Vorabpauschale-Rechner 2026

Berechne die jaehrliche Vorabpauschale fuer deinen Fonds – mit aktuellem Basiszins, Teilfreistellung und Steuer. Einfach Depotwert und Ausschuettungen eingeben.

3,20%
Basiszins 2026
30%
Teilfreistellung (Aktienfonds)
70%
70% Faktor
25%
Kapitalertragsteuer
Basiszins 2026 Teilfreistellung ETF & Fonds Kostenlos

Vorabpauschale fuer ausschuettende ETFs

Vorabpauschale 0 EUR
Zu zahlende Vorabsteuer 0 EUR
Steuersatz effektiv 0 %
Anlagewert zu Jahresbeginn0 EUR
Fiktiver Basisertrag (70% * Basiszins)0 EUR
− Ausschuettungen0 EUR
= Vorabpauschale (zeitanteilig)0 EUR
− Teilfreistellungsbetrag0 EUR
= Zu versteuernde Vorabpauschale0 EUR
Steuersatz0 %
Zu zahlende Vorabsteuer0 EUR
Berechnungslogik: Basisertrag = min(Anlagewert Jahresbeginn x Basiszins x 70%, tatsaechliche Wertentwicklung inkl. Ausschuettungen). Vorabpauschale = max(Basisertrag − Ausschuettungen, 0), unterjaehriger Kauf zeitanteilig.

Teilfreistellung nach Fondsart

Aktienfonds
30%
Mind. 51% Aktienanteil
Mischfonds
15%
Mind. 25% Aktienanteil
Sonstige Fonds
0%
Rentenfonds, Geldmarktfonds
Immobilienfonds Inland
60%
Schwerpunkt Deutschland
Immobilienfonds Ausland
80%
Schwerpunkt Ausland
Dachfonds
15%
Wenn Zielfonds Aktienfonds
Stand: Januar 2026 · Aktuell für das Steuerjahr 2026 | 📚 Quellen: § 18 InvStG, BMF-Schreiben Basiszins 2026 (2,53%), Investmentsteuergesetz

Vorabpauschale fuer ETFs & Fonds

Die Vorabpauschale wurde 2018 mit dem neuen Investmentsteuergesetz eingefuehrt. Hintergrund: Wer thesaurierende Fonds haelt, zahlt keine laufende Steuer auf Ausschuettungen – die Vorabpauschale stellt sicher, dass trotzdem jaehrlich eine Mindestbesteuerung stattfindet. Sie basiert auf einem fiktiven Basisertrag: Fondswert zu Jahresbeginn mal Basiszins (2026: 3,20%) mal 0,7.

Das Gute: Gezahlte Vorabpauschalen erhoehen beim spaeteren Verkauf die Anschaffungskosten – es gibt also keine Doppelbesteuerung. Je nach Fondsart (30% bei Aktienfonds, bis 80% bei Auslands-Immobilienfonds) greift ausserdem die Teilfreistellung. Und so lange der Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschoepft ist, faellt ohnehin keine Steuer an.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestausschuettung. Sie unterstellt, dass der Fonds mindestens einen gewissen Ertrag erwirtschaftet hat – unabhaengig davon, ob tatsaechlich Gewinne realisiert wurden.

Der Basiszins: Grundlage der Berechnung

Der Basiszins wird jaehrlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt und basiert auf der durchschnittlichen Rendite oeffentlicher Anleihen. Die Entwicklung der letzten Jahre:

Jahr Basiszins Vorabpauschale
20263,20%Ja
20252,53%Ja
20242,29%Ja
20232,55%Ja
2022-0,05%Nein (negativ)
2021-0,45%Nein (negativ)

Bei negativem Basiszins faellt keine Vorabpauschale an. Das war in der Niedrigzinsphase 2018-2022 haeufig der Fall.

So wird der Basisertrag berechnet

Der Basisertrag ist der fiktive Mindestgewinn, den ein Fonds haette erwirtschaften sollen:

Basisertrag = Fondswert zum 1.1. × Basiszins × 70%
Rechenbeispiel

Bei 50.000 EUR Fondswert und 3,20% Basiszins:
Basisertrag = 50.000 × 0,032 × 0,7 = 1.120 EUR

Der Faktor 70% (Abschlag) soll beruecksichtigen, dass nicht alle Fonds risikolose Anlagen sind und typischerweise hoeheres Risiko mit hoeherem Ertrag verbunden ist.

Von Basisertrag zur Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist nicht gleich dem Basisertrag. Sie unterliegt zwei wichtigen Beschraenkungen:

Vorabpauschale = min(Basisertrag − Ausschuettungen, Wertsteigerung)
Beispielrechnung

Basisertrag 1.120 EUR, keine Ausschuettungen, Wertsteigerung 800 EUR:
Vorabpauschale = min(1.120, 800) = 800 EUR

Teilfreistellung: Die Steuerverguenstigung

Die Teilfreistellung reduziert die steuerpflichtige Vorabpauschale je nach Fondsart erheblich:

Fondsart Teilfreistellung Voraussetzung
Aktienfonds30%Mind. 51% Aktienanteil
Mischfonds15%Mind. 25% Aktienanteil
Immobilienfonds Inland60%Schwerpunkt Deutschland
Immobilienfonds Ausland80%Schwerpunkt Ausland
Sonstige Fonds0%Rentenfonds, Geldmarktfonds
Beispiel Aktienfonds

Bei 800 EUR Vorabpauschale sind nur 560 EUR (70%) steuerpflichtig - 30% sind steuerfrei.

Zeitanteilige Berechnung bei Neukauf

Wurde der Fonds erst im Laufe des Jahres gekauft, wird die Vorabpauschale zeitanteilig berechnet. Fuer jeden vollen Monat vor dem Kauf wird 1/12 der Vorabpauschale abgezogen:

Sparer-Pauschbetrag nutzen

Die steuerpflichtige Vorabpauschale kann durch den Sparer-Pauschbetrag reduziert oder vollstaendig abgedeckt werden:

Tipp

Stelle sicher, dass dein Freistellungsauftrag ausreichend hoch ist. Andernfalls wird die Steuer einbehalten und du musst sie ueber die Steuererklaerung zurueckholen.

Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?

Die Vorabpauschale gilt steuerlich als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen - also typischerweise Anfang Januar. Zu diesem Zeitpunkt:

Wichtig

Das Verrechnungskonto muss ausreichend Guthaben aufweisen! Andernfalls versucht die Bank, das Geld einzuziehen, was zu Gebuehren fuehren kann.

Anrechnung beim Verkauf

Die gezahlte Vorabpauschale wird nicht verloren - sie wird beim spaeteren Verkauf angerechnet. Technisch gesehen erhoehen die Vorabpauschalen die Anschaffungskosten. Das bedeutet:

Beispiel Verkaufsanrechnung

Du kaufst fuer 10.000 EUR und zahlst ueber die Jahre 300 EUR Vorabpauschale. Dein steuerlicher Einstandskurs steigt auf 10.300 EUR. Beim Verkauf fuer 15.000 EUR versteuerst du nur 4.700 EUR Gewinn statt 5.000 EUR.

Thesaurierend vs. Ausschuettend

Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs und Fonds. Bei ausschuettenden Varianten ist die Wirkung oft geringer:

Fondstyp Vorabpauschale Erklaerung
AusschuettendGering/KeineAusschuettungen werden vom Basisertrag abgezogen
ThesaurierendVolle HoeheKeine Ausschuettungen = voller Basisertrag

Steuerlich sind thesaurierende ETFs durch die Vorabpauschale nicht mehr so vorteilhaft wie frueher - aber durch die Teilfreistellung und den Steuerstundungseffekt haben sie immer noch Vorteile.

Tipps zur Vorabpauschale

Optimierungsstrategien
  • Freistellungsauftrag nutzen: Stelle sicher, dass genug Sparer-Pauschbetrag fuer die Vorabpauschale reserviert ist
  • Verrechnungskonto befuellen: Im Januar wird die Steuer abgebucht - Guthaben bereithalten
  • Aktienfonds bevorzugen: 30% Teilfreistellung reduziert die Steuerlast erheblich
  • Verluste gegenueberstellen: Verluste aus anderen Kapitalanlagen koennen mit der Vorabpauschale verrechnet werden
  • Bei Depot im Ausland: Vorabpauschale selbst in Anlage KAP angeben

Haeufige Fragen zur Vorabpauschale

Wie wird der Basisertrag berechnet?

Der Basisertrag ergibt sich aus: Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70%. Bei einem Fondswert von 20.000 EUR und Basiszins 3,20% sind das 448 EUR (20.000 × 0,032 × 0,7). Ausschuettungen werden davon abgezogen – was uebrig bleibt, ist die steuerpflichtige Vorabpauschale.

Wann faellt keine Vorabpauschale an?

Keine Vorabpauschale faellt an, wenn der Fonds keine positive Wertentwicklung hatte, die Ausschuettungen den Basisertrag uebersteigen oder der Basiszins negativ ist. Letzteres war in der Niedrigzinsphase 2021 und 2022 der Fall.

Wie wirkt die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung reduziert den steuerpflichtigen Anteil je nach Fondstyp: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, Immobilienfonds Inland 60%, Ausland 80%. Bei einem Aktienfonds mit 100 EUR Vorabpauschale sind also nur 70 EUR steuerpflichtig.

Was passiert beim Verkauf der Fondsanteile?

Gezahlte Vorabpauschalen erhoehen die steuerlichen Anschaffungskosten. Das bedeutet: Beim Verkauf faellt auf den bereits versteuerten Betrag keine Steuer mehr an. Es handelt sich also um eine Steuervorauszahlung, nicht um eine Zusatzbelastung.

Vorabpauschale 2026: Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestausschüttung, die seit 2018 auf thesaurierende Investmentfonds erhoben wird. Sie verhindert, dass Anleger unbegrenzt Steuern durch Thesaurierung aufschieben. Die Pauschale wird Anfang Januar für das Vorjahr erhoben.

Basisertrag = Fondswert am 1.1. × Basiszins × 0,7
Vorabpauschale = Basisertrag − tatsächliche Ausschüttungen (min. 0)
Steuer = Vorabpauschale × Teilfreistellung × 25 % + Soli
Basiszins 2026: ca. 2,29 % | Aktien-ETF Teilfreistellung: 30 % (→ 70 % steuerpflichtig)
FondswertBasisertrag (× 2,29% × 0,7)Steuerpflichtig (70%)Abgeltungsteuer (25%)Mit Soli
10.000 €16,03 €11,22 €2,81 €2,96 €
25.000 €40,08 €28,06 €7,01 €7,40 €
50.000 €80,15 €56,11 €14,03 €14,80 €
100.000 €160,30 €112,21 €28,05 €29,60 €

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

Wann wird die Vorabpauschale eingezogen?

Die Depotbank bucht die Steuer auf die Vorabpauschale automatisch Anfang Januar vom Verrechnungskonto oder Girokonto ab. Wichtig: Es muss ausreichend Guthaben vorhanden sein. Ist kein Guthaben vorhanden, werden ersatzweise Fondsanteile verkauft. Die Steuer entfällt, wenn der Fonds im betreffenden Jahr keine positive Wertentwicklung hatte.

Kann ich die Vorabpauschale mit dem Freistellungsauftrag verrechnen?

Ja. Die Vorabpauschale wird gegen den Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € für Ehepaare) verrechnet. Solange der Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, fällt keine Steuer an. Erst wenn der Pauschbetrag überschritten ist, wird Abgeltungsteuer einbehalten.

Was passiert mit der Vorabpauschale beim Verkauf der Anteile?

Beim Verkauf der Fondsanteile werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der beim Verkauf steuerpflichtige Gewinn wird um die bereits versteuerten Vorabpauschalen reduziert. Das System ist also insgesamt fair – es handelt sich nur um eine Steuervorauszahlung, keine Zusatzsteuer.