💰 Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026
Berechne dein Arbeitslosengeld 1 für 2026 – mit Leistungssatz 60% (ohne Kind) oder 67% (mit Kind), allen Steuerklassen und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.
📐 Arbeitslosengeld 1 berechnen: Formel & Beispiele
Formel: ALG 1 berechnen (60% / 67%)
Brutto - 20% SV - Steuerpauschale = Pauschaliertes Netto × 0,60 (oder 0,67) = ALG 1
Beispiel ohne Kind (Steuerklasse I): 3.000€ - 600€ (SV) - 570€ (Steuer) = 1.830€ → 1.830€ × 0,60 = 1.098€ ALG 1
Beispiel mit Kind (Steuerklasse I): 3.000€ - 600€ (SV) - 570€ (Steuer) = 1.830€ → 1.830€ × 0,67 = 1.226€ ALG 1
🧮 ALG 1 Rechner 2026
ℹ️ Wichtige Hinweise zu deinem ALG 1
- Steuerfrei: Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- Krankenversicherung: Du bist weiterhin gesetzlich krankenversichert (Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit)
- Rentenversicherung: Die Agentur für Arbeit zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge (ca. 80% deines letzten Gehalts)
- Höchstbetrag: ALG 1 wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (2026: )
⏱️ Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?
Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und deinen Versicherungsmonaten ab:
| Alter | Versicherungsmonate | Anspruchsdauer ALG 1 |
|---|---|---|
| Unter 50 Jahre | 12 Monate | 6 Monate |
| Unter 50 Jahre | 16 Monate | 8 Monate |
| Unter 50 Jahre | 20 Monate | 10 Monate |
| Unter 50 Jahre | 24 Monate | 12 Monate (Maximum) |
| 50 bis 54 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
| 55 bis 57 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
| Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate (Maximum) |
💡 Wichtig zu wissen:
- Mindestanspruch: Du musst mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
- Bezugszeitraum: Die Versicherungsmonate müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit liegen
- Keine Anrechnung: Zeiten mit Elterngeld, Wehrdienst oder FSJ verlängern den Bezugszeitraum
- Sperrzeit: Bei selbstverschuldeter Kündigung gibt es eine Sperrzeit von 12 Wochen
📋 Wichtige Infos zum Arbeitslosengeld 1
Was ist das Leistungsentgelt?
Das Leistungsentgelt ist dein durchschnittliches Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Von diesem Betrag werden pauschal 20% Sozialversicherungsbeiträge und eine Steuerpauschale (je nach Steuerklasse 9-33%) abgezogen, um das pauschalierte Nettoentgelt zu erhalten. Davon erhältst du dann 60% bzw. 67% als ALG 1. Das pauschalierte Netto liegt typischerweise bei 60-65% des Brutto-Gehalts.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Das Arbeitslosengeld wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet:
- Westdeutschland: 7.550€ pro Monat (90.600€ pro Jahr)
- Ostdeutschland: 7.450€ pro Monat (89.400€ pro Jahr)
Beispiel: Verdienst du 10.000€ brutto, wird das ALG 1 nur auf Basis von 7.550€ (West) berechnet. Der darüber liegende Betrag wird nicht berücksichtigt. Bei Steuerklasse I mit Kind wären das etwa 3.076€ ALG 1 pro Monat.
Kranken- und Rentenversicherung
Während du Arbeitslosengeld 1 beziehst, bist du weiterhin kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit. Auch Rentenversicherungsbeiträge werden für dich eingezahlt – allerdings auf Basis von ca. 80% deines letzten Bruttogehalts. Das bedeutet: Du sammelst weiterhin Rentenpunkte, aber etwas weniger als während der Beschäftigung.
Steuern und Progressionsvorbehalt
Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei – du musst also keine Lohnsteuer darauf zahlen.
ABER: Das ALG 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:
- Das ALG 1 wird zu deinen anderen Einkünften addiert
- Dadurch steigt dein persönlicher Steuersatz
- Der höhere Steuersatz gilt dann für deine steuerpflichtigen Einkünfte
- Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du ALG 1 bezogen hast
Beispiel: Du hast 6 Monate gearbeitet (18.000€) und 6 Monate ALG 1 bezogen (ca. 6.600€). Das ALG 1 wird zu deinem Einkommen addiert → Gesamteinkommen 24.600€. Daraus wird dein Steuersatz berechnet. Diesen zahlst du aber nur auf die 18.000€ Arbeitseinkommen.
Hinzuverdienst beim ALG 1
Du darfst während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 bis zu 165€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darüber wird auf dein ALG 1 angerechnet. Bei einem Minijob (520€) würde dein ALG 1 also entsprechend gekürzt.
Anspruch auf ALG 1
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn du:
- ✅ Arbeitslos gemeldet bist (bei der Agentur für Arbeit)
- ✅ Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (mind. 15 Stunden pro Woche)
- ✅ In den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst
- ✅ Dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast (spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses)
💡 Tipps zum Arbeitslosengeld 1
Melde dich spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend – sonst droht eine Sperrzeit. Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund gilt ebenfalls eine Sperrzeit von 12 Wochen. Verheiratete sollten rechtzeitig prüfen, ob ein Steuerklassenwechsel auf III das spätere ALG 1 erhöht. Läuft der Anspruch aus, kann Bürgergeld beantragt werden.
❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich bei 3.000€ brutto?
Bei 3.000€ brutto (Steuerklasse I) erhältst du etwa 1.098€ ALG 1 ohne Kind (60%) bzw. 1.226€ mit Kind (67%) pro Monat. Bei Steuerklasse III wären es etwa 1.277€ (ohne Kind) bzw. 1.426€ (mit Kind).
Wann bekomme ich 67% statt 60% ALG 1?
Den erhöhten Leistungssatz von 67% erhältst du, wenn du oder dein Partner für mindestens ein Kind Kindergeld bezieht. Ohne Kind gilt der Grundleistungssatz von 60%.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?
Die Dauer hängt von deinem Alter und deinen Versicherungsmonaten ab. Unter 50 Jahren: maximal 12 Monate. Ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit: maximal 24 Monate.
Muss ich auf Arbeitslosengeld 1 Steuern zahlen?
Nein, ALG 1 ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet: Das ALG 1 erhöht deinen Steuersatz für andere Einkünfte. Du musst eine Steuererklärung abgeben.
Kann ich während des ALG-1-Bezugs arbeiten?
Ja, du darfst bis zu 165€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darüber wird auf dein ALG 1 angerechnet. Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos.
Was ist der Höchstbetrag beim ALG 1?
Der Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze: 2026 sind das maximal etwa 2.759€ (West, Steuerklasse I, ohne Kind) bzw. 3.076€ (West, Steuerklasse I, mit Kind) pro Monat. Bei Steuerklasse III sind bis zu 3.453€ (mit Kind) möglich.