🏦 Abgeltungsteuer-Rechner 2026
Wie viel Abgeltungsteuer zahlst du auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne? Gib deine Kapitalertraege ein und sieh sofort den Nettobetrag nach Steuern.
Berechnung
Steueraufschluesselung
Die Abgeltungsteuer betraegt pauschal 25% auf Kapitalertraege – also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – zuzueglich 5,5% Solidaritaetszuschlag. Das macht effektiv 26,375%, bei Kirchensteuerpflicht etwas mehr. Seit 2009 behalten Banken diese Steuer direkt ein, ohne dass Anleger aktiv werden muessen.
Als Privatanleger profitierst du vom Sparer-Pauschbetrag: 1.000 EUR jaehrlich (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Ehepaare) bleiben steuerfrei. Dafuer musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten – sonst wird die Steuer trotzdem abgefuehrt und du holst sie erst ueber die Steuererklaerung zurueck. Wer einen persoenlichen Steuersatz unter 25% hat (z.B. Rentner), kann per Guenstigerpruefung die zu viel gezahlte Steuer erstatten lassen.
Haeufige Fragen zur Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer 2026 verstehen und berechnen
Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingefuehrt und vereinfacht die Besteuerung von Kapitalertraegen erheblich. Statt wie frueher alle Kapitalertraege in der Steuererklaerung anzugeben und mit dem persoenlichen Steuersatz zu versteuern, wird jetzt eine pauschale Steuer direkt von den Banken einbehalten. Die Steuer "gilt ab" - sie hat abgeltende Wirkung.
Die Besteuerung von Kapitalertraegen
Die Abgeltungsteuer setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Kapitalertragsteuer (KESt): 25% auf den steuerpflichtigen Betrag
- Solidaritaetszuschlag: 5,5% auf die Kapitalertragsteuer = 1,375% effektiv
- Kirchensteuer (optional): 8% oder 9% auf die Kapitalertragsteuer
Die effektiven Gesamtsteuersaetze betragen damit:
- Ohne Kirchensteuer: 26,375% (25% + 1,375% Soli)
- Mit 8% Kirchensteuer: 27,82% (Bayern, Baden-Wuerttemberg)
- Mit 9% Kirchensteuer: 27,99% (alle anderen Bundeslaender)
Welche Ertraege sind steuerpflichtig?
Der Abgeltungsteuer unterliegen nahezu alle Kapitalertraege:
- Zinsen: Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen, Sparplaene
- Dividenden: Aktien, ETFs, Fonds, REITs
- Kursgewinne: Aktien, ETFs, Fonds, Zertifikate, Optionsscheine
- Sonstige: Stillhaltergeschaefte, termingeschaefte, Ertraege aus Lebensversicherungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Ausnahmen: Immobilienverkaeufe (nach 10 Jahren steuerfrei), bestimmte Lebensversicherungen, GmbH-Beteiligungen ueber 1%.
Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen
Der Sparer-Pauschbetrag ist dein jaehrlicher Freibetrag fuer Kapitalertraege:
- Ledige: 1.000 EUR pro Jahr
- Verheiratete: 2.000 EUR gemeinsam (bei Zusammenveranlagung)
Um den Pauschbetrag zu nutzen, musst du Freistellungsauftraege bei deinen Banken einrichten. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen (z.B. 400 EUR bei Bank A, 600 EUR bei Bank B). Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer einbehalten und du musst sie ueber die Steuererklaerung zurueckholen.
Rechenbeispiel: Bei 3.000 EUR Kapitalertraegen und 1.000 EUR Pauschbetrag sind nur 2.000 EUR steuerpflichtig. Du sparst durch den Pauschbetrag ca. 264 EUR Steuern (1.000 x 26,375%).
Kirchensteuer bei Kapitalertraegen
Die Kirchensteuer auf Kapitalertraege hat einige Besonderheiten:
- Die Bank prueft jaehrlich ueber das Bundeszentralamt fuer Steuern, ob du kirchensteuerpflichtig bist
- Du kannst einen Sperrvermerk einlegen - dann musst du die Kirchensteuer aber selbst in der Steuererklaerung angeben
- Durch die Ermaeessigungsformel sinkt bei Kirchensteuerpflicht die effektive Kapitalertragsteuer
Die Ermaeessigungsformel: Bei Kirchensteuerpflicht wird die KESt so berechnet: KESt = Kapitalertrag x 25% / (1 + KiSt-Satz x 0,25). Das fuehrt zu einer geringfuegig niedrigeren Gesamtbelastung.
Guenstigerpruefung: Weniger als 25%?
Wenn dein persoenlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt, kann sich die Guenstigerpruefung lohnen. Das Finanzamt prueft auf Antrag (Anlage KAP in der Steuererklaerung), ob die Besteuerung mit deinem persoenlichen Steuersatz guenstiger waere. Das ist relevant fuer:
- Studenten und Auszubildende mit geringem Einkommen
- Rentner mit niedriger Rente
- Personen mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten
- Arbeitnehmer mit zvE unter ca. 18.500 EUR (Grenzsteuersatz unter 25%)
Verlustverrechnung: Minus mit Plus verrechnen
Verluste aus Kapitalanlagen koennen mit Gewinnen verrechnet werden - aber mit Einschraenkungen:
- Allgemeiner Verlustverrechnungstopf: Verluste aus Zinsen, Dividenden, Fondsverkaeufen koennen mit allen Kapitalertraegen verrechnet werden
- Aktien-Verlustverrechnungstopf: Verluste aus Aktienverkaeufen duerfen NUR mit Gewinnen aus Aktienverkaeufen verrechnet werden
- Termingschaefte-Verlustverrechnungstopf: Seit 2021 begrenzt auf 20.000 EUR pro Jahr
Die Bank fuehrt automatisch Verlustvortragstoepfe und verrechnet innerhalb des Jahres. Bei Bankwechsel kannst du eine Verlustbescheinigung anfordern.
ETF und Fonds: Teilfreistellung beachten
Fuer Investmentfonds gelten seit 2018 Teilfreistellungen, die einen Teil der Ertraege steuerfrei stellen:
- Aktienfonds (mind. 51% Aktien): 30% steuerfrei
- Mischfonds (mind. 25% Aktien): 15% steuerfrei
- Immobilienfonds (Schwerpunkt Deutschland): 60% steuerfrei
- Immobilienfonds (Schwerpunkt Ausland): 80% steuerfrei
Bei thesaurierenden ETFs wird jaehrlich eine Vorabpauschale faellig, die auf den rechnerischen Mindestgewinn erhoben wird. Diese wird bei spaeteren Verkauf angerechnet.
Steuertipps fuer Anleger
- Freistellungsauftraege optimieren: Verteile den Pauschbetrag sinnvoll auf deine Depots
- NV-Bescheinigung: Bei sehr geringem Einkommen (unter Grundfreibetrag) gar keine Steuer
- Verlustrealisierung: Am Jahresende ggf. Verluste realisieren fuer die Verrechnung
- Aktienfonds bevorzugen: 30% Teilfreistellung macht Aktienfonds steuerguenstiger als Direktanlagen
- Langfristig anlegen: Die Steuerstundung bei thesaurierenden ETFs ist vorteilhaft
Abgeltungsteuer 2026: Was wird besteuert und wie hoch ist sie?
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) + ggf. Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Der effektive Steuersatz liegt damit bei ca. 26,375 % ohne Kirchensteuer. Sie gilt für Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und Fondsausschüttungen.
Abgeltungsteuer: Beispielrechnung nach Anlageertrag
| Kapitalertrag | Steuerfrei (bis Pauschbetrag) | Zu versteuern | Abgeltungsteuer (25%) | Soli (5,5%) | Gesamt Steuer |
|---|---|---|---|---|---|
| 500 € | 500 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 1.000 € | 1.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 2.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 250,00 € | 13,75 € | 263,75 € |
| 5.000 € | 1.000 € | 4.000 € | 1.000,00 € | 55,00 € | 1.055,00 € |
| 10.000 € | 1.000 € | 9.000 € | 2.250,00 € | 123,75 € | 2.373,75 € |
| 20.000 € | 1.000 € | 19.000 € | 4.750,00 € | 261,25 € | 5.011,25 € |
Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer
Gilt die Abgeltungsteuer auch für ETF-Gewinne?
Ja. Bei thesaurierenden ETFs fällt seit 2018 die Vorabpauschale an – eine jährliche Mindestbesteuerung auf fiktive Erträge. Bei Verkauf werden dann die bereits versteuerten Beträge angerechnet. Ausschüttende ETFs unterliegen der normalen Abgeltungsteuer auf die Ausschüttungen, Kursgewinne beim Verkauf ebenfalls.
Kann ich die Abgeltungsteuer mit dem persönlichen Steuersatz verrechnen?
Ja – mit der sogenannten Günstigerprüfung. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung (Anlage KAP) beantragen, dass Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden. Das lohnt sich besonders für Rentner und Geringverdiener.
Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für alle Steuern auf Kapitalerträge. Die Abgeltungsteuer ist eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer: Sie gilt seit 2009, beträgt pauschal 25 % und hat abgeltende Wirkung – das bedeutet, die Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden (sofern kein Vorteil durch Günstigerprüfung besteht).
Werden ausländische Kapitalerträge auch besteuert?
Ja. Ausländische Dividenden und Zinsen unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Häufig zieht das Ausland jedoch bereits eine Quellensteuer ab. Diese kann in vielen Fällen auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden (bis max. 15 % laut Doppelbesteuerungsabkommen).
Abgeltungsteuer vs. Günstigerprüfung: Wann lohnt sich was?
| Kriterium | Abgeltungsteuer (25%) | Günstigerprüfung (pers. Steuersatz) |
|---|---|---|
| Steuersatz | Pauschal 25 % | Individueller Grenzsteuersatz |
| Pflicht zur Steuererklärung | Nein (Abgeltung durch Bank) | Ja (Anlage KAP erforderlich) |
| Lohnt sich wenn | Grenzsteuersatz > 25 % | Grenzsteuersatz < 25 % |
| Typische Nutzergruppe | Gut verdienende Berufstätige | Rentner, Studierende, Geringverdiener |
| Verlustverrechnung | Nur mit Kapitalerträgen möglich | Eingeschränkt, nur innerhalb Kapital |
| Kirchensteuer | Wird automatisch einbehalten (opt-in) | Wird in der Steuererklärung berechnet |