Aktualisiert für 2026

👴 Rente Brutto Netto Rechner 2026

Wie viel Rente bleibt wirklich übrig? Berechne in Sekunden, was nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern von deiner Rente übrig bleibt.

Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentensteuer Kostenlos

💬 Kommentar des Autors

Robert Richter
Robert Richter IT-Consultant & Autor

Ich freue mich jedes Jahr auf den Bescheid vom Amt wo drinsteht, wie sich meine Rente so entwickelt. Ich bin natürlich auch daran interessiert, was von meiner Rente später, auch wenn es noch lang hin ist, netto übrig bleib. Deshalb habe ich fix diesen Rechner gebaut, damit ich und alle anderen das jederzeit schnell und einfach berechnen können. Es würde mich freuen, wenn es euch genau so hilft wie mir.

💰 Renten Brutto-Netto-Rechner 2026

Ihre monatliche Brutto-Rente in Euro
Bestimmt den steuerpflichtigen Anteil
Art der Krankenversicherung
Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren
Für Kirchensteuer (8% West, 9% Ost)
8% (West) oder 9% (Ost) der Einkommensteuer
Andere Einkünfte (Vermietung, Betriebsrente, etc.)

Ihre monatliche Netto-Rente

0

von 0 € brutto0% verbleiben

📊 Brutto-Rente

Brutto/Monat: 0 €
Brutto/Jahr: 0 €
Steuerpfl. Anteil: 0%
Steuerfreier Anteil: 0 €

💸 Abzüge

Krankenversicherung: 0 €
Pflegeversicherung: 0 €
Einkommensteuer: 0 €
Kirchensteuer: 0 €
Gesamt-Abzüge: 0 €

✅ Netto-Rente

Netto/Monat: 0 €
Netto/Jahr: 0 €
Auszahlungsquote: 0%

💡 Wichtige Hinweise zu Ihrer Netto-Rente

💰 Nettorente berechnen: Was bleibt übrig?

Von der Brutto-Rente werden abgezogen: Krankenversicherung ca. 8 %, Pflegeversicherung 3,4 % (mit Kindern) bzw. 4 % (kinderlos ab 23), sowie Einkommensteuer auf 83,5 % der Rente (Rentenbeginn 2026). Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen komplett.

Beispiele: 1.500 € brutto → ca. 1.320–1.329 € netto | 2.000 € brutto → ca. 1.690–1.720 € netto. Bei niedrigen Renten fallen dank Grundfreibetrag (12.348 €/Jahr) oft keine Steuern an.

❓ Häufige Fragen zur Renten-Berechnung

Was bleibt von 1500 Euro Rente netto übrig?

Ca. 1.320–1.329 € netto (88–89 %). Abzüge: KV ca. 120 €, PV 51–60 €, Steuern meist ca. 9 € (oft unter Grundfreibetrag).

2000 Euro Rente wieviel netto?

Ca. 1.690–1.720 € netto (85–86 %). Abzüge: KV 160 €, PV 68–80 €, Steuern ca. 72–82 €. Mit Kindern ca. 12 €/Monat günstiger durch niedrigeren PV-Beitrag.

⚠️ Steuererklärungspflicht für Rentner

Ab ca. 1.400–1.500 € Brutto-Rente/Monat (Rentenbeginn 2026) überschreiten Rentner den Grundfreibetrag (12.348 €/Jahr) und müssen eine Steuererklärung abgeben. KV- und PV-Beiträge lassen sich als Sonderausgaben absetzen.

Rente netto: Wie viel bleibt nach Steuern und Abzügen übrig?

Kohortenprinzip: Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Renteneintrittsjahrgang ab. Wer 2026 in Rente geht, muss 83 % der Rente versteuern. Erst ab Jahrgang 2058 ist die Rente zu 100 % steuerpflichtig. Rentner zahlen zudem KV + PV-Beiträge auf die Rente (ca. 9–11 %).
RenteneintrittSteuerpflichtiger AnteilBruttorente 1.500 €KV/PV-Abzug ca.Nettorente ca.
202080 %1.500 €ca. 155 €ca. 1.250 €
202484 %1.500 €ca. 155 €ca. 1.245 €
202683 %1.500 €ca. 155 €ca. 1.250 €
203087 %1.500 €ca. 155 €ca. 1.235 €
204097 %1.500 €ca. 155 €ca. 1.220 €

Häufige Fragen zur Nettorente

Welche Abzüge hat man als Rentner?

Rentner zahlen: (1) Krankenversicherung: ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag auf die Rente, davon trägt die Rentenversicherung die Hälfte (ca. 7,3 % vom Rentner). (2) Pflegeversicherung: 3,4 % (kinderlose Rentner: 3,6 %), voll vom Rentner zu tragen. (3) Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil – aber Grundfreibetrag (12.096 € in 2026) sorgt dafür, dass viele Rentner kaum Steuer zahlen.

Zahlen Rentner Kirchensteuer?

Ja, kirchensteuerpflichtige Rentner zahlen Kirchensteuer auf ihre Einkommensteuer (8 % in Bayern/BW, sonst 9 %). Da viele Rentner kaum Einkommensteuer zahlen, ist die Kirchensteuer oft sehr gering oder null. Die gesetzliche Rentenversicherung behält die Kirchensteuer nicht automatisch ein – sie muss über die Steuererklärung abgerechnet werden.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nur wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag (12.096 € in 2026) überschreiten – oder wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte vorliegen (z. B. Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge). Das Finanzamt kann auch zur Abgabe auffordern. Bei niedrigen Renten lohnt sich die freiwillige Abgabe oft, um zu viel einbehaltene Steuern zurückzubekommen.