🧾 Steuern Rechner 2026
Alle wichtigen Steuerrechner auf einer Seite: Einkommensteuer, Kirchensteuer, Abgeltungsteuer, Sozialabgaben, Vorabpauschale, MwSt und Pendlerpauschale.
Beliebte Steuer-Rechner
🧮 Einkommensteuer-Rechner
ESt nach Grundtabelle oder Splitting inkl. Soli.
⛪ Kirchensteuer-Rechner
8% oder 9% je Bundesland berechnen.
🏦 Abgeltungsteuer-Rechner
Kapitalertragsteuer, Soli, Kirchensteuer inkl. Pauschbetrag.
🧾 Sozialabgabenrechner
Arbeitnehmer & Arbeitgeber, BBG 2026.
📈 Vorabpauschale-Rechner
Vorabpauschale fuer ausschüttende ETFs mit Teilfreistellung.
🏦 MwSt Rechner
19% / 7% brutto-netto sofort berechnen.
🚗 Pendlerpauschale-Rechner
Entfernungspauschale 2026 berechnen.
Steuerarten & wichtige Eckdaten 2026
Das deutsche Steuerrecht ist vielschichtig. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Steuerarten für Arbeitnehmer, Selbstständige und Anleger im Jahr 2026 auf einen Blick.
| Steuerart | Steuersatz / Grenze | Wer zahlt? | Bescheid / Erklärung |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | 14–45 % (progressiv) | Alle Einkommensbezieher ab 12.096 € (2026) | Einkommensteuererklärung |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf ESt (Freigrenze 18.130 €) | Gutverdiener, Kapitalanleger | Automatisch via Lohnsteuer |
| Kirchensteuer | 8 % (Bayern/BaWü) / 9 % (Rest) | Kirchenmitglieder | Automatisch via Lohnsteuer |
| Abgeltungsteuer | 25 % (+ Soli + KiSt) | Kapitalanleger (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) | Anlage KAP (optional) |
| Mehrwertsteuer | 19 % / 7 % (ermäßigt) | Unternehmen (indirekt Verbraucher) | Umsatzsteuervoranmeldung |
| Lohnsteuer | Wie ESt, via Steuerklasse I–VI | Arbeitnehmer (vorab einbehalten) | Lohnsteuerbescheinigung |
Schlüsselgrenzen & Freibeträge 2026
Wer diese Grenzen kennt, kann legal Steuern sparen. Die wichtigsten Schwellenwerte für 2026 im Überblick:
| Freibetrag / Grenze | Betrag 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 € | Steuerfrei bis zu diesem Betrag |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € (Einzel) / 2.000 € (Eheleute) | Kapitalerträge bis hier steuerfrei |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | Werbungskosten pauschal abziehbar |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € (Einzel) / 72 € (Eheleute) | Ohne Nachweis absetzbar |
| Beitragsbemessungsgrenze RV (West) | 96.600 €/Jahr | Max. SV-Beitragspflicht Rentenversicherung |
| Beitragsbemessungsgrenze GKV | 66.150 €/Jahr | Darüber ggf. private KV möglich |
| Riester-Grundzulage | 175 €/Jahr | + 300 € je Kind (nach 2008 geboren) |
Häufige Fragen rund um Steuern
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – der Arbeitgeber zieht sie monatlich direkt vom Bruttolohn ab. Am Jahresende wird über die Einkommensteuererklärung abgerechnet: Wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt Geld zurück – im Schnitt über 1.000 € pro Steuererklärung.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Pflicht besteht u. a. wenn: Sie mehrere Arbeitgeber hatten, Lohnersatzleistungen über 410 € bezogen (ALG I, Krankengeld), Kapitaleinkünfte ohne Abgeltungsteuer erzielt oder Werbungskosten über dem Pauschbetrag (1.230 €) geltend machen wollen. Freiwillig abgeben lohnt sich fast immer – die Frist für freiwillige Abgaben beträgt 4 Jahre.
Wann lohnt sich die Steuerklasse III/V für Ehepaare?
Steuerklasse III/V lohnt sich wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Die Faustregel: Bei einem Einkommensverhältnis von 60/40 oder stärker ist III/V günstiger als 1x IV/IV. Achtung: Die Kombination III/V führt fast immer zu einer Nachzahlung bei der Jahressteuererklärung – Rücklage empfehlenswert.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?
Wer einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat (unter 25 %), kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen (Anlage KAP). Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob der persönliche ESt-Satz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 %. Besonders lohnend für Rentner oder Geringverdiener mit Kapitalerträgen.
Was kann ich als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?
Wichtigste Posten: Werbungskosten (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung), Sonderausgaben (Altersvorsorge, Krankenversicherungsbeiträge, Spenden), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalt) und haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Kosten, max. 4.000 €).