🧾 Sozialabgaben-Rechner 2026
Berechne deine Sozialversicherungsbeitraege - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile getrennt ausweisen
Berechnung
| Versicherung | Beitragssatz | Bemessungsgrundlage | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Krankenversicherung
14,6% Basisbeitrag plus individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse
Rentenversicherung
18,6% Beitrag bis zur BBG – Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je 9,3%
Pflegeversicherung
Beitrag nach Kinderzahl gestaffelt (2,6% - 4,0%)
Arbeitslosenversicherung
2,6% bis zur RV-BBG, je 1,3% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
AN/AG-Aufteilung
Zeigt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile getrennt
Export-Funktionen
CSV-Download und Druckfunktion fuer Dokumentation
Haeufig gestellte Fragen zu Sozialabgaben
Sozialabgaben 2026 verstehen und berechnen
Das deutsche Sozialversicherungssystem basiert auf dem Solidarprinzip: Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren gemeinsam die soziale Absicherung. Die Sozialabgaben machen fuer Arbeitnehmer etwa 20% des Bruttogehalts aus - ein erheblicher Posten auf jeder Gehaltsabrechnung. Unser Sozialabgaben-Rechner 2026 zeigt dir transparent, wie sich deine Beitraege zusammensetzen.
Die fuenf Saeulen der Sozialversicherung
Deutschland hat ein umfassendes Sozialversicherungssystem mit fuenf Zweigen:
- Krankenversicherung (KV): Finanziert aerztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Krankengeld
- Rentenversicherung (RV): Sichert die Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente
- Pflegeversicherung (PV): Uebernimmt Kosten bei Pflegebeduerftigkeit - ambulant und stationaer
- Arbeitslosenversicherung (AV): Zahlt Arbeitslosengeld I und finanziert Arbeitsfoerderung
- Unfallversicherung (UV): Schuetzt bei Arbeitsunfaellen und Berufskrankheiten - wird allein vom Arbeitgeber getragen
Beitragssaetze 2026 im Ueberblick
| Versicherung | Gesamtbeitrag | AN-Anteil | AG-Anteil |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6% + Zusatz | 7,3% + 1/2 Zusatz | 7,3% + 1/2 Zusatz |
| Rentenversicherung | 18,6% | 9,3% | 9,3% |
| Pflegeversicherung (mit Kindern) | 3,4% - 2,6%* | 1,6% - 0,8%* | 1,8% |
| Pflegeversicherung (kinderlos) | 4,0% | 2,2% | 1,8% |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6% | 1,3% | 1,3% |
* AN-Anteil sinkt mit Kinderzahl: 1 Kind = 1,6%, 2 Kinder = 1,35%, 3 Kinder = 1,1%, 4 Kinder = 0,85%, 5+ Kinder = 0,6%
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeitraege berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 EUR/Monat = 101.400 EUR/Jahr (bundeseinheitlich seit 2025)
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 EUR/Monat = 69.750 EUR/Jahr
Rechenbeispiel: Bei 10.000 EUR Bruttogehalt werden RV/AV-Beitraege nur auf 8.450 EUR berechnet. Die "ueberschuessigen" 1.550 EUR sind beitragsfrei. Das spart dem Arbeitnehmer monatlich ca. 165 EUR an Sozialabgaben.
Pflegeversicherung: Staffelung nach Kinderzahl
Seit Juli 2023 gilt in der Pflegeversicherung eine Staffelung nach Kinderzahl. Je mehr Kinder unter 25 Jahren, desto niedriger der Beitragssatz:
- Kinderlose ab 23 Jahren: 4,0% (davon 2,2% AN, 1,8% AG)
- 1 Kind: 3,6% (davon 1,8% AN, 1,8% AG)
- 2 Kinder: 3,35% (davon 1,55% AN, 1,8% AG)
- 3 Kinder: 3,1% (davon 1,3% AN, 1,8% AG)
- 4 Kinder: 2,85% (davon 1,05% AN, 1,8% AG)
- 5+ Kinder: 2,6% (davon 0,8% AN, 1,8% AG)
Die Abschlaege gelten nur fuer Kinder unter 25 Jahren. Der Arbeitgeberanteil bleibt konstant bei 1,8%.
Sachsen: Die Ausnahme bei der Pflegeversicherung
In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung nur 1,3% statt 1,8%. Die Differenz von 0,5% traegt der Arbeitnehmer zusaetzlich. Hintergrund: Als die Pflegeversicherung 1995 eingefuehrt wurde, wurde der Buss- und Bettag als Feiertag abgeschafft - ausser in Sachsen. Zum Ausgleich zahlen saechsische Arbeitnehmer mehr.
Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Jede Krankenkasse kann einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei etwa 1,7%. Er variiert je nach Kasse zwischen 0,5% und 2,9%:
- Guenstige Kassen: HKK, BKK firmus, BKK Linde (ca. 0,5-1,0%)
- Teurere Kassen: AOK Bayern, Barmer, DAK (ca. 1,8-2,2%)
Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag haelftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.
Minijob und Midijob: Sonderregelungen
Minijob (bis 556 EUR/Monat 2026):
- Arbeitnehmer zahlt keine Sozialabgaben (nur optionale RV)
- Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben: 13% KV + 15% RV + 2% Pauschalsteuer + Umlagen
Midijob (556-2.000 EUR/Monat):
- Arbeitnehmer zahlt reduzierte Beitraege (Gleitzone/Uebergangsbereich)
- Arbeitgeber zahlt volle Beitraege
- Trotz reduzierter Beitraege voller Rentenanspruch
Arbeitgeberbelastung: Die wahren Lohnkosten
Fuer Arbeitgeber ist das Bruttogehalt nicht die ganze Wahrheit. Auf das Gehalt kommen noch drauf:
- SV-Arbeitgeberanteile: ca. 19-21% des Bruttos
- Umlage U1 (Krankheit): 0,9-4,0% je nach Kasse
- Umlage U2 (Mutterschaft): 0,2-0,7%
- Insolvenzgeldumlage (U3): 0,06%
- Unfallversicherung: 0,5-5% je nach Branche
Rechenbeispiel: Bei 4.000 EUR Brutto kostet der Arbeitnehmer den Arbeitgeber etwa 4.800-4.900 EUR monatlich.
Freiwillige Versicherung und Selbststaendige
Selbststaendige und Freiberufler koennen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Gesamteinkommen (nicht nur Arbeitseinkommen). Die Mindestbemessungsgrundlage liegt bei etwa 1.180 EUR/Monat, die Hoechstgrenze bei der BBG. Selbststaendige tragen den Beitrag allein - ohne Arbeitgeberanteil.
Entwicklung der Beitragssaetze
Die Sozialversicherungsbeitraege sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen:
- 1970: Gesamtbeitrag ca. 26%
- 1990: Gesamtbeitrag ca. 35%
- 2010: Gesamtbeitrag ca. 40%
- 2026: Gesamtbeitrag ca. 41-42%
Der groesste Treiber ist die demografische Entwicklung - immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner und Pflegebeduertige.
Sozialabgaben 2026: Alle Beitragssätze auf einen Blick
Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber (fast) hälftig. Die Beiträge werden auf das Bruttoeinkommen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhoben.
| Sozialversicherung | Gesamtbeitrag | AN-Anteil | AG-Anteil | BBG West/Monat 2026 |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | 8.050 € |
| Krankenversicherung (GKV) | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 7,3 % + ½ Zusatz | 7,3 % + ½ Zusatz | 5.512,50 € |
| Pflegeversicherung | 3,4 % (3,6 % kinderlos) | 1,7 % (1,8 %) | 1,7 % (1,8 %) | 5.512,50 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | 8.050 € |
| Unfallversicherung | branchenabhängig | 0 % | 100 % | Kein BBG |
Häufige Fragen zu Sozialabgaben
Was passiert bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze?
Auf Einkommensteile über der BBG werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben. Wer z. B. 10.000 €/Monat verdient, zahlt Rentenversicherungsbeiträge nur auf 8.050 € (BBG West 2026). Das Nettoeinkommen steigt ab der BBG überproportional – der Grenzsteuersatz für Sozialabgaben sinkt auf 0 %.
Können Selbstständige gesetzlich versichert sein?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Bestimmte Berufsgruppen sind pflichtversichert (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler über KSK). Freiwillig können sich Selbstständige in der GKV versichern, müssen dann aber den vollen Beitrag (AG- + AN-Anteil) selbst zahlen. Der Mindestbeitrag 2026 beträgt ca. 215 €/Monat.
Was ist der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung?
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse (2026 durchschnittlich ca. 1,7 %). Er wird hälftig von AN und AG getragen. Günstige Kassen erheben weniger – ein Kassenwechsel kann 10–30 €/Monat sparen. Der Wechsel ist jederzeit mit Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung möglich.
Wie unterscheiden sich GKV und PKV bei den Abgaben?
In der GKV zahlt der AG immer den halben Beitrag dazu. In der PKV zahlt der AG einen Zuschuss bis maximal zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (ca. 421 €/Monat 2026). Für Gutverdiener mit niedrigen PKV-Beiträgen kann die PKV günstiger sein, für Familien mit Kindern ist die GKV vorteilhafter (kostenlose Mitversicherung).