👨‍👩‍👧‍👦 Unterhaltsrechner 2026

Kindesunterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle

✓ Düsseldorfer Tabelle 2026 ✓ Kindergeldanrechnung ✓ Mangelfall-Berechnung ✓ Kostenlos

Kindesunterhalt berechnen

Monatlicher Zahlbetrag pro Kind:
-
(Tabellenwert - abzgl. Kindergeld -)
Einkommensstufe
-
Altersstufe
-
Tabellenwert (brutto)
-
Kindergeld (hälftig/voll)
-
Selbstbehalt
-
Gesamtbelastung (für - Kind/er)
-
Verbleibt nach Unterhalt
-

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt und wird seit 1962 regelmäßig aktualisiert. Alle deutschen Familiengerichte orientieren sich an dieser Tabelle.

💡 Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle ist keine Gesetzesgrundlage, sondern eine Richtlinie. Gerichte können im Einzelfall davon abweichen, tun dies aber nur in begründeten Ausnahmefällen.

Düsseldorfer Tabelle 2026 (Auszug)

Nettoeinkommen 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre Ab 18 Jahre
Bis 2.100 € 480 € 545 € 638 € 569 €
2.101 - 2.700 € 504 € 573 € 670 € 598 €
2.701 - 3.400 € 528 € 600 € 702 € 627 €
3.401 - 4.100 € 552 € 628 € 734 € 656 €
4.101 - 4.900 € 576 € 655 € 766 € 684 €
4.901 - 5.700 € 614 € 698 € 817 € 730 €
5.701 - 6.600 € 653 € 742 € 868 € 775 €
6.601 - 7.600 € 691 € 786 € 919 € 821 €
7.601 - 8.700 € 730 € 830 € 971 € 867 €
8.701 - 10.000 € 768 € 873 € 1.022 € 913 €

Anmerkung: Vom Tabellenwert wird das hälftige Kindergeld (bei Minderjährigen) bzw. das volle Kindergeld (bei Volljährigen) abgezogen. Kindergeld 2026: 250 € pro Monat für jedes Kind.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5% vom Brutto, mind. 50 €, max. 150 €) abgezogen
  2. Einkommensstufe finden: Das bereinigte Nettoeinkommen wird in eine der 10 Einkommensstufen eingeordnet
  3. Tabellenwert ablesen: Je nach Alter des Kindes wird der entsprechende Unterhaltsbetrag aus der Tabelle entnommen
  4. Kindergeld abziehen: Bei Minderjährigen wird die Hälfte des Kindergeldes (125 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld (250 €) abgezogen
  5. Selbstbehalt prüfen: Der Unterhaltspflichtige muss seinen Selbstbehalt behalten können (2026: 1.370 € erwerbstätig, 1.120 € nicht erwerbstätig)
📊 Beispielrechnung:
Bereinigtes Nettoeinkommen: 3.000 €
Kind: 10 Jahre alt (Altersstufe 2: 6-11 Jahre)
Einkommensstufe 3 (2.701 - 3.400 €)
Tabellenwert: 600 €
Abzüglich hälftiges Kindergeld: 600 € - 125 € = 475 € Zahlbetrag

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt (auch Eigenbedarf genannt) ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum Leben bleiben muss. Er schützt vor einer zu starken finanziellen Belastung.

Selbstbehaltssätze 2026:

Was ist ein Mangelfall?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltspflichten zu erfüllen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren.

Bei einem Mangelfall:

⚠️ Beispiel Mangelfall:
Nettoeinkommen: 2.000 €
Selbstbehalt: 1.370 €
Verfügbar für Unterhalt: 630 €
2 Kinder (6 und 10 Jahre), Tabellenwert je 545 €
Bedarf: 2 × 545 € = 1.090 €
Tatsächlich zahlbar: 630 € (aufgeteilt auf beide Kinder = je 315 €)

Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf sind regelmäßige, fortlaufende Kosten über den Tabellenunterhalt hinaus:

Sonderbedarf sind unregelmäßige, außergewöhnlich hohe Kosten:

Mehrbedarf und Sonderbedarf werden anteilig nach Einkommen zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. Grundsätzlich gilt:

🎓 Wichtig für Studierende: Studierende müssen die Regelstudienzeit einhalten und zügig studieren. Bei Bummelei oder Studienwechsel ohne triftigen Grund kann der Unterhaltsanspruch entfallen.

Barunterhalt und Betreuungsunterhalt

Es gibt zwei Arten der Unterhaltsleistung:

Barunterhalt: Monatliche Geldzahlung, die der nicht betreuende Elternteil leistet

Betreuungsunterhalt (Naturalunterhalt): Betreuung, Erziehung und Versorgung des Kindes im Haushalt - leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt

Grundsatz: Wer das Kind betreut, zahlt keinen Barunterhalt. Bei minderjährigen Kindern erfüllt die Betreuung die Unterhaltspflicht vollständig. Nur bei volljährigen privilegierten Kindern können beide Elternteile barunterhaltspflichtig sein.

Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nicht zahlen kann, springt der Staat ein:

Der Unterhaltsvorschuss wird beim zuständigen Jugendamt beantragt.

Häufig gestellte Fragen zum Kindesunterhalt

Muss ich auch bei gemeinsamem Sorgerecht Unterhalt zahlen?
Ja. Das Sorgerecht hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun. Entscheidend ist, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend lebt. Wer das Kind nicht betreut, zahlt Barunterhalt - unabhängig vom Sorgerecht. Nur beim echten Wechselmodell (50/50-Aufteilung) kann eine andere Regelung gelten.
Was passiert, wenn mein Einkommen steigt oder sinkt?
Bei Einkommensänderungen muss der Unterhalt neu berechnet werden. Bei Gehaltssteigerungen steigt der Unterhalt, bei Einkommensverlusten (z.B. Arbeitslosigkeit) sinkt er. Du musst Einkommensänderungen dem anderen Elternteil mitteilen. Bei Arbeitslosigkeit gilt: Der Unterhalt kann nur bis zum Existenzminimum (Selbstbehalt) sinken, nicht auf null.
Kann ich den Unterhalt direkt an das Kind zahlen statt an den Ex-Partner?
Nein, bei minderjährigen Kindern ist der betreuende Elternteil der gesetzliche Vertreter und damit Zahlungsempfänger. Eine direkte Zahlung an das Kind befreit dich nicht von der Unterhaltspflicht. Bei volljährigen Kindern kannst du direkt an das Kind zahlen, wenn es nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebt.
Zählen Sachleistungen (Kleidung, Spielzeug) als Unterhalt?
Nein. Barunterhalt muss in Geld gezahlt werden. Geschenke, Kleidung oder Spielzeug ersetzen nicht die Unterhaltspflicht. Sie können allenfalls beim Sonderbedarf angerechnet werden, wenn sie außergewöhnliche Anschaffungen betreffen, die du mit dem anderen Elternteil abgesprochen hast.
Was ist, wenn mein neuer Partner/Ehepartner gut verdient?
Das Einkommen deines neuen Partners ist grundsätzlich nicht relevant für deinen Kindesunterhalt. Die Unterhaltspflicht richtet sich nur nach deinem eigenen Einkommen. Indirekt kann ein gut verdienender neuer Partner aber deine Lebenshaltungskosten senken, was mehr Geld für Unterhalt lassen kann.
Muss ich auch bei Kontaktabbruch Unterhalt zahlen?
Ja. Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig vom Kontakt zum Kind. Auch wenn der andere Elternteil das Umgangsrecht verweigert oder das Kind keinen Kontakt möchte, musst du Unterhalt zahlen. Umgangsrecht und Unterhaltspflicht sind rechtlich getrennte Ansprüche. Bei Umgangsverweigerung solltest du das Familiengericht einschalten.
Kann ich weniger zahlen, wenn das Kind bei mir im Urlaub ist?
Nein. Der Unterhalt ist eine monatliche Pauschale und wird nicht für einzelne Tage gekürzt, auch nicht während Ferien oder Urlauben beim Unterhaltspflichtigen. Nur beim echten Wechselmodell (50/50-Betreuung über das ganze Jahr) kann eine andere Regelung vereinbart werden.

🔗 Passende Rechner für dich

💰
Brutto-Netto-Rechner
Verfügbares Einkommen berechnen
👶
Elterngeld-Rechner
Elterngeld Höhe berechnen
💼
Arbeitslosengeld-Rechner
ALG 1 berechnen

Düsseldorfer Tabelle 2025: Kindesunterhalt nach Einkommen

Düsseldorfer Tabelle: Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert – zuletzt zum 1. Januar 2025. Das Kindergeld (259 €/Monat 2026) wird zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt angerechnet.
Einkommensgruppe (bereinigt netto)Alter 0–5 JahreAlter 6–11 JahreAlter 12–17 JahreAb 18 Jahre
Bis 2.100 €480 €551 €645 €689 €
2.101–2.500 €502 €576 €674 €720 €
2.501–2.900 €524 €601 €703 €751 €
2.901–3.300 €546 €626 €733 €783 €
3.301–3.700 €575 €659 €771 €823 €
3.701–4.100 €609 €699 €818 €873 €

Häufige Fragen zum Unterhalt

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kindesunterhalt ist zu zahlen, bis das Kind finanziell selbstständig ist. Das ist nicht automatisch mit 18 Jahren der Fall: Schüler/Auszubildende/Studierende haben weiterhin Anspruch. Beim volljährigen Kind wechselt die Unterhaltspflicht: Beide Elternteile haften nun anteilig nach ihrem Einkommen. Halbwaisen haben gegenüber einem verwitweten Elternteil besonderen Schutz.

Was ist der Selbstbehalt beim Unterhalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Unterhaltspflichtige mindestens für sich behalten darf. Für Berufstätige (2025): 1.450 €/Monat gegenüber minderjährigen Kindern, 1.750 € gegenüber volljährigen Kindern. Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Tabellenunterhalt, liegt ein Mangelfall vor.

Hat man als Trennungskind Anspruch auf Unterhalt von beiden Eltern?

Grundsätzlich ja. Im Regelfall betreut ein Elternteil das Kind hauptsächlich (Residenzmodell) und der andere zahlt Barunterhalt. Beim echten Wechselmodell (je 50 % Betreuung) haften beide Eltern anteilig für den Barunterhalt; das Kindergeld wird hälftig aufgeteilt. Das Wechselmodell muss entweder vereinbart oder gerichtlich angeordnet sein.