: 0 €
Arbeitsstunden-Ausfall: 0 Std. (0%)
Kurzarbeitergeld (60%): 0 €
Gesamt-Brutto in Kurzarbeit: 0 €
Netto-Einkommen: 0 €

💡 Wichtig: Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt!

ℹ️ Wichtige Informationen zum Kurzarbeitergeld 2026

Kurzarbeitergeld 2026 verstehen und berechnen

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist ein wichtiges Instrument der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Es sichert Arbeitsplaetze, wenn Unternehmen voruebergehend weniger Arbeit haben - sei es durch wirtschaftliche Krisen, Lieferengpaesse oder Auftragsrueckgaenge. Mit unserem KUG-Rechner 2026 berechnest du praezise, wie viel Geld du in Kurzarbeit erhaeltst.

Die Leistungssaetze 2026 im Ueberblick

Das Kurzarbeitergeld betraegt einen bestimmten Prozentsatz der Netto-Entgeltdifferenz:

Situation Leistungssatz Bemerkung
Ohne Kinder60%Standard-Satz
Mit mind. 1 Kind67%Erhoehter Satz
In Krisenzeiten (ab 4. Monat)*70% / 77%Bei Verlaengerung
In Krisenzeiten (ab 7. Monat)*80% / 87%Bei Verlaengerung

* Die erhoehten Saetze gelten nur, wenn die Bundesregierung per Verordnung eine Verlaengerung beschliesst.

So wird das Kurzarbeitergeld berechnet

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

KUG = (Sollentgelt - Istentgelt) x Netto-Quote x Leistungssatz
Rechenbeispiel: 50% Kurzarbeit bei 3.500 EUR Brutto (Steuerklasse 1)

Normales Netto: ca. 2.200 EUR
Netto fuer 50% Arbeit: ca. 1.100 EUR
Netto-Differenz: 1.100 EUR
KUG (60%): 1.100 x 60% = 660 EUR
Gesamt-Netto: 1.100 + 660 = 1.760 EUR (80% des normalen Nettos)

Bezugsdauer: Wie lange bekommt man KUG?

Die maximale Bezugsdauer haengt von der aktuellen Rechtslage ab:

Kurzarbeitergeld nach Arbeitsausfall

Je nach Arbeitsausfall erhältst du unterschiedlich hohe Betraege:

Arbeitsausfall Gehalt (Arbeit) + KUG (60%) = Gesamt-Netto ca.
25%75% Netto15% Netto90% des normalen Nettos
50%50% Netto30% Netto80% des normalen Nettos
75%25% Netto45% Netto70% des normalen Nettos
100%0% Netto60% Netto60% des normalen Nettos
Tipp: Teilzeit-Kurzarbeit ist guenstiger

Bei 50% Kurzarbeit erhaeltst du etwa 80% deines normalen Nettos. Bei 100% Kurzarbeit (gar keine Arbeit) nur noch 60%. Teilzeit-Kurzarbeit ist daher finanziell vorteilhafter als kompletter Arbeitsausfall!

Aufstockung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf:

Aufstockung auf Bedeutung Beispiel (1.000 EUR Netto-Ausfall)
80%AG zahlt 20% zusaetzlich600 EUR KUG + 200 EUR AG = 800 EUR
90%AG zahlt 30% zusaetzlich600 EUR KUG + 300 EUR AG = 900 EUR
100%Voller Netto-Ausgleich600 EUR KUG + 400 EUR AG = 1.000 EUR
Wichtig: Kein Rechtsanspruch!

Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Pruefe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob eine Aufstockung vorgesehen ist. In Krisenzeiten waren Aufstockungen bis 80% zeitweise steuerfrei.

Steuern und Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei - aber mit einem Haken:

Vorsicht: Steuernachzahlung moeglich!

Durch den Progressionsvorbehalt kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Beispiel: Bei 20.000 EUR Jahresgehalt + 5.000 EUR KUG wird dein Steuersatz anhand von 25.000 EUR berechnet - und auf die 20.000 EUR angewendet. Bilde rechtzeitig Ruecklagen!

Voraussetzungen fuer Kurzarbeitergeld

Nicht jeder bekommt automatisch KUG. Diese Voraussetzungen muessen erfuellt sein:

Nebenjob waehrend Kurzarbeit

Ein Nebenjob ist grundsaetzlich moeglich, aber:

Saison-Kurzarbeitergeld (Schlechtwettergeld)

Eine Sonderform fuer das Baugewerbe bei witterungsbedingten Ausfaellen:

Merkmal Konjunkturelles KUG Saison-KUG
GrundWirtschaftliche GruendeWitterungsbedingt
BranchenAlleBau, Gartenbau, etc.
ZeitraumGanzjaehrigDez. - Maerz
Leistungssatz60% / 67%60% / 67%

❓ Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

Das Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt:

  • 60% der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kinder
  • 67% der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind

Die Berechnung erfolgt auf Basis des pauschalierten Nettoentgelts. Das bedeutet: Die Differenz zwischen Ihrem normalen Nettogehalt und dem reduzierten Nettogehalt in Kurzarbeit wird mit 60% bzw. 67% multipliziert.

Beispiel: Bei 3.500€ Brutto, Steuerklasse 1, 50% Arbeitszeitausfall:
• Normales Netto: ~2.200€
• Netto für 50% Arbeit: ~1.100€
• Differenz: 1.100€
KUG (60%): 660€
Gesamt-Netto: 1.100€ + 660€ = 1.760€

Wie lange bekommt man Kurzarbeitergeld?

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt regulär 12 Monate.

Verlängerung in Krisenzeiten:

  • Die Bundesregierung kann per Verordnung die Bezugsdauer verlängern
  • Während der Corona-Krise wurde sie auf bis zu 24 Monate erhöht
  • Nach Ablauf ist erneute Kurzarbeit erst nach 3 Monaten Unterbrechung möglich

Wichtig: Die Höhe des KUG kann sich bei längerer Bezugsdauer staffeln. In manchen Verordnungen wurde das KUG ab dem 4. Monat auf 70%/77% und ab dem 7. Monat auf 80%/87% erhöht.

Wer zahlt Kurzarbeitergeld und wie wird es beantragt?

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Ablauf:

1. Antragstellung durch Arbeitgeber:

  • Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen
  • Voraussetzung: Mindestens 10% der Beschäftigten müssen betroffen sein
  • Betriebsrat oder Arbeitnehmer müssen zustimmen

2. Auszahlung:

  • Der Arbeitgeber zahlt das KUG zusammen mit dem Gehalt aus
  • Anschließend erstattet die Arbeitsagentur das KUG an den Arbeitgeber
  • Sie als Arbeitnehmer erhalten alles über Ihren Arbeitgeber

Wichtig: Als Arbeitnehmer müssen Sie selbst keinen Antrag stellen. Ihr Arbeitgeber kümmert sich um alles.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja und Nein. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

ABER: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt:

  • Das KUG wird bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt
  • Ihr Steuersatz für das übrige Einkommen wird dadurch höher
  • Folge: Auf das Gehalt für geleistete Arbeit zahlen Sie mehr Steuern
  • Sie müssen eine Steuererklärung abgeben und können Nachzahlungen haben

Beispiel:
• Ohne KUG: 30.000€ Jahreseinkommen → Steuersatz 15%
• Mit KUG: 20.000€ Gehalt + 5.000€ KUG → Steuersatz wird anhand von 25.000€ berechnet (z.B. 18%)
• Sie zahlen 18% Steuern auf die 20.000€ (statt 15%)

Kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Ja, absolut! Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf, um die finanzielle Belastung für ihre Mitarbeiter zu reduzieren.

Typische Aufstockungen:

  • Aufstockung auf 80% des Netto-Ausfalls
  • Aufstockung auf 90% oder sogar 100%
  • Oft gestaffelt: Erste 3 Monate 90%, dann 80%

Steuerliche Behandlung:

  • Aufstockungen bis 80% waren zeitweise steuerfrei (in Krisen)
  • Regulär sind Aufstockungen steuerpflichtig
  • Sozialversicherungsfrei bleiben sie meist trotzdem

Wichtig: Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag!

Kann ich während Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist grundsätzlich erlaubt.

Wichtige Regeln:

  • Anrechnung: Einkommen aus dem Nebenjob wird auf das KUG angerechnet
  • Freibetrag: Sie dürfen so viel verdienen, wie Sie vor der Kurzarbeit verdient haben
  • Meldepflicht: Sie müssen den Nebenjob Ihrem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur melden
  • Konkurrenz: Der Nebenjob darf nicht in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen

Beispiel:
• Normales Gehalt: 3.000€
• In Kurzarbeit: 1.500€ Gehalt + 600€ KUG = 2.100€
• Nebenjob-Verdienst: 800€
Anrechnung: 800€ werden auf KUG angerechnet → KUG sinkt oder entfällt
Aber: Gesamt-Einkommen darf 3.000€ nicht übersteigen

Tipp: Besprechen Sie einen geplanten Nebenjob immer vorher mit Ihrem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur, um Überraschungen zu vermeiden!

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich bei 50% Kurzarbeit?

Bei 50% Kurzarbeit (also halber Arbeitszeit) erhalten Sie:

  • 50% Ihres normalen Bruttogehalts für die geleistete Arbeit
  • Plus 60%/67% der Netto-Differenz als Kurzarbeitergeld

Konkrete Beispielrechnung bei 3.000€ Brutto (Steuerklasse 1, ohne Kind):

  • Normales Netto: ca. 2.200€
  • Gehalt für 50% Arbeit: 1.500€ Brutto = ca. 1.100€ Netto
  • Netto-Differenz: 1.100€
  • Kurzarbeitergeld (60%): 660€
  • Gesamt-Netto: 1.100€ + 660€ = 1.760€

Sie erhalten also etwa 80% Ihres normalen Nettogehalts bei 50% Kurzarbeit. Mit Kind (67% KUG) wären es sogar rund 85% Ihres normalen Nettos.

Wichtig: Bei 100% Kurzarbeit (keine Arbeit) erhalten Sie nur 60%/67% Ihres pauschalierten Nettogehalts, also deutlich weniger als bei Teilzeit-Kurzarbeit!

Was ist der Unterschied zwischen Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld?

Es gibt zwei Arten von Kurzarbeitergeld mit unterschiedlichen Regelungen:

1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG):

  • Bei vorübergehendem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen
  • Alle Branchen können es beantragen
  • 60% / 67% der Netto-Differenz
  • Maximal 12 Monate (in Krisen bis 24 Monate)

2. Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG):

  • Nur für witterungsbedingte Ausfälle im Winter
  • Nur für bestimmte Branchen (Baugewerbe, Gartenbau, etc.)
  • Bezugszeitraum: 1. Dezember bis 31. März (Wintermonate)
  • Arbeitgeber zahlt Mehraufwands-Wintergeld zusätzlich

Unser Rechner bezieht sich auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld, das in wirtschaftlichen Krisen (Corona, Rezession, etc.) zum Einsatz kommt.

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Kurzarbeitergeld 2026: Wer bekommt es und wie hoch ist es?

Das Kurzarbeitergeld (KUG) sichert Arbeitnehmer ab, wenn ihr Unternehmen vorübergehend weniger Arbeit hat. Der Arbeitgeber zeigt Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an; die BA übernimmt dann einen Teil des Verdienstausfalls direkt beim Arbeitnehmer.

KUG-Höhe:
• Ohne Kind: 60 % des entfallenen pauschalierten Nettoentgelts
• Mit Kind (mindestens 1 Kind im Haushalt): 67 % des entfallenen pauschalierten Nettoentgelts

Kurzarbeitergeld Beispiele: 50% Ausfall bei unterschiedlichen Gehältern

Bruttogehalt/MonatEntfall 50 %KUG 60 % (ohne Kind)KUG 67 % (mit Kind)Verbleibendes Netto ca.
2.000 €1.000 €360 €402 €ca. 1.200–1.250 €
3.000 €1.500 €540 €603 €ca. 1.750–1.850 €
4.000 €2.000 €720 €804 €ca. 2.300–2.450 €
5.000 €2.500 €900 €1.005 €ca. 2.800–2.950 €

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Regulär kann Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate bezogen werden. Die Bundesregierung kann per Verordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern (wie in der Corona-Pandemie). Voraussetzung ist stets, dass die Kurzarbeit vorübergehend und vermeidbar ist.

Müssen Arbeitnehmer Urlaub aufbrauchen vor der Kurzarbeit?

Restlicher Urlaub aus dem Vorjahr muss grundsätzlich vor der Kurzarbeit aufgebraucht werden. Laufender Jahresurlaub muss hingegen nicht voll eingebracht werden – es genügt, wenn der Urlaubsanspruch angemessen berücksichtigt wird. In der Praxis verlangen Agenturen für Arbeit die Nutzung von Überstundenguthaben und Vorjahresurlaub.

Zahlt der Arbeitgeber während Kurzarbeit Sozialabgaben?

Ja. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf das tatsächlich gezahlte Entgelt. Für das KUG selbst übernimmt die Bundesagentur für Arbeit pauschal 50 % der auf das KUG entfallenden SV-Beiträge – und in bestimmten Fällen bis zu 100 % (z. B. bei Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit).

Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?

Das KUG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG selbst wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr reguläres Einkommen. In der Steuererklärung wird das KUG in der Anlage N eingetragen und wirkt sich auf den Gesamtsteuersatz aus.

Kurzarbeit vs. Kündigung: Was ist für Arbeitnehmer besser?

KriteriumKurzarbeitKündigung + ALG I
Einkommen60/67 % des Nettoverlusts + Restzahlung AG60/67 % des pausch. Nettoentgelts
BeschäftigungsverhältnisBleibt bestehenEndet mit Kündigungsfrist
RentenansprücheWerden weiter aufgebautUnterbrochen
SperrzeitKeineGgf. 12 Wochen bei Eigenkündigung
RückkehroptionAutomatisch bei Ende der KurzarbeitNeue Bewerbung erforderlich
EmpfehlungBesser bei vorübergeh. Schwäche des AGBesser bei dauerhafter Stellenstreichung