✓ Gültig für 2026

🏠 Wohngeld-Rechner 2026

Berechne dein monatliches Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Mietstufe, Haushalt, Miete/Belastung und Einkommen – inklusive interaktiver Grafik.

✓ Offizielle Formel WoGG §19
🏷️ Mietstufe I–VII Mietobergrenzen
📊 Grafisch Wohngeld-Anteil
🧮

Wohngeld berechnen

💡 Hinweis: Gib die Bruttokaltmiete bzw. Belastung ohne Heizkosten an. Die Mietstufe richtet sich nach deiner Gemeinde.
Maximal 20 Personen (Formelwerte bis 12)
Mietstufe laut Gemeinde/Wohngeldtabelle
Ohne Heizkosten, volle Euro
Bereinigtes Einkommen nach Abzügen
0 €
Monatliches Wohngeld (gerundet)
Berücksichtigte Miete (M)
0 €
Mietobergrenze (M max)
0 €
Berücksichtigtes Einkommen (Y)
0 €
Haushalt / Mietstufe
0
📊 Mietanteil: Wohngeld vs. Eigenanteil
Berechnungswerte Wert
Koeffizienten (a / b / c) -
Minimale Miete (M min) -
Minimales Einkommen (Y min) -
Zwischenergebnis z1 -
Zwischenergebnis z2 -
Zwischenergebnis z3 -
Zwischenergebnis z4 -
Ergebnis ist eine Orientierung. Anspruch und Höhe werden von der Wohngeldstelle geprüft.

🏠 Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird monatlich ausgezahlt und direkt nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet. Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten eine angemessene Wohnsituation zu ermöglichen, ohne dass sie auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind.

💡 Wichtig: Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesen Fällen sind die Unterkunftskosten bereits Teil der Transferleistungen.

Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Es gibt zwei Formen des Wohngelds:

Beide Varianten werden nach der gleichen offiziellen Formel (§ 19 WoGG) berechnet und beim örtlichen Wohngeldbüro beantragt. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.

Wohngeld-Reform 2023: Was hat sich geändert?

Mit der großen Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Änderungen:

📊 Mietobergrenzen 2026 (WoGG Anlage 1)

Die berücksichtigte Miete ist nach oben begrenzt. Die Mietobergrenze hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Liegt die tatsächliche Miete darüber, zählt nur die Obergrenze für die Berechnung.

Haushalt Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI Stufe VII
1 Person361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2 Personen437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3 Personen521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4 Personen608 €686 €766 €858 €946 €1.035 €1.139 €
5 Personen694 €782 €875 €982 €1.080 €1.183 €1.302 €
je weitere Person+ 82 €+ 94 €+ 106 €+ 119 €+ 129 €+ 149 €+ 163 €

Mietstufen nach Gemeindegröße

Die Mietstufe (I–VII) richtet sich nach dem allgemeinen Mietpreisniveau der Gemeinde und ist in der Wohngeldverordnung (WoGV) festgelegt. Als grobe Orientierung gilt:

Ihre genaue Mietstufe erfahren Sie beim örtlichen Wohngeldbüro oder über die Wohngeldverordnung des Bundesjustizministeriums.

📊 Wohngeld vs. Bürgergeld: Wer bekommt was?

Viele Menschen wissen nicht, ob sie Wohngeld oder Bürgergeld beantragen sollen – oder beides. Diese Tabelle klärt die wichtigsten Unterschiede:

Kriterium Wohngeld Bürgergeld
Zielgruppe Erwerbstätige, Rentner, Studierende mit geringem Einkommen Erwerbsfähige ohne ausreichendes Einkommen
Leistungsart Zuschuss zur Miete (kein Lebensunterhalt) Vollständige Grundsicherung inkl. Miete
Kombination möglich? Nicht mit Bürgergeld kombinierbar Nicht mit Wohngeld kombinierbar
Mitkostenübernahme Nur bis zur Mietobergrenze (nach Mietstufe) Tatsächliche Kosten der Unterkunft (angemessen)
Steuerpflicht Steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt Steuerfrei
Antragsort Wohngeldstelle der Gemeinde / Stadt Jobcenter
Bewilligungsdauer 12 Monate, dann Folgeantrag In der Regel 12 Monate, verlängerbar

* Bei „gemischten Haushalten" (ein Teil Bürgergeld, ein Teil nicht) kann ein Wohngeldanspruch für die Nicht-Bürgergeld-Mitglieder bestehen. Lassen Sie sich von der Wohngeldstelle beraten.

❓ Häufige Fragen zum Wohngeld

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Wohngeldantrags?+
Gesetzlich muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden. In der Praxis dauert es bei vielen Behörden 6 bis 12 Wochen. Bei stark ausgelasteten Wohngeldstellen kann es länger dauern. Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig, damit der Antragsmonat als Startdatum gilt.
Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?+
Nein – Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Stellen Sie den Antrag daher sobald wie möglich, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind. Die Unterlagen können nachgereicht werden, ohne den Antragsmonat zu verlieren.
Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?+
Für den Antrag wird in der Regel das monatliche Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt oder das voraussichtliche Jahreseinkommen geschätzt. Bei Einkommensänderungen während der Bewilligungszeit sollten Sie die Wohngeldstelle informieren – sowohl bei Erhöhung (Anzeigepflicht) als auch bei Senkung (mögliche Erhöhung des Wohngelds).
Ich beziehe Bürgergeld – kann ich trotzdem Wohngeld beantragen?+
In der Regel nein. Bürgergeld-Empfänger haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Unterkunftskosten bereits durch das Bürgergeld (§ 22 SGB II) abgedeckt werden. Ausnahme: Wenn nur einzelne Haushaltsmitglieder Bürgergeld erhalten und andere nicht, kann ein Anspruch bestehen – das nennt sich „gemischter Haushalt".
Muss ich Wohngeld in der Steuererklärung angeben?+
Wohngeld ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Es zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen und wirkt sich auch nicht auf die Steuerklasse aus. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nicht – anders als z.B. Arbeitslosengeld.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt?+
Wohngeld wird standardmäßig für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag gestellt werden. Stellen Sie den Folgeantrag rechtzeitig (4–6 Wochen vor Ablauf), um eine Unterbrechung der Zahlung zu vermeiden. Die Wohngeldstelle schickt in der Regel eine Erinnerung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Wohngeldantrag?+
Typischerweise werden benötigt: ausgefüllter Wohngeldantrag, Mietvertrag oder Mietbescheinigung vom Vermieter, Einkommensnachweise (Lohnabrechnung, Rentenbescheid, BAföG-Bescheid etc.) für alle Haushaltsmitglieder, Personalausweis. Je nach Situation können weitere Dokumente erforderlich sein – z.B. Schwerbehindertenausweis für Freibeträge.
Kann der Vermieter erfahren, dass ich Wohngeld beziehe?+
Das Wohngeld wird direkt an den Mieter ausgezahlt, nicht an den Vermieter. Der Vermieter erhält eine Mietbescheinigung für den Antrag, erfährt aber nicht, ob und in welcher Höhe Wohngeld bewilligt wird. Ihre finanzielle Situation ist gegenüber dem Vermieter geschützt.

📋 Wohngeld beantragen 2026 – Schritt für Schritt

Der Wohngeldantrag läuft über Ihre Gemeindeverwaltung. So gehen Sie vor:

  1. 1
    Rechner nutzen & Anspruch prüfen Berechnen Sie mit dem Rechner oben Ihren voraussichtlichen Anspruch. Überprüfen Sie dabei Einkommen, Mietstufe und Haushaltsgröße. Bei einem Ergebnis über 10 €/Monat lohnt sich ein Antrag.
  2. 2
    Antragsformular holen (online oder persönlich) Den Wohngeldantrag erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, dem Wohngeldbüro oder online auf der Website Ihrer Stadt/Gemeinde. Viele Kommunen bieten auch Online-Antragstellung an.
  3. 3
    Unterlagen zusammenstellen Benötigt werden: Personalausweis, Mietvertrag + aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter, Einkommensnachweise (Lohnabrechnung, Rentenbescheid) für alle Haushaltsmitglieder, ggf. Schwerbehindertenausweis.
  4. 4
    Antrag sofort einreichen – nicht warten Wichtig: Wohngeld gilt ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend. Reichen Sie den Antrag auch dann ein, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden.
  5. 5
    Bearbeitung abwarten (6–12 Wochen) Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 3 Monate, in der Praxis dauert es 6–12 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht es oft schneller. Die Wohngeldstelle kann Rückfragen stellen.
  6. 6
    Bewilligung & Folgeantrag 4–6 Wochen vor Ablauf Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt und direkt auf Ihr Konto überwiesen. Stellen Sie den Folgeantrag 4–6 Wochen vor Ablauf, um Zahlungslücken zu vermeiden. Einkommensänderungen müssen Sie aktiv melden.