💰 Arbeitslosengeld 1 Rechner 2026

Berechne dein Arbeitslosengeld 1 für 2026 – mit Leistungssatz 60% (ohne Kind) oder 67% (mit Kind), allen Steuerklassen und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.

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📐 Arbeitslosengeld 1 berechnen: Formel & Beispiele

Formel: ALG 1 berechnen (60% / 67%)

Brutto - 20% SV - Steuerpauschale = Pauschaliertes Netto × 0,60 (oder 0,67) = ALG 1

Beispiel ohne Kind (Steuerklasse I): 3.000€ - 600€ (SV) - 570€ (Steuer) = 1.830€ → 1.830€ × 0,60 = 1.098€ ALG 1

Beispiel mit Kind (Steuerklasse I): 3.000€ - 600€ (SV) - 570€ (Steuer) = 1.830€ → 1.830€ × 0,67 = 1.226€ ALG 1

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🧮 ALG 1 Rechner 2026

Dein monatliches Arbeitslosengeld 1
0,00 €
Brutto-Gehalt
0,00 €
Pauschaliertes Netto
0,00 €
ALG 1 pro Jahr
0,00 €
Verlust gegenüber Gehalt
0,00 €

ℹ️ Wichtige Hinweise zu deinem ALG 1

  • Steuerfrei: Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
  • Krankenversicherung: Du bist weiterhin gesetzlich krankenversichert (Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit)
  • Rentenversicherung: Die Agentur für Arbeit zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge (ca. 80% deines letzten Gehalts)
  • Höchstbetrag: ALG 1 wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (2026: )

⏱️ Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?

Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und deinen Versicherungsmonaten ab:

Alter Versicherungsmonate Anspruchsdauer ALG 1
Unter 50 Jahre 12 Monate 6 Monate
Unter 50 Jahre 16 Monate 8 Monate
Unter 50 Jahre 20 Monate 10 Monate
Unter 50 Jahre 24 Monate 12 Monate (Maximum)
50 bis 54 Jahre 30 Monate 15 Monate
55 bis 57 Jahre 36 Monate 18 Monate
Ab 58 Jahre 48 Monate 24 Monate (Maximum)

💡 Wichtig zu wissen:

  • Mindestanspruch: Du musst mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
  • Bezugszeitraum: Die Versicherungsmonate müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit liegen
  • Keine Anrechnung: Zeiten mit Elterngeld, Wehrdienst oder FSJ verlängern den Bezugszeitraum
  • Sperrzeit: Bei selbstverschuldeter Kündigung gibt es eine Sperrzeit von 12 Wochen

📋 Wichtige Infos zum Arbeitslosengeld 1

Was ist das Leistungsentgelt?

Das Leistungsentgelt ist dein durchschnittliches Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Von diesem Betrag werden pauschal 20% Sozialversicherungsbeiträge und eine Steuerpauschale (je nach Steuerklasse 9-33%) abgezogen, um das pauschalierte Nettoentgelt zu erhalten. Davon erhältst du dann 60% bzw. 67% als ALG 1. Das pauschalierte Netto liegt typischerweise bei 60-65% des Brutto-Gehalts.

Beitragsbemessungsgrenze 2026

Das Arbeitslosengeld wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet:

  • Westdeutschland: 7.550€ pro Monat (90.600€ pro Jahr)
  • Ostdeutschland: 7.450€ pro Monat (89.400€ pro Jahr)

Beispiel: Verdienst du 10.000€ brutto, wird das ALG 1 nur auf Basis von 7.550€ (West) berechnet. Der darüber liegende Betrag wird nicht berücksichtigt. Bei Steuerklasse I mit Kind wären das etwa 3.076€ ALG 1 pro Monat.

Kranken- und Rentenversicherung

Während du Arbeitslosengeld 1 beziehst, bist du weiterhin kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit. Auch Rentenversicherungsbeiträge werden für dich eingezahlt – allerdings auf Basis von ca. 80% deines letzten Bruttogehalts. Das bedeutet: Du sammelst weiterhin Rentenpunkte, aber etwas weniger als während der Beschäftigung.

Steuern und Progressionsvorbehalt

Arbeitslosengeld 1 ist steuerfrei – du musst also keine Lohnsteuer darauf zahlen.

ABER: Das ALG 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:

  • Das ALG 1 wird zu deinen anderen Einkünften addiert
  • Dadurch steigt dein persönlicher Steuersatz
  • Der höhere Steuersatz gilt dann für deine steuerpflichtigen Einkünfte
  • Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du ALG 1 bezogen hast

Beispiel: Du hast 6 Monate gearbeitet (18.000€) und 6 Monate ALG 1 bezogen (ca. 6.600€). Das ALG 1 wird zu deinem Einkommen addiert → Gesamteinkommen 24.600€. Daraus wird dein Steuersatz berechnet. Diesen zahlst du aber nur auf die 18.000€ Arbeitseinkommen.

Hinzuverdienst beim ALG 1

Du darfst während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 bis zu 165€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darüber wird auf dein ALG 1 angerechnet. Bei einem Minijob (520€) würde dein ALG 1 also entsprechend gekürzt.

Anspruch auf ALG 1

Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn du:

  • ✅ Arbeitslos gemeldet bist (bei der Agentur für Arbeit)
  • ✅ Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (mind. 15 Stunden pro Woche)
  • ✅ In den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst
  • ✅ Dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast (spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses)

💡 Tipps zum Arbeitslosengeld 1

Melde dich spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend – sonst droht eine Sperrzeit. Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund gilt ebenfalls eine Sperrzeit von 12 Wochen. Verheiratete sollten rechtzeitig prüfen, ob ein Steuerklassenwechsel auf III das spätere ALG 1 erhöht. Läuft der Anspruch aus, kann Bürgergeld beantragt werden.

❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich bei 3.000€ brutto?

Bei 3.000€ brutto (Steuerklasse I) erhältst du etwa 1.098€ ALG 1 ohne Kind (60%) bzw. 1.226€ mit Kind (67%) pro Monat. Bei Steuerklasse III wären es etwa 1.277€ (ohne Kind) bzw. 1.426€ (mit Kind).

Wann bekomme ich 67% statt 60% ALG 1?

Den erhöhten Leistungssatz von 67% erhältst du, wenn du oder dein Partner für mindestens ein Kind Kindergeld bezieht. Ohne Kind gilt der Grundleistungssatz von 60%.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?

Die Dauer hängt von deinem Alter und deinen Versicherungsmonaten ab. Unter 50 Jahren: maximal 12 Monate. Ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit: maximal 24 Monate.

Muss ich auf Arbeitslosengeld 1 Steuern zahlen?

Nein, ALG 1 ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet: Das ALG 1 erhöht deinen Steuersatz für andere Einkünfte. Du musst eine Steuererklärung abgeben.

Kann ich während des ALG-1-Bezugs arbeiten?

Ja, du darfst bis zu 165€ pro Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Alles darüber wird auf dein ALG 1 angerechnet. Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos.

Was ist der Höchstbetrag beim ALG 1?

Der Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze: 2026 sind das maximal etwa 2.759€ (West, Steuerklasse I, ohne Kind) bzw. 3.076€ (West, Steuerklasse I, mit Kind) pro Monat. Bei Steuerklasse III sind bis zu 3.453€ (mit Kind) möglich.

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