Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich? Berechne dein KUG mit 60% oder 67% kostenlos – inklusive Aufstockung und Netto-Berechnung.
💡 Wichtig: Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt!
Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist ein wichtiges Instrument der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Es sichert Arbeitsplaetze, wenn Unternehmen voruebergehend weniger Arbeit haben - sei es durch wirtschaftliche Krisen, Lieferengpaesse oder Auftragsrueckgaenge. Mit unserem KUG-Rechner 2026 berechnest du praezise, wie viel Geld du in Kurzarbeit erhaeltst.
Das Kurzarbeitergeld betraegt einen bestimmten Prozentsatz der Netto-Entgeltdifferenz:
| Situation | Leistungssatz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Ohne Kinder | 60% | Standard-Satz |
| Mit mind. 1 Kind | 67% | Erhoehter Satz |
| In Krisenzeiten (ab 4. Monat)* | 70% / 77% | Bei Verlaengerung |
| In Krisenzeiten (ab 7. Monat)* | 80% / 87% | Bei Verlaengerung |
* Die erhoehten Saetze gelten nur, wenn die Bundesregierung per Verordnung eine Verlaengerung beschliesst.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Normales Netto: ca. 2.200 EUR
Netto fuer 50% Arbeit: ca. 1.100 EUR
Netto-Differenz: 1.100 EUR
KUG (60%): 1.100 x 60% = 660 EUR
Gesamt-Netto: 1.100 + 660 = 1.760 EUR (80% des normalen Nettos)
Die maximale Bezugsdauer haengt von der aktuellen Rechtslage ab:
Je nach Arbeitsausfall erhältst du unterschiedlich hohe Betraege:
| Arbeitsausfall | Gehalt (Arbeit) | + KUG (60%) | = Gesamt-Netto ca. |
|---|---|---|---|
| 25% | 75% Netto | 15% Netto | 90% des normalen Nettos |
| 50% | 50% Netto | 30% Netto | 80% des normalen Nettos |
| 75% | 25% Netto | 45% Netto | 70% des normalen Nettos |
| 100% | 0% Netto | 60% Netto | 60% des normalen Nettos |
Bei 50% Kurzarbeit erhaeltst du etwa 80% deines normalen Nettos. Bei 100% Kurzarbeit (gar keine Arbeit) nur noch 60%. Teilzeit-Kurzarbeit ist daher finanziell vorteilhafter als kompletter Arbeitsausfall!
Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf:
| Aufstockung auf | Bedeutung | Beispiel (1.000 EUR Netto-Ausfall) |
|---|---|---|
| 80% | AG zahlt 20% zusaetzlich | 600 EUR KUG + 200 EUR AG = 800 EUR |
| 90% | AG zahlt 30% zusaetzlich | 600 EUR KUG + 300 EUR AG = 900 EUR |
| 100% | Voller Netto-Ausgleich | 600 EUR KUG + 400 EUR AG = 1.000 EUR |
Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Pruefe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob eine Aufstockung vorgesehen ist. In Krisenzeiten waren Aufstockungen bis 80% zeitweise steuerfrei.
Das Kurzarbeitergeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei - aber mit einem Haken:
Durch den Progressionsvorbehalt kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Beispiel: Bei 20.000 EUR Jahresgehalt + 5.000 EUR KUG wird dein Steuersatz anhand von 25.000 EUR berechnet - und auf die 20.000 EUR angewendet. Bilde rechtzeitig Ruecklagen!
Nicht jeder bekommt automatisch KUG. Diese Voraussetzungen muessen erfuellt sein:
Ein Nebenjob ist grundsaetzlich moeglich, aber:
Eine Sonderform fuer das Baugewerbe bei witterungsbedingten Ausfaellen:
| Merkmal | Konjunkturelles KUG | Saison-KUG |
|---|---|---|
| Grund | Wirtschaftliche Gruende | Witterungsbedingt |
| Branchen | Alle | Bau, Gartenbau, etc. |
| Zeitraum | Ganzjaehrig | Dez. - Maerz |
| Leistungssatz | 60% / 67% | 60% / 67% |
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% mit mindestens einem Kind. Grundlage ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Netto bei voller Arbeitszeit und dem reduzierten Netto in Kurzarbeit.
Beispiel bei 3.500 € Brutto, Steuerklasse 1, 50% Ausfall: Normales Netto ca. 2.200 €, Netto für halbe Arbeitszeit ca. 1.100 € – Differenz 1.100 €. KUG (60%): 660 €. Gesamt-Netto: rund 1.760 €, also etwa 80% des normalen Nettos.
Regulär beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate. In Krisenzeiten kann die Bundesregierung die Dauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern – wie zuletzt in der Corona-Pandemie. Nach Ablauf ist erneute Kurzarbeit erst nach 3 Monaten Unterbrechung möglich. Bei längerer Bezugsdauer kann das KUG gestaffelt steigen (z.B. ab Monat 4 auf 70%/77%, ab Monat 7 auf 80%/87%).
Das KUG wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert, aber über den Arbeitgeber ausgezahlt. Als Arbeitnehmer musst du selbst keinen Antrag stellen – das erledigt dein Arbeitgeber. Voraussetzung: Mindestens 10% der Belegschaft müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein, und Betriebsrat bzw. Beschäftigte müssen der Kurzarbeit zugestimmt haben.
Das KUG selbst ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz, der dann auf das reguläre Gehalt angewendet wird. Bei 20.000 € Gehalt und 5.000 € KUG im Jahr wird der Steuersatz z.B. anhand von 25.000 € berechnet – und auf die 20.000 € angewendet. Eine Steuererklärung ist bei KUG-Bezug Pflicht.
Viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig auf – typisch sind 80%, 90% oder 100% des Netto-Ausfalls, oft gestaffelt nach Bezugsdauer. Die Aufstockung ist steuerpflichtig (sozialversicherungsfrei bleibt sie meist trotzdem), in Krisenzeiten gab es zeitweise Ausnahmen bis 80%. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht – prüf deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt, aber das Nebeneinkommen wird auf das KUG angerechnet. Das Gesamteinkommen darf dabei nicht höher sein als das bisherige Gehalt. Meldepflicht besteht gegenüber Arbeitgeber und Arbeitsagentur – und ein Job beim direkten Wettbewerber ist nicht zulässig.
Bei 50% Kurzarbeit und 3.000 € Brutto (Steuerklasse 1, ohne Kind): Das normale Netto liegt bei ca. 2.200 €, das Netto für die halbe Arbeitszeit bei ca. 1.100 €. Das KUG beträgt 60% der Differenz (660 €), zusammen also rund 1.760 € – etwa 80% des normalen Nettos. Mit Kind (67% KUG) wären es rund 85%. Bei 100% Ausfall sinkt das Ergebnis deutlich, da dann keine Arbeitsstunden vergütet werden.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld gilt für wirtschaftlich bedingte Ausfälle in allen Branchen und kann bis zu 12 Monate (in Krisen länger) bezogen werden. Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform für witterungsbedingte Ausfälle im Winter (Dezember bis März) und gilt nur für bestimmte Branchen wie Bau und Gartenbau. Dieser Rechner bezieht sich auf das konjunkturelle KUG.
Das Kurzarbeitergeld (KUG) sichert Arbeitnehmer ab, wenn ihr Unternehmen vorübergehend weniger Arbeit hat. Der Arbeitgeber zeigt Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an; die BA übernimmt dann einen Teil des Verdienstausfalls direkt beim Arbeitnehmer.
| Bruttogehalt/Monat | Entfall 50 % | KUG 60 % (ohne Kind) | KUG 67 % (mit Kind) | Verbleibendes Netto ca. |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.000 € | 360 € | 402 € | ca. 1.200–1.250 € |
| 3.000 € | 1.500 € | 540 € | 603 € | ca. 1.750–1.850 € |
| 4.000 € | 2.000 € | 720 € | 804 € | ca. 2.300–2.450 € |
| 5.000 € | 2.500 € | 900 € | 1.005 € | ca. 2.800–2.950 € |
Regulär kann Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate bezogen werden. Die Bundesregierung kann per Verordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern (wie in der Corona-Pandemie). Voraussetzung ist stets, dass die Kurzarbeit vorübergehend und vermeidbar ist.
Restlicher Urlaub aus dem Vorjahr muss grundsätzlich vor der Kurzarbeit aufgebraucht werden. Laufender Jahresurlaub muss hingegen nicht voll eingebracht werden – es genügt, wenn der Urlaubsanspruch angemessen berücksichtigt wird. In der Praxis verlangen Agenturen für Arbeit die Nutzung von Überstundenguthaben und Vorjahresurlaub.
Ja. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf das tatsächlich gezahlte Entgelt. Für das KUG selbst übernimmt die Bundesagentur für Arbeit pauschal 50 % der auf das KUG entfallenden SV-Beiträge – und in bestimmten Fällen bis zu 100 % (z. B. bei Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit).
Das KUG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG selbst wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr reguläres Einkommen. In der Steuererklärung wird das KUG in der Anlage N eingetragen und wirkt sich auf den Gesamtsteuersatz aus.
| Kriterium | Kurzarbeit | Kündigung + ALG I |
|---|---|---|
| Einkommen | 60/67 % des Nettoverlusts + Restzahlung AG | 60/67 % des pausch. Nettoentgelts |
| Beschäftigungsverhältnis | Bleibt bestehen | Endet mit Kündigungsfrist |
| Rentenansprüche | Werden weiter aufgebaut | Unterbrochen |
| Sperrzeit | Keine | Ggf. 12 Wochen bei Eigenkündigung |
| Rückkehroption | Automatisch bei Ende der Kurzarbeit | Neue Bewerbung erforderlich |
| Empfehlung | Besser bei vorübergeh. Schwäche des AG | Besser bei dauerhafter Stellenstreichung |