🏠 Wohngeld-Rechner 2026
Berechne dein monatliches Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Mietstufe, Haushalt, Miete/Belastung und Einkommen – inklusive interaktiver Grafik.
Wohngeld berechnen
| Berechnungswerte | Wert |
|---|---|
| Koeffizienten (a / b / c) | - |
| Minimale Miete (M min) | - |
| Minimales Einkommen (Y min) | - |
| Zwischenergebnis z1 | - |
| Zwischenergebnis z2 | - |
| Zwischenergebnis z3 | - |
| Zwischenergebnis z4 | - |
🏠 Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird monatlich ausgezahlt und direkt nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet. Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten eine angemessene Wohnsituation zu ermöglichen, ohne dass sie auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind.
💡 Wichtig: Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesen Fällen sind die Unterkunftskosten bereits Teil der Transferleistungen.
Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Es gibt zwei Formen des Wohngelds:
- Mietzuschuss: Für Mieter und Untermieter – bezogen auf die monatliche Bruttokaltmiete.
- Lastenzuschuss: Für selbstnutzende Eigentümer – bezogen auf die monatliche Belastung (Zinsen, Tilgung).
Beide Varianten werden nach der gleichen offiziellen Formel (§ 19 WoGG) berechnet und beim örtlichen Wohngeldbüro beantragt. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Wohngeld-Reform 2023: Was hat sich geändert?
Mit der großen Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Änderungen:
- Heizkostenkomponente: Ein pauschaler Zuschlag für Heizkosten ist jetzt fest im Wohngeld eingerechnet.
- Klimakomponente: Zusätzlicher Aufschlag für besonders energieintensive Wohngebäude.
- Erhöhte Einkommensgrenzen: Rund 2 Millionen zusätzliche Haushalte wurden anspruchsberechtigt.
- Höhere Mietobergrenzen: Die Tabellenwerte wurden deutlich angehoben.
📊 Mietobergrenzen 2026 (WoGG Anlage 1)
Die berücksichtigte Miete ist nach oben begrenzt. Die Mietobergrenze hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Liegt die tatsächliche Miete darüber, zählt nur die Obergrenze für die Berechnung.
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 361 € | 408 € | 456 € | 511 € | 562 € | 615 € | 677 € |
| 2 Personen | 437 € | 493 € | 551 € | 619 € | 680 € | 745 € | 820 € |
| 3 Personen | 521 € | 587 € | 657 € | 737 € | 809 € | 887 € | 975 € |
| 4 Personen | 608 € | 686 € | 766 € | 858 € | 946 € | 1.035 € | 1.139 € |
| 5 Personen | 694 € | 782 € | 875 € | 982 € | 1.080 € | 1.183 € | 1.302 € |
| je weitere Person | + 82 € | + 94 € | + 106 € | + 119 € | + 129 € | + 149 € | + 163 € |
Mietstufen nach Gemeindegröße
Die Mietstufe (I–VII) richtet sich nach dem allgemeinen Mietpreisniveau der Gemeinde und ist in der Wohngeldverordnung (WoGV) festgelegt. Als grobe Orientierung gilt:
- Mietstufe I–II: Ländliche Regionen und Kleinstädte mit niedrigem Mietniveau
- Mietstufe III–IV: Mittelgroße Städte mit durchschnittlichem Mietniveau
- Mietstufe V–VI: Große Städte mit überdurchschnittlichem Mietniveau
- Mietstufe VII: Hochpreisige Großstädte (z.B. München, Frankfurt, Hamburg, Berlin)
Ihre genaue Mietstufe erfahren Sie beim örtlichen Wohngeldbüro oder über die Wohngeldverordnung des Bundesjustizministeriums.
📊 Wohngeld vs. Bürgergeld: Wer bekommt was?
Viele Menschen wissen nicht, ob sie Wohngeld oder Bürgergeld beantragen sollen – oder beides. Diese Tabelle klärt die wichtigsten Unterschiede:
| Kriterium | Wohngeld | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Erwerbstätige, Rentner, Studierende mit geringem Einkommen | Erwerbsfähige ohne ausreichendes Einkommen |
| Leistungsart | Zuschuss zur Miete (kein Lebensunterhalt) | Vollständige Grundsicherung inkl. Miete |
| Kombination möglich? | Nicht mit Bürgergeld kombinierbar | Nicht mit Wohngeld kombinierbar |
| Mitkostenübernahme | Nur bis zur Mietobergrenze (nach Mietstufe) | Tatsächliche Kosten der Unterkunft (angemessen) |
| Steuerpflicht | Steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt | Steuerfrei |
| Antragsort | Wohngeldstelle der Gemeinde / Stadt | Jobcenter |
| Bewilligungsdauer | 12 Monate, dann Folgeantrag | In der Regel 12 Monate, verlängerbar |
* Bei „gemischten Haushalten" (ein Teil Bürgergeld, ein Teil nicht) kann ein Wohngeldanspruch für die Nicht-Bürgergeld-Mitglieder bestehen. Lassen Sie sich von der Wohngeldstelle beraten.
❓ Häufige Fragen zum Wohngeld
📋 Wohngeld beantragen 2026 – Schritt für Schritt
Der Wohngeldantrag läuft über Ihre Gemeindeverwaltung. So gehen Sie vor:
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1Rechner nutzen & Anspruch prüfen Berechnen Sie mit dem Rechner oben Ihren voraussichtlichen Anspruch. Überprüfen Sie dabei Einkommen, Mietstufe und Haushaltsgröße. Bei einem Ergebnis über 10 €/Monat lohnt sich ein Antrag.
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2Antragsformular holen (online oder persönlich) Den Wohngeldantrag erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, dem Wohngeldbüro oder online auf der Website Ihrer Stadt/Gemeinde. Viele Kommunen bieten auch Online-Antragstellung an.
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3Unterlagen zusammenstellen Benötigt werden: Personalausweis, Mietvertrag + aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter, Einkommensnachweise (Lohnabrechnung, Rentenbescheid) für alle Haushaltsmitglieder, ggf. Schwerbehindertenausweis.
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4Antrag sofort einreichen – nicht warten Wichtig: Wohngeld gilt ab dem Monat der Antragstellung – nicht rückwirkend. Reichen Sie den Antrag auch dann ein, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden.
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5Bearbeitung abwarten (6–12 Wochen) Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 3 Monate, in der Praxis dauert es 6–12 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht es oft schneller. Die Wohngeldstelle kann Rückfragen stellen.
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6Bewilligung & Folgeantrag 4–6 Wochen vor Ablauf Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt und direkt auf Ihr Konto überwiesen. Stellen Sie den Folgeantrag 4–6 Wochen vor Ablauf, um Zahlungslücken zu vermeiden. Einkommensänderungen müssen Sie aktiv melden.