🏠 Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird monatlich ausgezahlt und direkt nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet. Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten eine angemessene Wohnsituation zu ermöglichen, ohne dass sie auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind.
💡 Wichtig: Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesen Fällen sind die Unterkunftskosten bereits Teil der Transferleistungen.
Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Es gibt zwei Formen des Wohngelds:
- Mietzuschuss: Für Mieter und Untermieter – bezogen auf die monatliche Bruttokaltmiete.
- Lastenzuschuss: Für selbstnutzende Eigentümer – bezogen auf die monatliche Belastung (Zinsen, Tilgung).
Beide Varianten werden nach der gleichen offiziellen Formel (§ 19 WoGG) berechnet und beim örtlichen Wohngeldbüro beantragt. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Wohngeld-Reform 2023: Was hat sich geändert?
Mit der großen Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Änderungen:
- Heizkostenkomponente: Ein pauschaler Zuschlag für Heizkosten ist jetzt fest im Wohngeld eingerechnet.
- Klimakomponente: Zusätzlicher Aufschlag für besonders energieintensive Wohngebäude.
- Erhöhte Einkommensgrenzen: Rund 2 Millionen zusätzliche Haushalte wurden anspruchsberechtigt.
- Höhere Mietobergrenzen: Die Tabellenwerte wurden deutlich angehoben.
📊 Mietobergrenzen 2026 (WoGG Anlage 1)
Die berücksichtigte Miete ist nach oben begrenzt. Die Mietobergrenze hängt von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Liegt die tatsächliche Miete darüber, zählt nur die Obergrenze für die Berechnung.
| Haushalt |
Stufe I |
Stufe II |
Stufe III |
Stufe IV |
Stufe V |
Stufe VI |
Stufe VII |
| 1 Person | 361 € | 408 € | 456 € | 511 € | 562 € | 615 € | 677 € |
| 2 Personen | 437 € | 493 € | 551 € | 619 € | 680 € | 745 € | 820 € |
| 3 Personen | 521 € | 587 € | 657 € | 737 € | 809 € | 887 € | 975 € |
| 4 Personen | 608 € | 686 € | 766 € | 858 € | 946 € | 1.035 € | 1.139 € |
| 5 Personen | 694 € | 782 € | 875 € | 982 € | 1.080 € | 1.183 € | 1.302 € |
| je weitere Person | + 82 € | + 94 € | + 106 € | + 119 € | + 129 € | + 149 € | + 163 € |
Mietstufen nach Gemeindegröße
Die Mietstufe (I–VII) richtet sich nach dem allgemeinen Mietpreisniveau der Gemeinde und ist in der Wohngeldverordnung (WoGV) festgelegt. Als grobe Orientierung gilt:
- Mietstufe I–II: Ländliche Regionen und Kleinstädte mit niedrigem Mietniveau
- Mietstufe III–IV: Mittelgroße Städte mit durchschnittlichem Mietniveau
- Mietstufe V–VI: Große Städte mit überdurchschnittlichem Mietniveau
- Mietstufe VII: Hochpreisige Großstädte (z.B. München, Frankfurt, Hamburg, Berlin)
Ihre genaue Mietstufe erfahren Sie beim örtlichen Wohngeldbüro oder über die Wohngeldverordnung des Bundesjustizministeriums.