Finden Sie die optimale Lohnsteuerklassen-Kombination für Ehepartner
📊 Steuerklassen vergleichen
💡 Tipp: Dieser Rechner vergleicht die Steuerklassen-Kombinationen 4/4 und 3/5 für verheiratete Paare. Geben Sie die Bruttogehälter beider Partner ein, um zu sehen, welche Variante mehr Netto bringt.
Jahresbruttogehalt des ersten Partners
Jahresbruttogehalt des zweiten Partners
Für Kirchensteuer relevant
Wer zahlt Kirchensteuer?
Kinder unter 25 Jahren (für Kinderfreibetrag)
Art der Krankenversicherung
📊 Vergleich der Steuerklassen
💰 Steuerklasse 4/4
Monatliches Netto gesamt
💰 Steuerklasse 3/5
Monatliches Netto gesamt
📈 Monatlicher Unterschied
Mehr Netto pro Monat
Steuerklasse
Partner 1 Netto/Monat
Partner 2 Netto/Monat
Gesamt Netto/Monat
Gesamt Netto/Jahr
⚠️ Wichtig: Bei Steuerklasse 3/5 ist eine Steuererklärung verpflichtend! Die hier berechneten Werte sind monatliche Abzüge. Am Jahresende erfolgt durch das Finanzamt eine Nachberechnung, die meist zu Nachzahlungen führt.
📋 Detaillierte Abzüge
Position
Steuerklasse 4/4
Steuerklasse 3/5
❓ Häufig gestellte Fragen zur Steuerklasse
Welche Steuerklasse ist für Ehepartner am besten?
Die optimale Steuerklassen-Kombination hängt stark von den Einkommensverhältnissen ab:
Steuerklasse 4/4: Ideal, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen (Unterschied < 10%). Beide zahlen ähnliche Lohnsteuer, keine Überraschungen bei der Steuererklärung.
Steuerklasse 3/5: Vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Unterschied > 40%). Der Besserverdiener bekommt mehr Netto, aber Achtung: Oft kommt es zu Nachzahlungen!
Steuerklasse 4/4 mit Faktor: Kompromiss, der die Vorteile beider Varianten kombiniert. Die Lohnsteuer wird nach dem tatsächlichen Verhältnis beider Einkommen berechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklasse 3 und 5 sind eine Kombination für verheiratete Paare:
Steuerklasse 3 (Besserverdiener):
Niedrigste Lohnsteuerabzüge
Doppelter Grundfreibetrag (2024: 21.816 €)
Höchstmögliche Freibeträge
Deutlich mehr Netto vom Brutto
Steuerklasse 5 (Geringverdiener):
Höchste Lohnsteuerabzüge
Keine Freibeträge (gehen an Partner mit Klasse 3)
Deutlich weniger Netto vom Brutto
Ab dem ersten Euro werden Steuern fällig
Wichtig: Die Gesamtsteuerlast des Ehepaares bleibt gleich wie bei 4/4 – nur die monatliche Verteilung ist anders. Am Jahresende gleicht das Finanzamt über die Steuererklärung aus.
Kann ich meine Steuerklasse jederzeit wechseln?
Seit 2020 gelten neue, flexiblere Regeln für den Steuerklassenwechsel:
Regulärer Wechsel: Einmal pro Kalenderjahr können verheiratete Paare die Steuerklasse beim Finanzamt wechseln. Der Wechsel wird zum nächstmöglichen Monat wirksam.
Zusätzliche Wechselmöglichkeiten bei:
Heirat oder Scheidung
Tod des Ehepartners
Beginn oder Ende der Arbeitslosigkeit
Beginn oder Ende des Bezugs von Krankengeld/Elterngeld
Antrag: Der Wechsel erfolgt über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" beim zuständigen Finanzamt. Beide Partner müssen unterschreiben.
Muss ich bei Steuerklasse 3/5 eine Steuererklärung abgeben?
Ja, bei der Kombination 3/5 ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend!
Gründe für die Pflicht:
Die monatlichen Lohnsteuerabzüge sind nur eine Vorauszahlung
Die tatsächliche Steuerschuld wird erst mit der Steuererklärung berechnet
Das Finanzamt wendet dann das Ehegattensplitting an
Meist kommt es zu Nachzahlungen, seltener zu Erstattungen
Frist: Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden (mit Steuerberater: bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Tipp: Monatlich Geld für die Nachzahlung zurücklegen! Rechnen Sie mit 5-15% des Nettogehalts des Partners in Steuerklasse 5.
Was passiert bei Steuerklasse 3/5 am Jahresende?
Bei der Steuerklassenkombination 3/5 erfolgt am Jahresende eine Nachberechnung durch das Finanzamt:
Der Prozess:
Steuererklärung abgeben: Sie reichen die gemeinsame Steuererklärung ein
Ehegattensplitting: Das Finanzamt berechnet die tatsächliche Steuerschuld für beide Partner zusammen
Vergleich: Die berechnete Steuerschuld wird mit den monatlich gezahlten Lohnsteuern verglichen
Nachzahlung oder Erstattung: Die Differenz wird ausgeglichen
Typisches Szenario: Bei 3/5 zahlt man monatlich weniger Steuern als geschuldet. Das "gesparte" Geld muss am Jahresende nachgezahlt werden – oft 2.000-5.000 € oder mehr!
Warum Nachzahlung? In Steuerklasse 3 werden zu wenige Steuern abgezogen (wegen der hohen Freibeträge), in Klasse 5 zu viele. Unterm Strich reicht die gezahlte Lohnsteuer meist nicht aus.
Tipp: Nutzen Sie die monatlichen Steuerersparnisse, um Rücklagen für die Nachzahlung zu bilden!
Was ist die Steuerklasse 4 mit Faktor?
Die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor ist eine Sonderform, die seit 2010 möglich ist:
Funktionsweise:
Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor für beide Partner
Dieser Faktor basiert auf dem Verhältnis der beiden Einkommen
Die Lohnsteuer wird mit diesem Faktor multipliziert
Ergebnis: Gerechtere Verteilung der Steuerlast während des Jahres
Vorteile gegenüber 3/5:
Keine oder geringere Nachzahlungen bei der Steuererklärung
Fairer: Beide Partner zahlen ihrem Einkommen entsprechend
Mehr Planungssicherheit durch realistischere Netto-Beträge
Nachteil: Monatlich etwas weniger Netto als bei 3/5, dafür aber keine böse Überraschung am Jahresende.
Beantragung: Beim Finanzamt mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" – Faktorverfahren ankreuzen.
Welche Steuerklasse bei Elterngeld oder Arbeitslosengeld?
Die Wahl der Steuerklasse hat großen Einfluss auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld:
Warum ist die Steuerklasse wichtig?
Lohnersatzleistungen werden vom Netto berechnet (nicht vom Brutto!)
Mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz in Steuerklasse 3 wechseln
Der Partner wechselt in Steuerklasse 5
Dadurch maximiert sich das spätere Elterngeld
Nach der Elternzeit kann zurück gewechselt werden
Beispiel: Bei 3.000 € Brutto in Klasse 5 = ca. 1.700 € Netto = 1.160 € Elterngeld. In Klasse 3 = ca. 2.300 € Netto = 1.566 € Elterngeld. Unterschied: 406 € pro Monat!
Wichtig: Der Wechsel muss rechtzeitig erfolgen! Das Finanzamt berücksichtigt nur die letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Lohnersatzleistung.
Was bedeutet das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren, das verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland zugutekommt:
So funktioniert es:
Die Einkommen beider Partner werden zusammengezählt
Das Gesamteinkommen wird durch 2 geteilt (= gesplittet)
Auf diesen halben Betrag wird die Einkommensteuer berechnet
Die berechnete Steuer wird mit 2 multipliziert = Gesamtsteuerschuld des Paares
Vorteil: Durch den progressiven Steuertarif zahlt man auf zwei "mittlere" Einkommen weniger Steuern als auf ein "hohes" und ein "niedriges" Einkommen.
Beispiel:
Partner A verdient 80.000 €, Partner B verdient 20.000 €
Zusammen: 100.000 €, geteilt durch 2 = 50.000 € pro Person
Steuer wird für 50.000 € berechnet und mal 2 genommen
Das ist günstiger als die Einzelbesteuerung!
Maximaler Vorteil: Bei großem Einkommensunterschied zwischen den Partnern. Je ähnlicher die Einkommen, desto geringer der Splittingvorteil.
Wie viel Nachzahlung muss ich bei Steuerklasse 3/5 erwarten?
Die Höhe der Nachzahlung bei Steuerklasse 3/5 hängt vom Einkommensunterschied ab:
Faustregel zur Schätzung:
Bei geringem Unterschied (60/40): ca. 500-1.500 € Nachzahlung
Bei mittlerem Unterschied (70/30): ca. 1.500-3.000 € Nachzahlung
Bei großem Unterschied (80/20): ca. 3.000-5.000 € Nachzahlung
Bei sehr großem Unterschied (90/10): ca. 5.000-8.000 € Nachzahlung
Rechenbeispiel (60.000 € / 40.000 €):
Monatlich: 200 € mehr Netto bei 3/5 als bei 4/4
Jährlich: 2.400 € mehr ausgezahlt
Nachzahlung: ca. 2.200 € (fast der gesamte Vorteil!)
Wichtig: Der monatliche Vorteil bei 3/5 ist meist eine "Vorauszahlung", die am Jahresende zurückgezahlt werden muss. Real bleibt oft nur ein Bruchteil des vermeintlichen Vorteils übrig.
Welche Steuerklasse gilt für Alleinerziehende?
Alleinerziehende haben Anspruch auf Steuerklasse 2, die deutlich günstiger ist als Steuerklasse 1:
Voraussetzungen für Steuerklasse 2:
Sie sind unverheiratet, geschieden oder verwitwet
Mindestens ein Kind lebt in Ihrem Haushalt
Sie erhalten Kindergeld für dieses Kind
Keine weitere erwachsene Person im Haushalt (außer Kinder)
Vorteile von Steuerklasse 2:
Entlastungsbetrag: 4.260 € für das erste Kind
Zusätzlich: 240 € für jedes weitere Kind
Niedrigere Lohnsteuerabzüge als bei Steuerklasse 1
Monatlich ca. 150-200 € mehr Netto
Beantragung: Beim Finanzamt mit Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" und Nachweis über Kindergeldbezug.
Kann ein Partner alleine die Steuerklasse wechseln?
Nein, ein Steuerklassenwechsel ist nur gemeinsam möglich.
Wichtige Regeln:
Beide Ehepartner müssen dem Wechsel zustimmen
Der Antrag muss von beiden unterschrieben werden
Ein Partner alleine kann keinen Wechsel durchsetzen
Bei Uneinigkeit bleibt die aktuelle Steuerklasse bestehen
Automatischer Wechsel:
Bei Heirat: Automatisch beide in Steuerklasse 4
Bei Scheidung: Automatisch beide in Steuerklasse 1 (ab dem Folgejahr der Trennung)
Bei Tod: Verwitwete Person bekommt Steuerklasse 3 (für das Sterbejahr + Folgejahr), danach Klasse 1
Tipp: Besprechen Sie den Steuerklassenwechsel gemeinsam und berücksichtigen Sie beide Perspektiven. Nutzen Sie Rechner wie diesen, um die beste Lösung zu finden.
Was ist besser: 3/5 oder 4/4 mit Faktor?
Für die meisten Paare ist 4/4 mit Faktor die bessere Wahl gegenüber 3/5:
Vergleich der drei Optionen:
Kriterium
4/4
3/5
4/4 Faktor
Monatliches Netto
Mittel
Höchste
Hoch
Nachzahlung
±0 €
2.000-5.000 €
0-500 €
Steuererklärung
Freiwillig
Pflicht
Freiwillig
Planbarkeit
✅ Sehr gut
❌ Schlecht
✅ Sehr gut
Empfehlung:
4/4: Bei ähnlichen Einkommen (Unterschied < 20%)
4/4 mit Faktor: Bei unterschiedlichen Einkommen (20-60% Unterschied) – meist die beste Wahl!
3/5: Nur bei sehr hohem Liquiditätsbedarf oder vor Elterngeld/ALG – aber Vorsicht vor Nachzahlung!
📖 Ratgeber: Steuerklassen richtig wählen
💡 Wann lohnt sich welche Steuerklasse?
Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Hier ist eine Entscheidungshilfe:
Steuerklasse 4/4 wählen, wenn:
Beide Partner ähnlich viel verdienen (Unterschied < 20%)
Sie keine Überraschungen bei der Steuererklärung wollen
Sie planbare, stabile Netto-Beträge bevorzugen
Sie selten oder ungern eine Steuererklärung machen
Steuerklasse 3/5 wählen, wenn:
Ein Partner deutlich mehr verdient (Unterschied > 40%)
Sie kurzfristig mehr Liquidität benötigen
Der Besserverdiener Elterngeld, ALG oder Kurzarbeitergeld beziehen wird
Sie bereit sind, am Jahresende nachzuzahlen
Steuerklasse 4/4 mit Faktor wählen, wenn:
Sie einen Kompromiss zwischen 4/4 und 3/5 suchen
Sie monatlich mehr Netto wollen als bei 4/4, aber keine Nachzahlung
Beide Partner arbeiten und unterschiedlich viel verdienen
Sie eine faire Verteilung der Steuerlast bevorzugen
💰 Rechenbeispiel: 60.000 € + 40.000 €
Ein klassisches Beispiel zeigt die Unterschiede deutlich:
Steuerklasse
Partner 1 Netto
Partner 2 Netto
Gesamt Netto/Monat
Jahresende
4/4
3.150 €
2.350 €
5.500 €
± 0 € (ausgeglichen)
3/5
3.450 €
2.250 €
5.700 €
- 2.400 € Nachzahlung
4 Faktor
3.250 €
2.350 €
5.600 €
± 300 € (fast ausgeglichen)
Fazit: Bei 3/5 haben Sie monatlich 200 € mehr, müssen aber am Jahresende 2.400 € nachzahlen. Real bleiben Ihnen also nur 200 € Vorteil im Jahr – wenn Sie die Nachzahlung einplanen!
🎯 Strategien für verschiedene Lebenssituationen
👶 Elternzeit geplant:
Wechseln Sie mindestens 7 Monate vor Beginn der Elternzeit in Steuerklasse 3, wenn Sie die Hauptverdiener sind. Das erhöht das Elterngeld um bis zu 500 € pro Monat! Nach der Elternzeit können Sie wieder in 4/4 wechseln.
💼 Jobwechsel oder Gehaltserhöhung:
Prüfen Sie nach jeder Gehaltsveränderung, ob ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist. Besonders wenn sich das Verhältnis der beiden Gehälter verschiebt, kann ein Wechsel lohnen.
🏠 Immobilienkredit geplant:
Banken schauen bei der Kreditprüfung auf das Netto-Einkommen. Mit Steuerklasse 3 für den Hauptverdiener können Sie ein höheres Netto vorweisen und bekommen eventuell einen höheren Kredit.
📉 Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit:
Zeichnet sich ab, dass ein Partner Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld beziehen wird, sollte er vorher in Steuerklasse 3 wechseln. Das erhöht die Lohnersatzleistung erheblich.
⚠️ Häufige Fehler vermeiden
❌ Fehler 1: Nachzahlung nicht einplanen
Viele Paare freuen sich über das höhere Netto bei 3/5 und geben das Geld aus. Am Jahresende kommt dann die böse Überraschung. Legen Sie monatlich 10-15% des Nettos in Klasse 5 zurück!
❌ Fehler 2: Steuerklasse nicht an Lebensumstände anpassen
Nach Gehaltserhöhungen, Jobwechseln oder vor Elternzeit vergessen viele, die Steuerklasse zu optimieren. Das kann mehrere tausend Euro kosten!
❌ Fehler 3: Steuererklärung bei 3/5 nicht abgeben
Bei 3/5 ist die Steuererklärung Pflicht! Wer sie nicht abgibt, riskiert Verspätungszuschläge und Schätzungen durch das Finanzamt.
❌ Fehler 4: Zu spät vor Elternzeit wechseln
Der Steuerklassenwechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen! Später ist es zu spät, um das Elterngeld zu erhöhen.
📝 Checkliste: Steuerklassenwechsel
✅ So gehen Sie vor:
Berechnen Sie mit diesem Rechner, welche Kombination für Sie optimal ist
Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" beim Finanzamt besorgen (oder online)
Beide Partner müssen das Formular unterschreiben
Formular beim zuständigen Finanzamt einreichen (per Post oder persönlich)
Nach ca. 2-4 Wochen erhalten Sie den Bescheid
Der Wechsel wird zum nächstmöglichen Monat wirksam
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die neue Steuerklasse
💡 Tipp: Nutzen Sie das "Faktorverfahren" (4/4 mit Faktor) als goldenen Mittelweg! Sie bekommen monatlich mehr Netto als bei 4/4, vermeiden aber die hohen Nachzahlungen von 3/5.
⭐ Nutzerbewertungen
★★★★★
Sandra M. - "Super hilfreich! Habe meinen Mann und mich von 4/4 auf 3/5 umgestellt, weil ich in Elternzeit gehe. Dadurch bekomme ich 380 € mehr Elterngeld pro Monat!"
★★★★★
Michael K. - "Endlich verstehe ich den Unterschied zwischen 3/5 und 4/4. Der Rechner hat mir gezeigt, dass wir bei 4/4 bleiben sollten – die Nachzahlung bei 3/5 wäre zu hoch gewesen."
★★★★★
Julia & Tom - "Das Faktorverfahren war die Lösung für uns! Monatlich 150 € mehr als bei 4/4, aber ohne die krasse Nachzahlung von 3/5. Perfekter Kompromiss!"
★★★★★
Andreas S. - "Sehr übersichtlicher Rechner. Die detaillierte Aufschlüsselung der Abzüge hat mir geholfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Klare Empfehlung!"
★★★★☆
Lisa W. - "Guter Rechner, aber ich hätte mir gewünscht, dass auch die Steuerklasse 4 mit Faktor direkt berechnet wird. Trotzdem sehr nützlich!"
★★★★★
Markus R. - "Hat uns 3.200 € Nachzahlung erspart! Wir wollten auf 3/5 wechseln, aber der Rechner hat gezeigt, dass sich das bei unseren Gehältern nicht lohnt. Danke!"