Aktualisiert für 2026

💼 Kurzarbeitergeld Rechner 2026

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich? Berechne dein KUG mit 60% oder 67% kostenlos – inklusive Aufstockung und Netto-Berechnung.

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Ihr reguläres monatliches Bruttogehalt ohne Kurzarbeit
Ihre reguläre monatliche Arbeitszeit ohne Kurzarbeit
Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in Kurzarbeit
Viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig auf, z.B. auf 80% oder 90%
Ihr voraussichtliches Netto-Einkommen in Kurzarbeit
0 €
0 € weniger als normal
Normales Brutto-Gehalt: 0 €
Brutto für geleistete Arbeit: 0 €
Arbeitsstunden-Ausfall: 0 Std. (0%)
Kurzarbeitergeld (60%): 0 €
Gesamt-Brutto in Kurzarbeit: 0 €
Netto-Einkommen: 0 €

💡 Wichtig: Das KUG ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt!

ℹ️ Wichtige Informationen zum Kurzarbeitergeld 2026

Kurzarbeitergeld 2026 verstehen und berechnen

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist ein wichtiges Instrument der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Es sichert Arbeitsplaetze, wenn Unternehmen voruebergehend weniger Arbeit haben - sei es durch wirtschaftliche Krisen, Lieferengpaesse oder Auftragsrueckgaenge. Mit unserem KUG-Rechner 2026 berechnest du praezise, wie viel Geld du in Kurzarbeit erhaeltst.

Die Leistungssaetze 2026 im Ueberblick

Das Kurzarbeitergeld betraegt einen bestimmten Prozentsatz der Netto-Entgeltdifferenz:

Situation Leistungssatz Bemerkung
Ohne Kinder60%Standard-Satz
Mit mind. 1 Kind67%Erhoehter Satz
In Krisenzeiten (ab 4. Monat)*70% / 77%Bei Verlaengerung
In Krisenzeiten (ab 7. Monat)*80% / 87%Bei Verlaengerung

* Die erhoehten Saetze gelten nur, wenn die Bundesregierung per Verordnung eine Verlaengerung beschliesst.

So wird das Kurzarbeitergeld berechnet

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

KUG = (Sollentgelt - Istentgelt) x Netto-Quote x Leistungssatz
Rechenbeispiel: 50% Kurzarbeit bei 3.500 EUR Brutto (Steuerklasse 1)

Normales Netto: ca. 2.200 EUR
Netto fuer 50% Arbeit: ca. 1.100 EUR
Netto-Differenz: 1.100 EUR
KUG (60%): 1.100 x 60% = 660 EUR
Gesamt-Netto: 1.100 + 660 = 1.760 EUR (80% des normalen Nettos)

Bezugsdauer: Wie lange bekommt man KUG?

Die maximale Bezugsdauer haengt von der aktuellen Rechtslage ab:

Kurzarbeitergeld nach Arbeitsausfall

Je nach Arbeitsausfall erhältst du unterschiedlich hohe Betraege:

Arbeitsausfall Gehalt (Arbeit) + KUG (60%) = Gesamt-Netto ca.
25%75% Netto15% Netto90% des normalen Nettos
50%50% Netto30% Netto80% des normalen Nettos
75%25% Netto45% Netto70% des normalen Nettos
100%0% Netto60% Netto60% des normalen Nettos
Tipp: Teilzeit-Kurzarbeit ist guenstiger

Bei 50% Kurzarbeit erhaeltst du etwa 80% deines normalen Nettos. Bei 100% Kurzarbeit (gar keine Arbeit) nur noch 60%. Teilzeit-Kurzarbeit ist daher finanziell vorteilhafter als kompletter Arbeitsausfall!

Aufstockung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf:

Aufstockung auf Bedeutung Beispiel (1.000 EUR Netto-Ausfall)
80%AG zahlt 20% zusaetzlich600 EUR KUG + 200 EUR AG = 800 EUR
90%AG zahlt 30% zusaetzlich600 EUR KUG + 300 EUR AG = 900 EUR
100%Voller Netto-Ausgleich600 EUR KUG + 400 EUR AG = 1.000 EUR
Wichtig: Kein Rechtsanspruch!

Die Aufstockung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Pruefe deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob eine Aufstockung vorgesehen ist. In Krisenzeiten waren Aufstockungen bis 80% zeitweise steuerfrei.

Steuern und Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei - aber mit einem Haken:

Vorsicht: Steuernachzahlung moeglich!

Durch den Progressionsvorbehalt kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Beispiel: Bei 20.000 EUR Jahresgehalt + 5.000 EUR KUG wird dein Steuersatz anhand von 25.000 EUR berechnet - und auf die 20.000 EUR angewendet. Bilde rechtzeitig Ruecklagen!

Voraussetzungen fuer Kurzarbeitergeld

Nicht jeder bekommt automatisch KUG. Diese Voraussetzungen muessen erfuellt sein:

Nebenjob waehrend Kurzarbeit

Ein Nebenjob ist grundsaetzlich moeglich, aber:

Saison-Kurzarbeitergeld (Schlechtwettergeld)

Eine Sonderform fuer das Baugewerbe bei witterungsbedingten Ausfaellen:

Merkmal Konjunkturelles KUG Saison-KUG
GrundWirtschaftliche GruendeWitterungsbedingt
BranchenAlleBau, Gartenbau, etc.
ZeitraumGanzjaehrigDez. - Maerz
Leistungssatz60% / 67%60% / 67%

❓ Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz (ohne Kinder) bzw. 67% mit mindestens einem Kind. Grundlage ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Netto bei voller Arbeitszeit und dem reduzierten Netto in Kurzarbeit.

Beispiel bei 3.500 € Brutto, Steuerklasse 1, 50% Ausfall: Normales Netto ca. 2.200 €, Netto für halbe Arbeitszeit ca. 1.100 € – Differenz 1.100 €. KUG (60%): 660 €. Gesamt-Netto: rund 1.760 €, also etwa 80% des normalen Nettos.

Wie lange bekommt man Kurzarbeitergeld?

Regulär beträgt die maximale Bezugsdauer 12 Monate. In Krisenzeiten kann die Bundesregierung die Dauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern – wie zuletzt in der Corona-Pandemie. Nach Ablauf ist erneute Kurzarbeit erst nach 3 Monaten Unterbrechung möglich. Bei längerer Bezugsdauer kann das KUG gestaffelt steigen (z.B. ab Monat 4 auf 70%/77%, ab Monat 7 auf 80%/87%).

Wer zahlt Kurzarbeitergeld und wie wird es beantragt?

Das KUG wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert, aber über den Arbeitgeber ausgezahlt. Als Arbeitnehmer musst du selbst keinen Antrag stellen – das erledigt dein Arbeitgeber. Voraussetzung: Mindestens 10% der Belegschaft müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein, und Betriebsrat bzw. Beschäftigte müssen der Kurzarbeit zugestimmt haben.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Das KUG selbst ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz, der dann auf das reguläre Gehalt angewendet wird. Bei 20.000 € Gehalt und 5.000 € KUG im Jahr wird der Steuersatz z.B. anhand von 25.000 € berechnet – und auf die 20.000 € angewendet. Eine Steuererklärung ist bei KUG-Bezug Pflicht.

Kann der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig auf – typisch sind 80%, 90% oder 100% des Netto-Ausfalls, oft gestaffelt nach Bezugsdauer. Die Aufstockung ist steuerpflichtig (sozialversicherungsfrei bleibt sie meist trotzdem), in Krisenzeiten gab es zeitweise Ausnahmen bis 80%. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht – prüf deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Kann ich während Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt, aber das Nebeneinkommen wird auf das KUG angerechnet. Das Gesamteinkommen darf dabei nicht höher sein als das bisherige Gehalt. Meldepflicht besteht gegenüber Arbeitgeber und Arbeitsagentur – und ein Job beim direkten Wettbewerber ist nicht zulässig.

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich bei 50% Kurzarbeit?

Bei 50% Kurzarbeit und 3.000 € Brutto (Steuerklasse 1, ohne Kind): Das normale Netto liegt bei ca. 2.200 €, das Netto für die halbe Arbeitszeit bei ca. 1.100 €. Das KUG beträgt 60% der Differenz (660 €), zusammen also rund 1.760 € – etwa 80% des normalen Nettos. Mit Kind (67% KUG) wären es rund 85%. Bei 100% Ausfall sinkt das Ergebnis deutlich, da dann keine Arbeitsstunden vergütet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld?

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld gilt für wirtschaftlich bedingte Ausfälle in allen Branchen und kann bis zu 12 Monate (in Krisen länger) bezogen werden. Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderform für witterungsbedingte Ausfälle im Winter (Dezember bis März) und gilt nur für bestimmte Branchen wie Bau und Gartenbau. Dieser Rechner bezieht sich auf das konjunkturelle KUG.

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Kurzarbeitergeld 2026: Wer bekommt es und wie hoch ist es?

Das Kurzarbeitergeld (KUG) sichert Arbeitnehmer ab, wenn ihr Unternehmen vorübergehend weniger Arbeit hat. Der Arbeitgeber zeigt Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an; die BA übernimmt dann einen Teil des Verdienstausfalls direkt beim Arbeitnehmer.

KUG-Höhe:
• Ohne Kind: 60 % des entfallenen pauschalierten Nettoentgelts
• Mit Kind (mindestens 1 Kind im Haushalt): 67 % des entfallenen pauschalierten Nettoentgelts

Kurzarbeitergeld Beispiele: 50% Ausfall bei unterschiedlichen Gehältern

Bruttogehalt/MonatEntfall 50 %KUG 60 % (ohne Kind)KUG 67 % (mit Kind)Verbleibendes Netto ca.
2.000 €1.000 €360 €402 €ca. 1.200–1.250 €
3.000 €1.500 €540 €603 €ca. 1.750–1.850 €
4.000 €2.000 €720 €804 €ca. 2.300–2.450 €
5.000 €2.500 €900 €1.005 €ca. 2.800–2.950 €

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Regulär kann Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate bezogen werden. Die Bundesregierung kann per Verordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern (wie in der Corona-Pandemie). Voraussetzung ist stets, dass die Kurzarbeit vorübergehend und vermeidbar ist.

Müssen Arbeitnehmer Urlaub aufbrauchen vor der Kurzarbeit?

Restlicher Urlaub aus dem Vorjahr muss grundsätzlich vor der Kurzarbeit aufgebraucht werden. Laufender Jahresurlaub muss hingegen nicht voll eingebracht werden – es genügt, wenn der Urlaubsanspruch angemessen berücksichtigt wird. In der Praxis verlangen Agenturen für Arbeit die Nutzung von Überstundenguthaben und Vorjahresurlaub.

Zahlt der Arbeitgeber während Kurzarbeit Sozialabgaben?

Ja. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge auf das tatsächlich gezahlte Entgelt. Für das KUG selbst übernimmt die Bundesagentur für Arbeit pauschal 50 % der auf das KUG entfallenden SV-Beiträge – und in bestimmten Fällen bis zu 100 % (z. B. bei Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit).

Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?

Das KUG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Das KUG selbst wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr reguläres Einkommen. In der Steuererklärung wird das KUG in der Anlage N eingetragen und wirkt sich auf den Gesamtsteuersatz aus.

Kurzarbeit vs. Kündigung: Was ist für Arbeitnehmer besser?

KriteriumKurzarbeitKündigung + ALG I
Einkommen60/67 % des Nettoverlusts + Restzahlung AG60/67 % des pausch. Nettoentgelts
BeschäftigungsverhältnisBleibt bestehenEndet mit Kündigungsfrist
RentenansprücheWerden weiter aufgebautUnterbrochen
SperrzeitKeineGgf. 12 Wochen bei Eigenkündigung
RückkehroptionAutomatisch bei Ende der KurzarbeitNeue Bewerbung erforderlich
EmpfehlungBesser bei vorübergeh. Schwäche des AGBesser bei dauerhafter Stellenstreichung