🚗 Pendlerpauschale Rechner 2026
Berechne deine Entfernungspauschale und maximiere deine Steuerersparnis! Mit aktuellen Kilometersätzen 0,30€ - 0,38€/km und Homeoffice-Pauschale.
📊 Deine Pendeldaten
📋 Detaillierte Aufschlüsselung
💡 Tipp: Diese Summe trägst du in deiner Steuererklärung unter "Werbungskosten" ein!
ℹ️ Wichtige Informationen zur Pendlerpauschale 2026
- Erste 20 km: 0,30€ pro Kilometer einfache Strecke
- Ab 21. km: 0,38€ pro Kilometer einfache Strecke (erhöhte Pauschale)
- Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag, maximal 210 Tage (1.260€/Jahr)
- Maximale Arbeitstage: 230 Tage pro Jahr können angesetzt werden
- Mobilitätsprämie: 14% der Pauschale ab 21 km für Geringverdiener ohne Steuerlast
- ÖPNV-Vorteil: Höhere Ticketkosten können alternativ angesetzt werden
Pendlerpauschale 2026 verstehen und berechnen
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist eine der wichtigsten Werbungskosten fuer Arbeitnehmer in Deutschland. Rund 11 Millionen Berufspendler nutzen sie jaehrlich, um ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Taetigkeitsstaette steuerlich geltend zu machen. Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner 2026 berechnest du schnell und praezise deine Steuerersparnis.
Die Kilometersaetze 2026 im Ueberblick
Seit 2022 gelten erhoehte Saetze fuer Fernpendler ab dem 21. Kilometer:
| Entfernung | Pauschale pro km | Beispiel: 220 Tage |
|---|---|---|
| 1 - 20 km | 0,30 EUR | 20 km = 1.320 EUR |
| ab 21 km | 0,38 EUR | +10 km = 836 EUR |
Erste 20 km: 20 × 0,30 EUR × 220 Tage = 1.320 EUR
Ab 21 km: 10 × 0,38 EUR × 220 Tage = 836 EUR
Gesamt: 2.156 EUR Werbungskosten
So wird die Entfernungspauschale berechnet
Die Formel fuer die Berechnung ist einfach:
Wichtig: Es zaehlt nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rueckweg) und die kuerzeste Strassenverbindung (nicht Luftlinie). Bei Entfernungen ueber 20 km wird zweigeteilt berechnet.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag beachten
Ein wichtiger Punkt, der oft uebersehen wird: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR (2026) wird allen Arbeitnehmern automatisch gewaehrt - auch ohne Fahrtkosten. Nur Werbungskosten ueber 1.230 EUR bringen zusaetzliche Steuerersparnis!
Werbungskosten: 2.156 EUR
./. Pauschbetrag: 1.230 EUR
= Zusaetzlich absetzbar: 926 EUR
Bei 42% Grenzsteuersatz: 389 EUR Steuerersparnis
Homeoffice-Pauschale kombinieren
An Homeoffice-Tagen kannst du keine Pendlerpauschale, aber die Homeoffice-Pauschale nutzen:
- 6 EUR pro Tag Homeoffice-Pauschale
- Maximal 210 Tage pro Jahr (= 1.260 EUR)
- Kein separates Arbeitszimmer noetig
- Nicht kombinierbar mit Pendlerpauschale am selben Tag
Bei 3 Tagen Buero und 2 Tagen Homeoffice pro Woche:
• 132 Buerotage × 30 km × 0,30 EUR = 1.188 EUR Pendlerpauschale
• 88 Homeoffice-Tage × 6 EUR = 528 EUR Homeoffice-Pauschale
• Gesamt: 1.716 EUR Werbungskosten
Mobilitaetspraemie fuer Geringverdiener
Wer keine oder kaum Einkommensteuer zahlt, profitiert nicht von der Pendlerpauschale als Werbungskosten. Fuer diese Faelle gibt es die Mobilitaetspraemie:
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Hoehe | 14% der Entfernungspauschale ab 21 km |
| Voraussetzung | Keine/geringe Einkommensteuer |
| Auszahlung | Direkt vom Finanzamt |
| Antrag | Anlage N der Steuererklaerung |
Entfernung: 35 km (15 km ueber 20 km-Grenze)
Pauschale ab 21 km: 15 × 0,38 EUR × 220 Tage = 1.254 EUR
Mobilitaetspraemie: 1.254 EUR × 14% = 176 EUR Erstattung
Verkehrsmittel: Alle Optionen
Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhaengig:
| Verkehrsmittel | Absetzbar | Besonderheit |
|---|---|---|
| PKW/Motorrad | 0,30/0,38 EUR/km | Standardfall |
| OEPNV | Pauschale ODER Ticket | Hoeherer Betrag gilt |
| Fahrrad/E-Bike | 0,30/0,38 EUR/km | Volle Pauschale moeglich |
| Zu Fuss | 0,30/0,38 EUR/km | Ja, auch zu Fuss! |
| Fahrgemeinschaft | 0,30/0,38 EUR/km | Jeder Mitfahrer einzeln |
Bei teuren Jahrestickets (z.B. ueber 2.000 EUR) lohnt es sich oft, die tatsaechlichen Kosten statt der Entfernungspauschale anzusetzen. Das Finanzamt akzeptiert automatisch den hoeheren Betrag.
Maximale Arbeitstage
Das Finanzamt akzeptiert folgende Maximalwerte:
- 5-Tage-Woche: max. 230 Tage
- 6-Tage-Woche: max. 280 Tage
- Homeoffice-Pauschale: max. 210 Tage
- Dienstreisen: Separat abrechnen
Typische Berechnung: 52 Wochen × 5 Tage = 260 - 30 Urlaub - 10 Feiertage = 220 Arbeitstage
Tipps zur Maximierung
- Dokumentation fuehren: Kalender mit Buerotagen, Homeoffice und Abwesenheiten
- Laengere Strecke: Verkehrsuenstigere Route kann anerkannt werden
- OEPNV-Kosten sammeln: Tickets aufheben fuer Vergleichsrechnung
- Hybrid optimal nutzen: Pendler- und Homeoffice-Pauschale kombinieren
- Steuererklaerung machen: Nur so gibt's die Erstattung
❓ Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Pendlerpauschale 2026 (offiziell: Entfernungspauschale) beträgt:
- 0,30€ pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer einfache Strecke
- 0,38€ pro Kilometer ab dem 21. Kilometer einfache Strecke
Die erhöhte Pauschale ab dem 21. Kilometer gilt befristet und wurde eingeführt, um die gestiegenen Spritpreise auszugleichen. Sie kann für maximal 230 Arbeitstage pro Jahr geltend gemacht werden.
Beispiel: Bei 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen:
(20 km × 0,30€ + 10 km × 0,38€) × 220 Tage = 2.156€ Werbungskosten
Kann ich die Pendlerpauschale auch für öffentliche Verkehrsmittel nutzen?
Ja, absolut! Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel - egal ob PKW, Motorrad, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel oder zu Fuß.
Besonderheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Du kannst wählen zwischen:
- Der Entfernungspauschale (0,30€/0,38€ pro km), oder
- Den tatsächlichen Kosten (Ticket, Jahresabo, Monatskarte)
Das Finanzamt erkennt automatisch den höheren Betrag an. Unser Rechner vergleicht beide Varianten und wählt die günstigere für dich aus.
Tipp: Bei teurem Jahresticket (z.B. über 2.000€) lohnen sich oft die tatsächlichen Kosten mehr als die Pauschale!
Wie wirkt sich Homeoffice auf die Pendlerpauschale aus?
An Homeoffice-Tagen kannst du keine Entfernungspauschale geltend machen (da du ja nicht zur Arbeit gefahren bist), aber dafür die Homeoffice-Pauschale von 6€ pro Tag.
Wichtige Regelungen 2026:
- Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag
- Maximal 210 Tage pro Jahr (= 1.260€/Jahr)
- Kein Arbeitszimmer notwendig - gilt auch am Küchentisch
- Nicht kombinierbar mit Pendlerpauschale am selben Tag
Optimale Strategie: Unser Rechner berücksichtigt beide Pauschalen automatisch und maximiert deine Werbungskosten. Bei 2-3 Tagen Homeoffice pro Woche kombinierst du beide Vorteile optimal!
Beispiel:
• 150 Bürotage × 30 km × 0,30€ = 1.350€ (Pendlerpauschale)
• 100 Homeoffice-Tage × 6€ = 600€ (Homeoffice-Pauschale)
• Gesamt: 1.950€ Werbungskosten
Was ist die Mobilitätsprämie und wer bekommt sie?
Die Mobilitätsprämie ist eine Erstattung für Geringverdiener, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine oder kaum Einkommensteuer zahlen und daher nicht von der Pendlerpauschale profitieren würden.
Eckdaten zur Mobilitätsprämie 2026:
- Höhe: 14% der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer
- Nur für Fernpendler ab 21 km Entfernung
- Wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt
- Auch ohne Steuerlast erhältlich
Wer hat Anspruch?
Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder die aufgrund
von Freibeträgen keine Einkommensteuer zahlen.
Beispielrechnung:
• Entfernung: 30 km (10 km über 20 km-Grenze)
• Arbeitstage: 220
• Pauschale ab 21. km: 10 km × 0,38€ × 220 Tage = 836€
• Mobilitätsprämie: 836€ × 14% = 117€ Erstattung
Die Mobilitätsprämie muss in der Steuererklärung (Anlage N) beantragt werden.
Wie berechne ich die Entfernung richtig?
Für die Pendlerpauschale gilt die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsplatz).
Wichtige Regeln:
- Nur die einfache Strecke zählt (nicht Hin- und Rückweg)
- Nicht die Luftlinie, sondern die tatsächliche Straßenkilometer
- Kürzeste Verbindung - Umwege nur bei verkehrsgünstiger oder zeitlich vorteilhaft
- Auf volle Kilometer abrunden (z.B. 24,7 km → 24 km)
Entfernung ermitteln:
- Google Maps / Apple Maps: Route planen und Distanz ablesen
- Routenplaner wie ViaMichelin, ADAC Maps
- Kilometerstand im Auto vergleichen
Ausnahme: Eine längere Strecke wird anerkannt, wenn sie verkehrsgünstiger ist (z.B. Autobahn statt Landstraße) und nachweislich regelmäßig genutzt wird. Dies muss ggf. beim Finanzamt begründet werden.
Kann ich Pendlerpauschale und Dienstwagen kombinieren?
Nein, leider nicht vollständig. Wenn du einen Dienstwagen auch privat nutzen darfst (1%-Regelung oder Fahrtenbuch), gelten Sonderregelungen.
Regelung bei Dienstwagen:
- Die 1%-Regelung enthält bereits eine Pauschale für Fahrten Wohnung-Arbeit
- Diese beträgt 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer Entfernung
- Du kannst die 0,03%-Pauschale durch die günstigere Entfernungspauschale ersetzen
Vorteil nutzen:
Wenn die Entfernungspauschale niedriger ist als die 0,03%-Pauschale, kannst du die Differenz als Werbungskosten geltend machen. Rechne beide Varianten mit unserem Dienstwagen-Rechner durch!
Beispiel:
• Dienstwagen: 40.000€ Bruttolistenpreis
• Entfernung: 20 km
• 0,03%-Pauschale: 40.000€ × 0,03% × 20 km = 240€/Monat
• Entfernungspauschale: 20 km × 0,30€ × 20 Tage = 120€/Monat
• Differenz 120€/Monat kannst du absetzen
Zählen Urlaubstage oder Krankheitstage bei der Pendlerpauschale?
Nein. Die Entfernungspauschale kannst du nur für Tage geltend machen, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist.
Nicht absetzbar sind:
- Urlaubstage
- Krankheitstage
- Feiertage
- Homeoffice-Tage (hier gilt Homeoffice-Pauschale)
- Dienstreisen (hier gelten andere Regelungen)
Faustformel für Arbeitstage im Jahr:
• 52 Wochen × 5 Arbeitstage = 260 Tage
• Minus ca. 30 Urlaubstage = 230 Tage
• Minus ca. 10 Feiertage = 220 Arbeitstage
• Minus Krankheitstage und Homeoffice nach Bedarf
Maximalgrenze: Das Finanzamt akzeptiert maximal 230 Arbeitstage pro Jahr für die Pendlerpauschale (Vollzeitbeschäftigung bei 5-Tage-Woche).
💡 Tipp: Führe einen Kalender oder eine Excel-Liste über deine tatsächlichen Bürotage, Homeoffice-Tage und Abwesenheiten. So hast du im Zweifelsfall einen Nachweis für das Finanzamt.
Pendlerpauschale 2026: Steuerersparnis nach Entfernung
| Entfernung (einfach) | Jahres-WK (220 Tage) | Steuerersparnis 30 % | Steuerersparnis 42 % |
|---|---|---|---|
| 10 km | 660 € | 198 € | 277 € |
| 20 km | 1.320 € | 396 € | 554 € |
| 30 km | 1.716 € | 515 € | 721 € |
| 50 km | 2.508 € | 752 € | 1.053 € |
| 100 km | 4.408 € | 1.322 € | 1.851 € |
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie viele Tage kann ich als Pendler ansetzen?
Als Richtwert gelten 220 Arbeitstage pro Jahr bei Vollzeit (365 − Wochenenden − Feiertage − Urlaub). Das Finanzamt akzeptiert bis zu 230 Tage ohne Nachweis. Bei mehr Tagen brauchen Sie einen Nachweis (z. B. Kalender, Fahrtenbuch). Krankheitstage und Homeoffice-Tage reduzieren die ansetzbare Tageszahl.
Gilt die Pauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln?
Ja, aber mit Wahlrecht: Sie können entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen ÖPNV-Kosten ansetzen – je nachdem was höher ist. Das Deutschlandticket (58 €/Monat = 696 €/Jahr, Stand 2026) kann sich bei kurzen Strecken lohnen, bei langen Pendeldistanzen ist die Entfernungspauschale meist höher.
Was gilt bei mehreren Arbeitsstätten?
Wer mehrere erste Tätigkeitsstätten hat, kann die Pendlerpauschale jeweils separat ansetzen. Bei Dienstreisen zur nicht-ersten Tätigkeitsstätte können statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Reisekosten (Hin- und Rückfahrt) geltend gemacht werden.