Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt und wird seit 1962 regelmäßig aktualisiert. Alle deutschen Familiengerichte orientieren sich an dieser Tabelle.
💡 Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle ist keine Gesetzesgrundlage, sondern eine Richtlinie. Gerichte können im Einzelfall davon abweichen, tun dies aber nur in begründeten Ausnahmefällen.
Düsseldorfer Tabelle 2026 (Auszug)
| Nettoeinkommen |
0-5 Jahre |
6-11 Jahre |
12-17 Jahre |
Ab 18 Jahre |
| Bis 2.100 € |
480 € |
545 € |
638 € |
569 € |
| 2.101 - 2.700 € |
504 € |
573 € |
670 € |
598 € |
| 2.701 - 3.400 € |
528 € |
600 € |
702 € |
627 € |
| 3.401 - 4.100 € |
552 € |
628 € |
734 € |
656 € |
| 4.101 - 4.900 € |
576 € |
655 € |
766 € |
684 € |
| 4.901 - 5.700 € |
614 € |
698 € |
817 € |
730 € |
| 5.701 - 6.600 € |
653 € |
742 € |
868 € |
775 € |
| 6.601 - 7.600 € |
691 € |
786 € |
919 € |
821 € |
| 7.601 - 8.700 € |
730 € |
830 € |
971 € |
867 € |
| 8.701 - 10.000 € |
768 € |
873 € |
1.022 € |
913 € |
Anmerkung: Vom Tabellenwert wird das hälftige Kindergeld (bei Minderjährigen) bzw. das volle Kindergeld (bei Volljährigen) abgezogen. Kindergeld 2026: 250 € pro Monat für jedes Kind.
Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in mehreren Schritten:
- Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5% vom Brutto, mind. 50 €, max. 150 €) abgezogen
- Einkommensstufe finden: Das bereinigte Nettoeinkommen wird in eine der 10 Einkommensstufen eingeordnet
- Tabellenwert ablesen: Je nach Alter des Kindes wird der entsprechende Unterhaltsbetrag aus der Tabelle entnommen
- Kindergeld abziehen: Bei Minderjährigen wird die Hälfte des Kindergeldes (125 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld (250 €) abgezogen
- Selbstbehalt prüfen: Der Unterhaltspflichtige muss seinen Selbstbehalt behalten können (2026: 1.370 € erwerbstätig, 1.120 € nicht erwerbstätig)
📊 Beispielrechnung:
Bereinigtes Nettoeinkommen: 3.000 €
Kind: 10 Jahre alt (Altersstufe 2: 6-11 Jahre)
Einkommensstufe 3 (2.701 - 3.400 €)
Tabellenwert: 600 €
Abzüglich hälftiges Kindergeld: 600 € - 125 € = 475 € Zahlbetrag
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt (auch Eigenbedarf genannt) ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum Leben bleiben muss. Er schützt vor einer zu starken finanziellen Belastung.
Selbstbehaltssätze 2026:
- Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.370 € (erwerbstätig) / 1.120 € (nicht erwerbstätig)
- Gegenüber volljährigen Kindern: 1.650 € (erwerbstätig) / 1.400 € (nicht erwerbstätig)
- Gegenüber Ehegatten: 1.510 € (erwerbstätig) / 1.370 € (nicht erwerbstätig)
Was ist ein Mangelfall?
Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltspflichten zu erfüllen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren.
Bei einem Mangelfall:
- Das verfügbare Einkommen (Netto minus Selbstbehalt) wird anteilig auf alle Unterhaltsberechtigten verteilt
- Minderjährige Kinder haben Vorrang vor volljährigen Kindern und Ehegatten
- Der Unterhalt wird proportional gekürzt
- Bei mehreren Kindern gleichen Ranges erhalten alle gleich viel
⚠️ Beispiel Mangelfall:
Nettoeinkommen: 2.000 €
Selbstbehalt: 1.370 €
Verfügbar für Unterhalt: 630 €
2 Kinder (6 und 10 Jahre), Tabellenwert je 545 €
Bedarf: 2 × 545 € = 1.090 €
Tatsächlich zahlbar: 630 € (aufgeteilt auf beide Kinder = je 315 €)
Mehrbedarf und Sonderbedarf
Mehrbedarf sind regelmäßige, fortlaufende Kosten über den Tabellenunterhalt hinaus:
- Kindergartenbeiträge und Hortkosten
- Krankenversicherung (wenn Kind nicht mitversichert ist)
- Nachhilfe bei schulischen Problemen
- Kosten für Privatschule (nach Vereinbarung)
- Krankheitsbedingte Mehrkosten
Sonderbedarf sind unregelmäßige, außergewöhnlich hohe Kosten:
- Klassenfahrten und Schulausflüge
- Zahnspange und Kieferorthopädie
- Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe
- Erstausstattung für Ausbildung oder Studium
- Umzugskosten für auswärtige Ausbildung
Mehrbedarf und Sonderbedarf werden anteilig nach Einkommen zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt.
Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. Grundsätzlich gilt:
- Minderjährige Kinder: Immer unterhaltsberechtigt (bis 18 Jahre)
- Volljährige in Ausbildung/Studium: Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung, meist bis max. 25 Jahre
- Nach Ausbildungsabschluss: Unterhalt endet mit Abschluss der Ausbildung und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Bei Studium nach Ausbildung: Kein Anspruch mehr (außer dies war von Anfang an geplant)
- Arbeitslose volljährige Kinder: Müssen sich nachweislich um Arbeit bemühen
🎓 Wichtig für Studierende: Studierende müssen die Regelstudienzeit einhalten und zügig studieren. Bei Bummelei oder Studienwechsel ohne triftigen Grund kann der Unterhaltsanspruch entfallen.
Barunterhalt und Betreuungsunterhalt
Es gibt zwei Arten der Unterhaltsleistung:
Barunterhalt: Monatliche Geldzahlung, die der nicht betreuende Elternteil leistet
Betreuungsunterhalt (Naturalunterhalt): Betreuung, Erziehung und Versorgung des Kindes im Haushalt - leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt
Grundsatz: Wer das Kind betreut, zahlt keinen Barunterhalt. Bei minderjährigen Kindern erfüllt die Betreuung die Unterhaltspflicht vollständig. Nur bei volljährigen privilegierten Kindern können beide Elternteile barunterhaltspflichtig sein.
Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nicht zahlen kann, springt der Staat ein:
- Unterhaltsvorschuss 2026: Bis 230 € für Kinder unter 6 Jahren, bis 306 € für 6-11 Jährige, bis 368 € für 12-17 Jährige
- Anspruch: Kinder bis 17 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Dauer: Seit 2017 unbegrenzt (vorher max. 72 Monate)
- Rückforderung: Das Jugendamt fordert den Unterhalt vom Pflichtigen zurück
Der Unterhaltsvorschuss wird beim zuständigen Jugendamt beantragt.
Häufig gestellte Fragen zum Kindesunterhalt
Muss ich auch bei gemeinsamem Sorgerecht Unterhalt zahlen?
Ja. Das Sorgerecht hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun. Entscheidend ist, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend lebt. Wer das Kind nicht betreut, zahlt Barunterhalt - unabhängig vom Sorgerecht. Nur beim echten Wechselmodell (50/50-Aufteilung) kann eine andere Regelung gelten.
Was passiert, wenn mein Einkommen steigt oder sinkt?
Bei Einkommensänderungen muss der Unterhalt neu berechnet werden. Bei Gehaltssteigerungen steigt der Unterhalt, bei Einkommensverlusten (z.B. Arbeitslosigkeit) sinkt er. Du musst Einkommensänderungen dem anderen Elternteil mitteilen. Bei Arbeitslosigkeit gilt: Der Unterhalt kann nur bis zum Existenzminimum (Selbstbehalt) sinken, nicht auf null.
Kann ich den Unterhalt direkt an das Kind zahlen statt an den Ex-Partner?
Nein, bei minderjährigen Kindern ist der betreuende Elternteil der gesetzliche Vertreter und damit Zahlungsempfänger. Eine direkte Zahlung an das Kind befreit dich nicht von der Unterhaltspflicht. Bei volljährigen Kindern kannst du direkt an das Kind zahlen, wenn es nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebt.
Zählen Sachleistungen (Kleidung, Spielzeug) als Unterhalt?
Nein. Barunterhalt muss in Geld gezahlt werden. Geschenke, Kleidung oder Spielzeug ersetzen nicht die Unterhaltspflicht. Sie können allenfalls beim Sonderbedarf angerechnet werden, wenn sie außergewöhnliche Anschaffungen betreffen, die du mit dem anderen Elternteil abgesprochen hast.
Was ist, wenn mein neuer Partner/Ehepartner gut verdient?
Das Einkommen deines neuen Partners ist grundsätzlich nicht relevant für deinen Kindesunterhalt. Die Unterhaltspflicht richtet sich nur nach deinem eigenen Einkommen. Indirekt kann ein gut verdienender neuer Partner aber deine Lebenshaltungskosten senken, was mehr Geld für Unterhalt lassen kann.
Muss ich auch bei Kontaktabbruch Unterhalt zahlen?
Ja. Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig vom Kontakt zum Kind. Auch wenn der andere Elternteil das Umgangsrecht verweigert oder das Kind keinen Kontakt möchte, musst du Unterhalt zahlen. Umgangsrecht und Unterhaltspflicht sind rechtlich getrennte Ansprüche. Bei Umgangsverweigerung solltest du das Familiengericht einschalten.
Kann ich weniger zahlen, wenn das Kind bei mir im Urlaub ist?
Nein. Der Unterhalt ist eine monatliche Pauschale und wird nicht für einzelne Tage gekürzt, auch nicht während Ferien oder Urlauben beim Unterhaltspflichtigen. Nur beim echten Wechselmodell (50/50-Betreuung über das ganze Jahr) kann eine andere Regelung vereinbart werden.