⚖️ Steuerklassen-Rechner 2026

Finden Sie die optimale Lohnsteuerklassen-Kombination für Ehepartner

📊 Steuerklassen vergleichen

💡 Tipp: Dieser Rechner vergleicht die Steuerklassen-Kombinationen 4/4 und 3/5 für verheiratete Paare. Geben Sie die Bruttogehälter beider Partner ein, um zu sehen, welche Variante mehr Netto bringt.
Jahresbruttogehalt des ersten Partners
Jahresbruttogehalt des zweiten Partners
Für Kirchensteuer relevant
Wer zahlt Kirchensteuer?
Kinder unter 25 Jahren (für Kinderfreibetrag)
Art der Krankenversicherung

📊 Vergleich der Steuerklassen

💰 Steuerklasse 4/4

Monatliches Netto gesamt

💰 Steuerklasse 3/5

Monatliches Netto gesamt

📈 Monatlicher Unterschied

Mehr Netto pro Monat

Steuerklasse Partner 1 Netto/Monat Partner 2 Netto/Monat Gesamt Netto/Monat Gesamt Netto/Jahr
⚠️ Wichtig: Bei Steuerklasse 3/5 ist eine Steuererklärung verpflichtend! Die hier berechneten Werte sind monatliche Abzüge. Am Jahresende erfolgt durch das Finanzamt eine Nachberechnung, die meist zu Nachzahlungen führt.

📋 Detaillierte Abzüge

Position Steuerklasse 4/4 Steuerklasse 3/5

❓ Häufig gestellte Fragen zur Steuerklasse

Welche Steuerklasse ist für Ehepartner am besten?
Die optimale Steuerklassen-Kombination hängt stark von den Einkommensverhältnissen ab:

Steuerklasse 4/4: Ideal, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen (Unterschied < 10%). Beide zahlen ähnliche Lohnsteuer, keine Überraschungen bei der Steuererklärung.

Steuerklasse 3/5: Vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Unterschied > 40%). Der Besserverdiener bekommt mehr Netto, aber Achtung: Oft kommt es zu Nachzahlungen!

Steuerklasse 4/4 mit Faktor: Kompromiss, der die Vorteile beider Varianten kombiniert. Die Lohnsteuer wird nach dem tatsächlichen Verhältnis beider Einkommen berechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklasse 3 und 5 sind eine Kombination für verheiratete Paare:

Steuerklasse 3 (Besserverdiener):
  • Niedrigste Lohnsteuerabzüge
  • Doppelter Grundfreibetrag (2024: 21.816 €)
  • Höchstmögliche Freibeträge
  • Deutlich mehr Netto vom Brutto

Steuerklasse 5 (Geringverdiener):
  • Höchste Lohnsteuerabzüge
  • Keine Freibeträge (gehen an Partner mit Klasse 3)
  • Deutlich weniger Netto vom Brutto
  • Ab dem ersten Euro werden Steuern fällig

Wichtig: Die Gesamtsteuerlast des Ehepaares bleibt gleich wie bei 4/4 – nur die monatliche Verteilung ist anders. Am Jahresende gleicht das Finanzamt über die Steuererklärung aus.
Kann ich meine Steuerklasse jederzeit wechseln?
Seit 2020 gelten neue, flexiblere Regeln für den Steuerklassenwechsel:

Regulärer Wechsel: Einmal pro Kalenderjahr können verheiratete Paare die Steuerklasse beim Finanzamt wechseln. Der Wechsel wird zum nächstmöglichen Monat wirksam.

Zusätzliche Wechselmöglichkeiten bei:
  • Heirat oder Scheidung
  • Tod des Ehepartners
  • Beginn oder Ende der Arbeitslosigkeit
  • Beginn oder Ende des Bezugs von Krankengeld/Elterngeld

Antrag: Der Wechsel erfolgt über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" beim zuständigen Finanzamt. Beide Partner müssen unterschreiben.
Muss ich bei Steuerklasse 3/5 eine Steuererklärung abgeben?
Ja, bei der Kombination 3/5 ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend!

Gründe für die Pflicht:
  • Die monatlichen Lohnsteuerabzüge sind nur eine Vorauszahlung
  • Die tatsächliche Steuerschuld wird erst mit der Steuererklärung berechnet
  • Das Finanzamt wendet dann das Ehegattensplitting an
  • Meist kommt es zu Nachzahlungen, seltener zu Erstattungen

Frist: Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden (mit Steuerberater: bis Ende Februar des übernächsten Jahres).

Tipp: Monatlich Geld für die Nachzahlung zurücklegen! Rechnen Sie mit 5-15% des Nettogehalts des Partners in Steuerklasse 5.
Was passiert bei Steuerklasse 3/5 am Jahresende?
Bei der Steuerklassenkombination 3/5 erfolgt am Jahresende eine Nachberechnung durch das Finanzamt:

Der Prozess:
  1. Steuererklärung abgeben: Sie reichen die gemeinsame Steuererklärung ein
  2. Ehegattensplitting: Das Finanzamt berechnet die tatsächliche Steuerschuld für beide Partner zusammen
  3. Vergleich: Die berechnete Steuerschuld wird mit den monatlich gezahlten Lohnsteuern verglichen
  4. Nachzahlung oder Erstattung: Die Differenz wird ausgeglichen

Typisches Szenario: Bei 3/5 zahlt man monatlich weniger Steuern als geschuldet. Das "gesparte" Geld muss am Jahresende nachgezahlt werden – oft 2.000-5.000 € oder mehr!

Warum Nachzahlung? In Steuerklasse 3 werden zu wenige Steuern abgezogen (wegen der hohen Freibeträge), in Klasse 5 zu viele. Unterm Strich reicht die gezahlte Lohnsteuer meist nicht aus.

Tipp: Nutzen Sie die monatlichen Steuerersparnisse, um Rücklagen für die Nachzahlung zu bilden!
Was ist die Steuerklasse 4 mit Faktor?
Die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor ist eine Sonderform, die seit 2010 möglich ist:

Funktionsweise:
  • Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor für beide Partner
  • Dieser Faktor basiert auf dem Verhältnis der beiden Einkommen
  • Die Lohnsteuer wird mit diesem Faktor multipliziert
  • Ergebnis: Gerechtere Verteilung der Steuerlast während des Jahres

Vorteile gegenüber 3/5:
  • Keine oder geringere Nachzahlungen bei der Steuererklärung
  • Fairer: Beide Partner zahlen ihrem Einkommen entsprechend
  • Mehr Planungssicherheit durch realistischere Netto-Beträge

Nachteil: Monatlich etwas weniger Netto als bei 3/5, dafür aber keine böse Überraschung am Jahresende.

Beantragung: Beim Finanzamt mit dem Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" – Faktorverfahren ankreuzen.
Welche Steuerklasse bei Elterngeld oder Arbeitslosengeld?
Die Wahl der Steuerklasse hat großen Einfluss auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld:

Warum ist die Steuerklasse wichtig?
  • Lohnersatzleistungen werden vom Netto berechnet (nicht vom Brutto!)
  • Steuerklasse 3 = höheres Netto = höhere Lohnersatzleistung
  • Steuerklasse 5 = niedrigeres Netto = niedrigere Lohnersatzleistung

Strategie bei geplantem Elterngeld:
  1. Mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz in Steuerklasse 3 wechseln
  2. Der Partner wechselt in Steuerklasse 5
  3. Dadurch maximiert sich das spätere Elterngeld
  4. Nach der Elternzeit kann zurück gewechselt werden

Beispiel: Bei 3.000 € Brutto in Klasse 5 = ca. 1.700 € Netto = 1.160 € Elterngeld. In Klasse 3 = ca. 2.300 € Netto = 1.566 € Elterngeld. Unterschied: 406 € pro Monat!

Wichtig: Der Wechsel muss rechtzeitig erfolgen! Das Finanzamt berücksichtigt nur die letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Lohnersatzleistung.
Was bedeutet das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren, das verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland zugutekommt:

So funktioniert es:
  1. Die Einkommen beider Partner werden zusammengezählt
  2. Das Gesamteinkommen wird durch 2 geteilt (= gesplittet)
  3. Auf diesen halben Betrag wird die Einkommensteuer berechnet
  4. Die berechnete Steuer wird mit 2 multipliziert = Gesamtsteuerschuld des Paares

Vorteil: Durch den progressiven Steuertarif zahlt man auf zwei "mittlere" Einkommen weniger Steuern als auf ein "hohes" und ein "niedriges" Einkommen.

Beispiel:
  • Partner A verdient 80.000 €, Partner B verdient 20.000 €
  • Zusammen: 100.000 €, geteilt durch 2 = 50.000 € pro Person
  • Steuer wird für 50.000 € berechnet und mal 2 genommen
  • Das ist günstiger als die Einzelbesteuerung!

Maximaler Vorteil: Bei großem Einkommensunterschied zwischen den Partnern. Je ähnlicher die Einkommen, desto geringer der Splittingvorteil.
Wie viel Nachzahlung muss ich bei Steuerklasse 3/5 erwarten?
Die Höhe der Nachzahlung bei Steuerklasse 3/5 hängt vom Einkommensunterschied ab:

Faustregel zur Schätzung:
  • Bei geringem Unterschied (60/40): ca. 500-1.500 € Nachzahlung
  • Bei mittlerem Unterschied (70/30): ca. 1.500-3.000 € Nachzahlung
  • Bei großem Unterschied (80/20): ca. 3.000-5.000 € Nachzahlung
  • Bei sehr großem Unterschied (90/10): ca. 5.000-8.000 € Nachzahlung

Rechenbeispiel (60.000 € / 40.000 €):
  • Monatlich: 200 € mehr Netto bei 3/5 als bei 4/4
  • Jährlich: 2.400 € mehr ausgezahlt
  • Nachzahlung: ca. 2.200 € (fast der gesamte Vorteil!)

Wichtig: Der monatliche Vorteil bei 3/5 ist meist eine "Vorauszahlung", die am Jahresende zurückgezahlt werden muss. Real bleibt oft nur ein Bruchteil des vermeintlichen Vorteils übrig.
Welche Steuerklasse gilt für Alleinerziehende?
Alleinerziehende haben Anspruch auf Steuerklasse 2, die deutlich günstiger ist als Steuerklasse 1:

Voraussetzungen für Steuerklasse 2:
  • Sie sind unverheiratet, geschieden oder verwitwet
  • Mindestens ein Kind lebt in Ihrem Haushalt
  • Sie erhalten Kindergeld für dieses Kind
  • Keine weitere erwachsene Person im Haushalt (außer Kinder)

Vorteile von Steuerklasse 2:
  • Entlastungsbetrag: 4.260 € für das erste Kind
  • Zusätzlich: 240 € für jedes weitere Kind
  • Niedrigere Lohnsteuerabzüge als bei Steuerklasse 1
  • Monatlich ca. 150-200 € mehr Netto

Beantragung: Beim Finanzamt mit Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" und Nachweis über Kindergeldbezug.
Kann ein Partner alleine die Steuerklasse wechseln?
Nein, ein Steuerklassenwechsel ist nur gemeinsam möglich.

Wichtige Regeln:
  • Beide Ehepartner müssen dem Wechsel zustimmen
  • Der Antrag muss von beiden unterschrieben werden
  • Ein Partner alleine kann keinen Wechsel durchsetzen
  • Bei Uneinigkeit bleibt die aktuelle Steuerklasse bestehen

Automatischer Wechsel:
  • Bei Heirat: Automatisch beide in Steuerklasse 4
  • Bei Scheidung: Automatisch beide in Steuerklasse 1 (ab dem Folgejahr der Trennung)
  • Bei Tod: Verwitwete Person bekommt Steuerklasse 3 (für das Sterbejahr + Folgejahr), danach Klasse 1

Tipp: Besprechen Sie den Steuerklassenwechsel gemeinsam und berücksichtigen Sie beide Perspektiven. Nutzen Sie Rechner wie diesen, um die beste Lösung zu finden.
Was ist besser: 3/5 oder 4/4 mit Faktor?
Für die meisten Paare ist 4/4 mit Faktor die bessere Wahl gegenüber 3/5:

Vergleich der drei Optionen:
Kriterium 4/4 3/5 4/4 Faktor
Monatliches Netto Mittel Höchste Hoch
Nachzahlung ±0 € 2.000-5.000 € 0-500 €
Steuererklärung Freiwillig Pflicht Freiwillig
Planbarkeit ✅ Sehr gut ❌ Schlecht ✅ Sehr gut

Empfehlung:
  • 4/4: Bei ähnlichen Einkommen (Unterschied < 20%)
  • 4/4 mit Faktor: Bei unterschiedlichen Einkommen (20-60% Unterschied) – meist die beste Wahl!
  • 3/5: Nur bei sehr hohem Liquiditätsbedarf oder vor Elterngeld/ALG – aber Vorsicht vor Nachzahlung!

📖 Ratgeber: Steuerklassen richtig wählen

💡 Wann lohnt sich welche Steuerklasse?

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Hier ist eine Entscheidungshilfe:

Steuerklasse 4/4 wählen, wenn:
  • Beide Partner ähnlich viel verdienen (Unterschied < 20%)
  • Sie keine Überraschungen bei der Steuererklärung wollen
  • Sie planbare, stabile Netto-Beträge bevorzugen
  • Sie selten oder ungern eine Steuererklärung machen
Steuerklasse 3/5 wählen, wenn:
  • Ein Partner deutlich mehr verdient (Unterschied > 40%)
  • Sie kurzfristig mehr Liquidität benötigen
  • Der Besserverdiener Elterngeld, ALG oder Kurzarbeitergeld beziehen wird
  • Sie bereit sind, am Jahresende nachzuzahlen
Steuerklasse 4/4 mit Faktor wählen, wenn:
  • Sie einen Kompromiss zwischen 4/4 und 3/5 suchen
  • Sie monatlich mehr Netto wollen als bei 4/4, aber keine Nachzahlung
  • Beide Partner arbeiten und unterschiedlich viel verdienen
  • Sie eine faire Verteilung der Steuerlast bevorzugen

💰 Rechenbeispiel: 60.000 € + 40.000 €

Ein klassisches Beispiel zeigt die Unterschiede deutlich:

Steuerklasse Partner 1 Netto Partner 2 Netto Gesamt Netto/Monat Jahresende
4/4 3.150 € 2.350 € 5.500 € ± 0 € (ausgeglichen)
3/5 3.450 € 2.250 € 5.700 € - 2.400 € Nachzahlung
4 Faktor 3.250 € 2.350 € 5.600 € ± 300 € (fast ausgeglichen)

Fazit: Bei 3/5 haben Sie monatlich 200 € mehr, müssen aber am Jahresende 2.400 € nachzahlen. Real bleiben Ihnen also nur 200 € Vorteil im Jahr – wenn Sie die Nachzahlung einplanen!

🎯 Strategien für verschiedene Lebenssituationen

👶 Elternzeit geplant:

Wechseln Sie mindestens 7 Monate vor Beginn der Elternzeit in Steuerklasse 3, wenn Sie die Hauptverdiener sind. Das erhöht das Elterngeld um bis zu 500 € pro Monat! Nach der Elternzeit können Sie wieder in 4/4 wechseln.

💼 Jobwechsel oder Gehaltserhöhung:

Prüfen Sie nach jeder Gehaltsveränderung, ob ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist. Besonders wenn sich das Verhältnis der beiden Gehälter verschiebt, kann ein Wechsel lohnen.

🏠 Immobilienkredit geplant:

Banken schauen bei der Kreditprüfung auf das Netto-Einkommen. Mit Steuerklasse 3 für den Hauptverdiener können Sie ein höheres Netto vorweisen und bekommen eventuell einen höheren Kredit.

📉 Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit:

Zeichnet sich ab, dass ein Partner Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld beziehen wird, sollte er vorher in Steuerklasse 3 wechseln. Das erhöht die Lohnersatzleistung erheblich.

⚠️ Häufige Fehler vermeiden

❌ Fehler 1: Nachzahlung nicht einplanen
Viele Paare freuen sich über das höhere Netto bei 3/5 und geben das Geld aus. Am Jahresende kommt dann die böse Überraschung. Legen Sie monatlich 10-15% des Nettos in Klasse 5 zurück!
❌ Fehler 2: Steuerklasse nicht an Lebensumstände anpassen
Nach Gehaltserhöhungen, Jobwechseln oder vor Elternzeit vergessen viele, die Steuerklasse zu optimieren. Das kann mehrere tausend Euro kosten!
❌ Fehler 3: Steuererklärung bei 3/5 nicht abgeben
Bei 3/5 ist die Steuererklärung Pflicht! Wer sie nicht abgibt, riskiert Verspätungszuschläge und Schätzungen durch das Finanzamt.
❌ Fehler 4: Zu spät vor Elternzeit wechseln
Der Steuerklassenwechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen! Später ist es zu spät, um das Elterngeld zu erhöhen.

📝 Checkliste: Steuerklassenwechsel

✅ So gehen Sie vor:
  1. Berechnen Sie mit diesem Rechner, welche Kombination für Sie optimal ist
  2. Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" beim Finanzamt besorgen (oder online)
  3. Beide Partner müssen das Formular unterschreiben
  4. Formular beim zuständigen Finanzamt einreichen (per Post oder persönlich)
  5. Nach ca. 2-4 Wochen erhalten Sie den Bescheid
  6. Der Wechsel wird zum nächstmöglichen Monat wirksam
  7. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die neue Steuerklasse
💡 Tipp: Nutzen Sie das "Faktorverfahren" (4/4 mit Faktor) als goldenen Mittelweg! Sie bekommen monatlich mehr Netto als bei 4/4, vermeiden aber die hohen Nachzahlungen von 3/5.

⭐ Nutzerbewertungen

★★★★★

Sandra M. - "Super hilfreich! Habe meinen Mann und mich von 4/4 auf 3/5 umgestellt, weil ich in Elternzeit gehe. Dadurch bekomme ich 380 € mehr Elterngeld pro Monat!"

★★★★★

Michael K. - "Endlich verstehe ich den Unterschied zwischen 3/5 und 4/4. Der Rechner hat mir gezeigt, dass wir bei 4/4 bleiben sollten – die Nachzahlung bei 3/5 wäre zu hoch gewesen."

★★★★★

Julia & Tom - "Das Faktorverfahren war die Lösung für uns! Monatlich 150 € mehr als bei 4/4, aber ohne die krasse Nachzahlung von 3/5. Perfekter Kompromiss!"

★★★★★

Andreas S. - "Sehr übersichtlicher Rechner. Die detaillierte Aufschlüsselung der Abzüge hat mir geholfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Klare Empfehlung!"

★★★★☆

Lisa W. - "Guter Rechner, aber ich hätte mir gewünscht, dass auch die Steuerklasse 4 mit Faktor direkt berechnet wird. Trotzdem sehr nützlich!"

★★★★★

Markus R. - "Hat uns 3.200 € Nachzahlung erspart! Wir wollten auf 3/5 wechseln, aber der Rechner hat gezeigt, dass sich das bei unseren Gehältern nicht lohnt. Danke!"

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