🎄 Weihnachtsgeld Rechner 2026

Berechne dein Netto-Weihnachtsgeld nach Steuern & Sozialabgaben

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💰 Weihnachtsgeld berechnen

ℹ️ So funktioniert der Rechner

Gib dein monatliches Bruttogehalt und die Höhe deines Weihnachtsgeldes ein. Der Rechner berechnet automatisch die Lohnsteuer nach der Sechstelregelung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Das Ergebnis zeigt dein Netto-Weihnachtsgeld nach allen Abzügen.

Dein Netto-Weihnachtsgeld

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🎁 Alles über Weihnachtsgeld in Deutschland 2026

Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die traditionell im November oder Dezember zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt wird. Es wird auch als 13. Monatsgehalt, Jahresendprämie oder Weihnachtsgratifikation bezeichnet.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung basiert auf Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, individuellen Arbeitsverträgen oder betrieblicher Übung.

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Laut aktuellen Statistiken erhalten etwa 55% der deutschen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld. Die Wahrscheinlichkeit ist höher bei:

Kleinstunternehmen und Startups zahlen deutlich seltener Weihnachtsgeld. Hier liegt die Quote nur bei ca. 30%.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld 2026?

Branche / Tarifvertrag Weihnachtsgeld (Ø) Auszahlung
Öffentlicher Dienst (TVöD) 90-95% Monatsgehalt November
Metall- & Elektroindustrie 55-100% Monatsgehalt November
Chemische Industrie 75-100% Monatsgehalt November
Banken & Versicherungen 50-100% Monatsgehalt November/Dezember
Einzelhandel 25-50% Monatsgehalt November
Baugewerbe ca. 1.000-1.500 € pauschal November
Gastronomie & Hotellerie 25-50% Monatsgehalt Dezember
IT & Beratung 0-100% (sehr unterschiedlich) November-Januar

Weihnachtsgeld und Steuern: So wird berechnet

Weihnachtsgeld unterliegt der vollen Steuerpflicht. Die Besteuerung erfolgt nach der sogenannten Sechstelregelung (§ 39b EStG), wenn das Weihnachtsgeld mehr als 25% des monatlichen Bruttogehalts beträgt.

Die Sechstelregelung im Detail:

  1. Prüfung: Ist Weihnachtsgeld > 25% des Monatsgehalts? → Ja = Sechstelregelung anwendbar
  2. Berechnung: 1/6 des Weihnachtsgeldes wird zum regulären Gehalt addiert
  3. Steuersatz: Auf diese Summe wird der Steuersatz ermittelt
  4. Anwendung: Dieser Steuersatz gilt dann für das gesamte Weihnachtsgeld
💡 Beispielrechnung Sechstelregelung:
Monatliches Bruttogehalt: 3.500 €
Weihnachtsgeld: 2.000 €

1/6 des Weihnachtsgeldes: 2.000 € / 6 = 333,33 €
Summe für Steuersatzberechnung: 3.500 € + 333,33 € = 3.833,33 €
Steuersatz auf 3.833,33 €: ca. 18% (Steuerklasse I)
Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld: 2.000 € × 18% = 360 €

Ohne Sechstelregelung wären es ca. 520 € Lohnsteuer → Ersparnis: 160 €!

Sozialversicherung auf Weihnachtsgeld

Auf Weihnachtsgeld fallen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge an wie auf das reguläre Gehalt:

⚠️ Wichtig - Beitragsbemessungsgrenze:
Hast du mit deinem Jahresgehalt bereits die Beitragsbemessungsgrenze erreicht (2026: ca. 66.600 € KV/PV, 96.600 € RV/AV), fallen auf das Weihnachtsgeld keine Sozialabgaben mehr an! Das kann bis zu 20% mehr Netto bedeuten.

Weihnachtsgeld zurückzahlen? Die Rechtslage

Viele Arbeitsverträge enthalten Rückzahlungsklauseln für Weihnachtsgeld. Diese sind unter bestimmten Bedingungen rechtlich wirksam:

Zulässige Rückzahlungsklauseln:

Unzulässige Rückzahlungsklauseln:

📌 Praxis-Tipp: Kündigst du zum 31. März und hast im November Weihnachtsgeld mit 6-Monats-Bindung erhalten, musst du es meist nicht zurückzahlen, da du zum Auszahlungszeitpunkt die Kündigung noch nicht ausgesprochen hattest. Bei anteiliger Rückzahlung wird oft nach Beschäftigungsmonaten gerechnet.

💰 Weihnachtsgeld optimieren: 7 Profi-Tipps

1. Steuerklassenwechsel vor Auszahlung

Verheiratete können durch einen Wechsel zur Steuerklasse III vor der Weihnachtsgeld-Auszahlung deutlich Steuern sparen. Der Wechsel muss bis spätestens zum Vormonat erfolgen.

Beispiel: Steuerklasse IV → 420 € Lohnsteuer | Steuerklasse III → 280 € Lohnsteuer
Ersparnis: 140 € bei 2.000 € Weihnachtsgeld

2. Weihnachtsgeld auf 2 Monate aufteilen

Manche Arbeitgeber bieten an, das Weihnachtsgeld auf 2-3 Monate zu verteilen (z.B. 50% November, 50% Dezember). Dadurch bleibt die monatliche Steuerlast niedriger und die Progression wird gemildert.

3. Freibeträge eintragen lassen

Lass Freibeträge beim Finanzamt eintragen (Werbungskosten, Pendlerpauschale, Handwerkerleistungen, außergewöhnliche Belastungen). Diese senken die monatliche Lohnsteuer und damit auch die Abzüge beim Weihnachtsgeld.

4. Beitragsbemessungsgrenze nutzen

Liegt dein Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, fallen auf das Weihnachtsgeld keine Sozialabgaben mehr an. Das sind ca. 20% mehr Netto!

2026 Beitragsbemessungsgrenzen:
• Kranken-/Pflegeversicherung: 66.600 € (West) / 66.600 € (Ost)
• Renten-/Arbeitslosenversicherung: 96.600 € (West) / 92.400 € (Ost)

5. Weihnachtsgeld in bAV umwandeln

Eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge kann steuerlich vorteilhaft sein. Bis zu 302 € monatlich (3.624 € jährlich) können steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden.

6. Steuererklärung abgeben

Pflicht für jeden! Durch die Sechstelregelung wird beim Weihnachtsgeld oft zu viel Lohnsteuer abgezogen. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erhältst du einen Teil zurück.

Statistik: Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer 1.095 € Steuererstattung. Bei Weihnachtsgeld-Empfängern liegt die Erstattung oft höher (20-40% der Weihnachtsgeld-Steuer).

7. Vermeiden: Weihnachts- + Urlaubsgeld im selben Monat

Werden beide Sonderzahlungen im gleichen Monat ausgezahlt, steigt die Steuerlast durch die Progressionswirkung massiv. Versuche, die Zahlungen zeitlich zu trennen.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Weihnachtsgeld

Ist Weihnachtsgeld das gleiche wie das 13. Monatsgehalt?

Oft werden die Begriffe synonym verwendet. Rechtlich gibt es keinen Unterschied. Manche Arbeitgeber zahlen exakt ein volles Monatsgehalt (= 13. Monatsgehalt), andere einen Prozentsatz oder pauschalen Betrag (= Weihnachtsgeld/Gratifikation).

Bekomme ich Weihnachtsgeld auch in der Probezeit?

Das hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Viele Verträge enthalten Stichtagsklauseln ("nur wer am 30. November beschäftigt ist"). Manche Tarifverträge (z.B. TVöD) sehen auch in der Probezeit Weihnachtsgeld vor, oft aber anteilig nach Beschäftigungsmonaten.

Erhalte ich Weihnachtsgeld während Elternzeit oder Krankheit?

Elternzeit: Das Arbeitsverhältnis ruht, daher meist kein Weihnachtsgeld. Manche Tarifverträge sehen anteilige Zahlung vor.
Krankheit: Kommt auf die vertragliche Regelung an. Bei kurzer Krankheit meist voller Anspruch, bei langer Krankheit kann es gekürzt werden.

Kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld einfach streichen?

Wenn es vertraglich oder tariflich zugesichert ist, nicht. Bei freiwilligen Zahlungen mit Freiwilligkeitsvorbehalt ("ohne Rechtsanspruch") kann eine Streichung möglich sein. Bei betrieblicher Übung ist eine Kündigung der Leistung mit angemessener Frist nötig.

Wird Weihnachtsgeld auf ALG I oder Bürgergeld angerechnet?

ALG I: Weihnachtsgeld wird nicht angerechnet, wenn es für die Zeit vor der Arbeitslosigkeit gezahlt wurde.
Bürgergeld (ALG II): Weihnachtsgeld wird als Einkommen angerechnet und mindert die Leistung im Monat der Auszahlung.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Weihnachtsgeld gehört zum Arbeitsentgelt und ist durch das Insolvenzgeld geschützt - aber nur für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Wurde das Weihnachtsgeld früher fällig, geht der Anspruch meist verloren.

Unterschied Weihnachtsgeld und Bonus?

Weihnachtsgeld: Feste, meist vertraglich oder tariflich geregelte Sonderzahlung zum Jahresende.
Bonus: Leistungsabhängige, variable Sonderzahlung basierend auf Zielerreichung oder Unternehmenserfolg. Kann zu jedem Zeitpunkt ausgezahlt werden.

Weihnachtsgeld 2026: Netto-Übersicht nach Steuerklasse

Achtung Progressionseffekt: Weihnachtsgeld wird im Auszahlungsmonat zum regulären Gehalt addiert und nach der Jahrestabelle versteuert. Je höher das Grundgehalt, desto weniger bleibt netto übrig. Bei 4.000 € Grundgehalt + 2.000 € Weihnachtsgeld landen im November ca. 1.040 € netto vom Weihnachtsgeld an.
Weihnachtsgeld (brutto)Netto SK I ca.Netto SK III ca.Netto SK V ca.
500 €ca. 305 €ca. 345 €ca. 255 €
1.000 €ca. 590 €ca. 670 €ca. 490 €
2.000 €ca. 1.140 €ca. 1.290 €ca. 940 €
3.000 €ca. 1.670 €ca. 1.890 €ca. 1.380 €
5.000 €ca. 2.650 €ca. 3.020 €ca. 2.190 €

Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein. Weihnachtsgeld ist keine gesetzliche Pflicht. Es entsteht ein Anspruch durch: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, individuellen Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung (wenn der Arbeitgeber es 3 Jahre in Folge vorbehaltlos gezahlt hat). Wer mit „freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gezahlt hat, kann es jederzeit einstellen.

Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen wenn ich kündige?

Das hängt von der Rückzahlungsklausel ab. Häufig gilt: Wer vor dem 31. März des Folgejahres kündigt, muss anteilig oder vollständig zurückzahlen. Der BGH hat solche Klauseln für Weihnachtsgeld bis zu einem Monatslohn als zulässig erklärt. Für Beträge darüber hinaus sind strengere Anforderungen zu erfüllen.

Lässt sich Weihnachtsgeld steuergünstig gestalten?

Eine Möglichkeit: Den Arbeitgeber bitten, das Weihnachtsgeld auf mehrere Monate zu verteilen, um den Progressionseffekt zu dämpfen. Oder: Weihnachtsgeld in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen – bis zu 3.624 €/Jahr (2026) sind sozialabgabenfrei und steuermindernd. Das senkt die Steuerlast erheblich.

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