Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich? Berechnen Sie Ihr KUG mit 60% oder 67% kostenlos – inklusive Aufstockung und Netto-Berechnung
💡 Wichtig: Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt!
Unser Kurzarbeitergeld-Rechner 2026 hilft Ihnen, Ihr KUG präzise zu berechnen. Geben Sie einfach Ihr normales Bruttogehalt (Sollentgelt), Ihre tatsächliche Arbeitszeit in Kurzarbeit (Istentgelt), Ihre Steuerklasse und ob Sie Kinder haben ein. Der Rechner ermittelt automatisch:
Die Berechnung berücksichtigt alle 6 Steuerklassen und den aktuellen Leistungssatz für 2026. So wissen Sie genau, wie viel Geld Sie in Kurzarbeit bekommen und können Ihre Finanzen entsprechend planen.
Das Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt:
Die Berechnung erfolgt auf Basis des pauschalierten Nettoentgelts. Das bedeutet: Die Differenz zwischen Ihrem normalen Nettogehalt und dem reduzierten Nettogehalt in Kurzarbeit wird mit 60% bzw. 67% multipliziert.
Beispiel: Bei 3.500€ Brutto, Steuerklasse 1, 50% Arbeitszeitausfall:
• Normales Netto: ~2.200€
• Netto für 50% Arbeit: ~1.100€
• Differenz: 1.100€
• KUG (60%): 660€
• Gesamt-Netto: 1.100€ + 660€ = 1.760€
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt regulär 12 Monate.
Verlängerung in Krisenzeiten:
Wichtig: Die Höhe des KUG kann sich bei längerer Bezugsdauer staffeln. In manchen Verordnungen wurde das KUG ab dem 4. Monat auf 70%/77% und ab dem 7. Monat auf 80%/87% erhöht.
Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Der Ablauf:
1. Antragstellung durch Arbeitgeber:
2. Auszahlung:
Wichtig: Als Arbeitnehmer müssen Sie selbst keinen Antrag stellen. Ihr Arbeitgeber kümmert sich um alles.
Ja und Nein. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
ABER: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt:
Beispiel:
• Ohne KUG: 30.000€ Jahreseinkommen → Steuersatz 15%
• Mit KUG: 20.000€ Gehalt + 5.000€ KUG → Steuersatz wird anhand von 25.000€ berechnet (z.B. 18%)
• Sie zahlen 18% Steuern auf die 20.000€ (statt 15%)
Ja, absolut! Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf, um die finanzielle Belastung für ihre Mitarbeiter zu reduzieren.
Typische Aufstockungen:
Steuerliche Behandlung:
Wichtig: Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag!
Ja, aber mit Einschränkungen. Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist grundsätzlich erlaubt.
Wichtige Regeln:
Beispiel:
• Normales Gehalt: 3.000€
• In Kurzarbeit: 1.500€ Gehalt + 600€ KUG = 2.100€
• Nebenjob-Verdienst: 800€
• Anrechnung: 800€ werden auf KUG angerechnet → KUG sinkt oder entfällt
• Aber: Gesamt-Einkommen darf 3.000€ nicht übersteigen
Tipp: Besprechen Sie einen geplanten Nebenjob immer vorher mit Ihrem Arbeitgeber und der Arbeitsagentur, um Überraschungen zu vermeiden!
Bei 50% Kurzarbeit (also halber Arbeitszeit) erhalten Sie:
Konkrete Beispielrechnung bei 3.000€ Brutto (Steuerklasse 1, ohne Kind):
Sie erhalten also etwa 80% Ihres normalen Nettogehalts bei 50% Kurzarbeit. Mit Kind (67% KUG) wären es sogar rund 85% Ihres normalen Nettos.
Wichtig: Bei 100% Kurzarbeit (keine Arbeit) erhalten Sie nur 60%/67% Ihres pauschalierten Nettogehalts, also deutlich weniger als bei Teilzeit-Kurzarbeit!
Es gibt zwei Arten von Kurzarbeitergeld mit unterschiedlichen Regelungen:
1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (KUG):
2. Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG):
Unser Rechner bezieht sich auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld, das in wirtschaftlichen Krisen (Corona, Rezession, etc.) zum Einsatz kommt.