💼 Kurzarbeitergeld Rechner 2026: KUG berechnen

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich? Berechnen Sie Ihr KUG mit 60% oder 67% kostenlos – inklusive Aufstockung und Netto-Berechnung

60% / 67% Leistungssatz
Alle Steuerklassen
Mit Aufstockung
Sollentgelt & Istentgelt
2026 aktuell
Ihr reguläres monatliches Bruttogehalt ohne Kurzarbeit
Ihre reguläre monatliche Arbeitszeit ohne Kurzarbeit
Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in Kurzarbeit
Viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig auf, z.B. auf 80% oder 90%
Ihr voraussichtliches Netto-Einkommen in Kurzarbeit
0 €
0 € weniger als normal
Normales Brutto-Gehalt: 0 €
Brutto für geleistete Arbeit: 0 €
Arbeitsstunden-Ausfall: 0 Std. (0%)
Kurzarbeitergeld (60%): 0 €
Gesamt-Brutto in Kurzarbeit: 0 €
Netto-Einkommen: 0 €

💡 Wichtig: Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt!

ℹ️ Wichtige Informationen zum Kurzarbeitergeld 2026

💡 So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner

Unser Kurzarbeitergeld-Rechner 2026 hilft Ihnen, Ihr KUG präzise zu berechnen. Geben Sie einfach Ihr normales Bruttogehalt (Sollentgelt), Ihre tatsächliche Arbeitszeit in Kurzarbeit (Istentgelt), Ihre Steuerklasse und ob Sie Kinder haben ein. Der Rechner ermittelt automatisch:

Die Berechnung berücksichtigt alle 6 Steuerklassen und den aktuellen Leistungssatz für 2026. So wissen Sie genau, wie viel Geld Sie in Kurzarbeit bekommen und können Ihre Finanzen entsprechend planen.

❓ Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

Das Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt:

  • 60% der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kinder
  • 67% der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind

Die Berechnung erfolgt auf Basis des pauschalierten Nettoentgelts. Das bedeutet: Die Differenz zwischen Ihrem normalen Nettogehalt und dem reduzierten Nettogehalt in Kurzarbeit wird mit 60% bzw. 67% multipliziert.

Beispiel: Bei 3.500€ Brutto, Steuerklasse 1, 50% Arbeitszeitausfall:
• Normales Netto: ~2.200€
• Netto für 50% Arbeit: ~1.100€
• Differenz: 1.100€
KUG (60%): 660€
Gesamt-Netto: 1.100€ + 660€ = 1.760€

Wie lange bekommt man Kurzarbeitergeld?

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt regulär 12 Monate.

Verlängerung in Krisenzeiten:

  • Die Bundesregierung kann per Verordnung die Bezugsdauer verlängern
  • Während der Corona-Krise wurde sie auf bis zu 24 Monate erhöht
  • Nach Ablauf ist erneute Kurzarbeit erst nach 3 Monaten Unterbrechung möglich

Wichtig: Die Höhe des KUG kann sich bei längerer Bezugsdauer staffeln. In manchen Verordnungen wurde das KUG ab dem 4. Monat auf 70%/77% und ab dem 7. Monat auf 80%/87% erhöht.

Wer zahlt Kurzarbeitergeld und wie wird es beantragt?

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Ablauf:

1. Antragstellung durch Arbeitgeber:

  • Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen
  • Voraussetzung: Mindestens 10% der Beschäftigten müssen betroffen sein
  • Betriebsrat oder Arbeitnehmer müssen zustimmen

2. Auszahlung:

  • Der Arbeitgeber zahlt das KUG zusammen mit dem Gehalt aus
  • Anschließend erstattet die Arbeitsagentur das KUG an den Arbeitgeber
  • Sie als Arbeitnehmer erhalten alles über Ihren Arbeitgeber

Wichtig: Als Arbeitnehmer müssen Sie selbst keinen Antrag stellen. Ihr Arbeitgeber kümmert sich um alles.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja und Nein. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

ABER: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt:

  • Das KUG wird bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt
  • Ihr Steuersatz für das übrige Einkommen wird dadurch höher
  • Folge: Auf das Gehalt für geleistete Arbeit zahlen Sie mehr Steuern
  • Sie müssen eine Steuererklärung abgeben und können Nachzahlungen haben

Beispiel:
• Ohne KUG: 30.000€ Jahreseinkommen → Steuersatz 15%
• Mit KUG: 20.000€ Gehalt + 5.000€ KUG → Steuersatz wird anhand von 25.000€ berechnet (z.B. 18%)
• Sie zahlen 18% Steuern auf die 20.000€ (statt 15%)

Kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Ja, absolut! Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf, um die finanzielle Belastung für ihre Mitarbeiter zu reduzieren.

Typische Aufstockungen:

  • Aufstockung auf 80% des Netto-Ausfalls
  • Aufstockung auf 90% oder sogar 100%
  • Oft gestaffelt: Erste 3 Monate 90%, dann 80%

Steuerliche Behandlung:

  • Aufstockungen bis 80% waren zeitweise steuerfrei (in Krisen)
  • Regulär sind Aufstockungen steuerpflichtig
  • Sozialversicherungsfrei bleiben sie meist trotzdem

Wichtig: Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag!

Kann ich während Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist grundsätzlich erlaubt.

Wichtige Regeln:

  • Anrechnung: Einkommen aus dem Nebenjob wird auf das KUG angerechnet
  • Freibetrag: Sie dürfen so viel verdienen, wie Sie vor der Kurzarbeit verdient haben
  • Meldepflicht: Sie müssen den Nebenjob Ihrem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur melden
  • Konkurrenz: Der Nebenjob darf nicht in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen

Beispiel:
• Normales Gehalt: 3.000€
• In Kurzarbeit: 1.500€ Gehalt + 600€ KUG = 2.100€
• Nebenjob-Verdienst: 800€
Anrechnung: 800€ werden auf KUG angerechnet → KUG sinkt oder entfällt
Aber: Gesamt-Einkommen darf 3.000€ nicht übersteigen

Tipp: Besprechen Sie einen geplanten Nebenjob immer vorher mit Ihrem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur, um Überraschungen zu vermeiden!

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich bei 50% Kurzarbeit?

Bei 50% Kurzarbeit (also halber Arbeitszeit) erhalten Sie:

  • 50% Ihres normalen Bruttogehalts für die geleistete Arbeit
  • Plus 60%/67% der Netto-Differenz als Kurzarbeitergeld

Konkrete Beispielrechnung bei 3.000€ Brutto (Steuerklasse 1, ohne Kind):

  • Normales Netto: ca. 2.200€
  • Gehalt für 50% Arbeit: 1.500€ Brutto = ca. 1.100€ Netto
  • Netto-Differenz: 1.100€
  • Kurzarbeitergeld (60%): 660€
  • Gesamt-Netto: 1.100€ + 660€ = 1.760€

Sie erhalten also etwa 80% Ihres normalen Nettogehalts bei 50% Kurzarbeit. Mit Kind (67% KUG) wären es sogar rund 85% Ihres normalen Nettos.

Wichtig: Bei 100% Kurzarbeit (keine Arbeit) erhalten Sie nur 60%/67% Ihres pauschalierten Nettogehalts, also deutlich weniger als bei Teilzeit-Kurzarbeit!

Was ist der Unterschied zwischen Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld?

Es gibt zwei Arten von Kurzarbeitergeld mit unterschiedlichen Regelungen:

1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG):

  • Bei vorübergehendem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen
  • Alle Branchen können es beantragen
  • 60% / 67% der Netto-Differenz
  • Maximal 12 Monate (in Krisen bis 24 Monate)

2. Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG):

  • Nur für witterungsbedingte Ausfälle im Winter
  • Nur für bestimmte Branchen (Baugewerbe, Gartenbau, etc.)
  • Bezugszeitraum: 1. Dezember bis 31. März (Wintermonate)
  • Arbeitgeber zahlt Mehraufwands-Wintergeld zusätzlich

Unser Rechner bezieht sich auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld, das in wirtschaftlichen Krisen (Corona, Rezession, etc.) zum Einsatz kommt.